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Das Recht auf digitale Abschaltung

Das Europäische Parlament hat Empfehlungen an die Kommission weitergegeben.

Pause von der digitalen Welt auch im Arbeitsleben. (Symbolbild/shutterstock)

Am 21. Januar nahm das Europäische Parlament (EP) die Entschließung mit Empfehlungen an die Kommission zum Recht auf digitale Abschaltung an.

Eine solche Initiative ist der Ausdruck einer Position des EP zu dem zur Debatte stehenden Thema. Sie hat eine gewisse politische Signifikanz und ist ein starker Appell an die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Entwicklung von Rechtsvorschriften zu diesem Thema einzuleiten.

Die Resolution wurde auf der Grundlage zahlreicher Erkenntnisse aus der Forschung über die laufende Entwicklung der Digitalisierung ausgearbeitet. 

Das EP unterstreicht die Vorteile der Digitalisierung und des angemessenen Einsatzes digitaler Werkzeuge. Diese seien eine erhöhte Flexibilität und Autonomie, das Potenzial, die Work-Life-Balance zu verbessern, aber auch Nachteile, die zu einer Reihe von ethischen, rechtlichen und beschäftigungsbezogenen Herausforderungen führen. Das sind beispielsweise die Intensivierung der Arbeit und die Ausweitung der Arbeitszeiten, wodurch die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben verschwimmen.

Die Abgeordneten sehen die Gefahr, dass eine "Always-connected"- und "Always-on"-Kultur zunimmt, die sich nachteilig auf die Grundrechte der Arbeitnehmer und faire Arbeitsbedingungen, aber auch auf die Work-Life-Balance und die Gesundheit und Sicherheit auswirken kann. Gleichzeitig weisen sie auf die Benachteiligung von Frauen hin, die mehrheitlich Arbeits- und Betreuungsaufgaben miteinander verbinden müssen. Ebenso weist auch die WHO auf negative Auswirkungen wie Schlafentzug, emotionale Erschöpfung, Angstzustände und Burnout hin.

Darüber hinaus hat die kürzlich durchgeführte Umfrage von Eurofound ergeben, dass die Kombination von Arbeits- und Betreuungsaufgaben starke Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Menschen und einen erheblichen Anstieg des Arbeitsdrucks zur Folge hat.

Das EP ist von der Wichtigkeit überzeugt, einen klaren Rahmen zu entwickeln, der die persönliche Flexibilität fördert und gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmer schützt. Es geht um mehr als das Recht von ArbeitnehmerInnen, sich abzuschalten. Es geht um die Notwendigkeit eines sozialen Dialogs und von Tarifverträgen über Arbeitszeiten und -bedingungen, die Nutzung von IKT-Ausrüstung, Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, angemessene Kontrollen, Schutz, wenn Arbeitnehmer ihre Rechte geltend machen, Überwachungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre. Das EP betont, dass die Arbeitsbelastung und die Leistungsstandards von Telearbeitern denen vergleichbarer Arbeitnehmer entsprechen müssen. Das EP fordert in dieser Entschließung die Kommission auf, alle verfügbaren Instrumente der Union zu nutzen und die bereits bestehenden Rechtsvorschriften weiter zu bearbeiten, um einen einheitlichen Rechtsrahmen zu entwickeln.