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Endlich angemessene Normen für den Schutz der Arbeitnehmer:innen vor Asbest, aber...

Das Europäische Parlament hat erfolgreiche Schritte unternommen, die Arbeitnehmer vor Asbest zu schützen.

Cindy Franssen

Im Jahr 2009 hatte die EU bereits eine Richtlinie über die zulässigen Normen für Asbest am Arbeitsplatz erarbeitet. Es stellte sich jedoch immer mehr heraus, dass diese Normen viel zu hoch waren, um die Arbeitnehmer:innen vor diesem krebserregenden Stoff zu schützen. Cindy Franssen, MdEP, war darüber umfassend informiert und machte die Realisierung einer soliden neuen Richtlinie zu ihrem zentralen Aktionspunkt im Europäischen Parlament (EP).

Diese Anpassung zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen, war sehr wichtig. Um die steigenden Energiekosten zu decken und die Klimaziele zu erreichen, engagiert sich Europa stark für die Renovierung von Gebäuden. In einem großen Teil dieser Gebäude findet sich jedoch immer noch Asbest.

Laetitia Baldan/Jan Franco vom belgischen Gewerkschaftsverband ACVCSC-BIE: „Asbestbedingter Krebs ist die häufigste Todesursache am Arbeitsplatz in der EU. Die Zahl der Arbeitnehmer:innen, die Asbest ausgesetzt sind, wird in den nächsten zehn Jahren aufgrund von Gebäudesanierungen im Rahmen des europäischen Grünen Deals voraussichtlich um 4 % steigen.“

Während der Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission deutete sich eine große Blockade an, und die Verhandlungen wurden sehr scharf geführt. Im Mittelpunkt der Debatte stand natürlich das Erreichen eines möglichst niedrigen Niveaus der Exposition und der Durchsetzbarkeit durch eine Anpassung der verwendeten Messinstrumente.

Am 27. Juni konnten die Verhandlungsführer:innen dann schließlich eine Einigung erzielen. Über diese wird nun im Europäischen Parlament abgestimmt und die Mitgliedsstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, sie in ihre eigenen Regelungen aufzunehmen.

Cindy Franssen: „Wenn dieser unsichtbare Killer nicht sicher entfernt wird, könnte in den kommenden Jahren eine enorme Menge an Asbeststaub in die Luft freigesetzt werden. Infolgedessen könnte die Zahl der Asbestfälle und -krankheiten noch weiter ansteigen. Ich freue mich, dass die Einigung über die strengeren Normen darauf abzielt, diesen Anstieg zu verhindern und auf ein Minimum zu reduzieren.“

Die erzielte Einigung ist eindeutig: Spätestens in sechs Jahren soll der Asbestexpositionswert für Arbeitnehmer:innen in ganz Europa 50-mal niedriger sein als der derzeitige Grenzwert.

Dieser Schutz wird in zwei Schritten erreicht.

In einer ersten Phase wird der Grenzwert von 100.000 Fasern (pro Kubikmeter Luft) auf 10.000 Fasern verschärft. In einer zweiten Phase wird der Wert weiter auf 2.000 Fasern gesenkt. Die Mitgliedstaaten haben sechs Jahre Zeit, um den Standard von 2.000 Fasern zu erreichen. In diesem Zeitraum muss auch die neue Messmethode eingeführt werden, mit der Werte unter 10.000 Fasern gemessen werden können.

Neben dem Expositionswert enthält die Vereinbarung auch zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Dekontaminationsverfahren für Arbeitnehmer:innen, um eine Sekundärexposition gegenüber Asbest zu vermeiden. Die Dekontamination konzentriert sich auf die Reinigung des Körpers nach der Asbestexposition und verhindert, dass Asbestfasern außerhalb des Arbeitsplatzes freigesetzt werden.

Die Vereinbarung sieht auch zusätzliche Schulungen für Arbeitnehmer:innen vor, die sich um die Beseitigung von Asbest kümmern.

Cindy Franssen: „Darüber hinaus – und das ist wirklich wichtig für die Sicherheit der Feuerwehr und der Rettungsdienste – darf man die Entscheidung, alle Informationen über das Vorhandensein von Asbest in Gebäuden zusammenzufassen und zur Einsichtnahme bereitzustellen, nicht unterschätzen. Es werden den Mitgliedstaaten zudem europäische Gelder zur Verfügung gestellt, um einen erfolgreichen Übergang zum unteren Grenzwert zu gewährleisten.“

Laetitia Baldan/Jan Franco vom belgischen Gewerkschaftsverband ACVCSC-BIE: „Die erzielte Einigung ist ein großer Schritt nach vorn beim Schutz der Bauarbeiter:innen vor Asbest. Die lange Umsetzungsfrist hin zu 2.000 Fasern pro m3 bedeutet jedoch, dass die Arbeitnehmer:innen erst dann von dem sichereren Grenzwert profitieren werden, wenn der Großteil der Arbeiten im Rahmen der Renovierungswelle abgeschlossen ist. Der ACV-CSC BIE, der dieses Dossier stets sehr aufmerksam verfolgt hat, wird seinen Kampf fortsetzen und Druck auf Belgien und die EU ausüben, die Exposition schneller zu senken, als es die heutige Vereinbarung vorsieht, sowie mit innovativen und differenzierten Messmethoden und -verfahren vorzugehen, um Ergebnisse vor Ort zu erhalten und Sicherheitsinspektionen für eine schnelle Reaktion und Weiterverfolgung zu ermöglichen.”