Die Abgeordneten des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) fordern von der Kommission und den Mitgliedstaaten Maßnahmen, um das wachsende Problem der Armut trotz Erwerbstätigkeit zu bekämpfen.
Im vergangenen Ausschuss haben die Mitglieder den Bericht angenommen. Daher kommt diese Resolution nun auf die Tagesordnung des Europäischen Parlaments.
Untersuchungen zeigen, dass ein hohes Maß an Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt vorherrscht, und zwar sowohl innerhalb als auch zwischen den Mitgliedstaaten. Die Kluft im Nettovermögen zwischen dem reichsten Perzentil und dem Rest vergrößert sich.
In der Europäischen Union sind 95 Millionen Menschen (21,7%) von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Im Jahr 2019 lebten 5,8 % der Bevölkerung in der EU-27 in schwerer materieller Benachteiligung.
Niedrige Löhne und zunehmend auch die Lohndifferenzierung sind wichtige Faktoren für die Vertiefung der Ungleichheit. In den letzten zehn Jahren war der Anstieg der atypischen Beschäftigung deutlich höher als der Gesamtanstieg der Arbeitsplätze. Am stärksten stieg die Teilzeitbeschäftigung, gefolgt von kurzfristiger Arbeit.
Gesamtziel der Beseitigung von Armut
Die Abgeordneten halten es für notwendig, die Verhinderung und Bekämpfung von Armut trotz Erwerbstätigkeit in das Gesamtziel der Beseitigung von Armut einzubeziehen. Sie fordern auch die Aufnahme eines sozialen Fortschrittsprotokolls in die europäischen Verträge, das im Falle eines Konflikts zwischen wirtschaftlichen Grundfreiheiten und kollektiven sozialen Rechten gilt.
Daher betonen sie, dass es wichtig ist, Tarifverhandlungen und kollektive Systeme mit vergleichbaren Lebensbedingungen zu stärken, indem Mindestsicherungssysteme für alle Altersgruppen, ein Mindesteinkommen, Mindestlöhne und Mindestrenten nach oben angeglichen und koordiniert werden.
Die endgültige Richtlinie soll garantieren, dass die gesetzlichen Mindestlöhne immer oberhalb der Armutsgrenze liegen, um ein menschenwürdiges Leben für alle Arbeitnehmer/innen in Vollzeitbeschäftigung zu gewährleisten, fügen die Abgeordneten hinzu.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Durchsetzung des gesetzlichen Rahmens für Mindestarbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer/innen. Dazu gehören auch atypische Arbeitnehmer/innen oder Nicht-Standard-Arbeitnehmer/innen in der digitalisierten Wirtschaft, die oft unter prekären Bedingungen leiden. In diesem Zusammenhang begrüßen die Abgeordneten die Ankündigung der Europäischen Kommission, einen Vorschlag zu Plattformarbeitern zu veröffentlichen; sie betonen, dass dieser die Anpassung der Arbeitsbeziehungen im Hinblick auf die Anwendung der bestehenden Arbeitsgesetze und Sozialversicherungsbestimmungen auf diese Arbeitnehmer beinhalten sollte. Plattformarbeiter sollten auch in der Lage sein, sich an Tarifverhandlungen zu beteiligen.
(Mon Verrydt)