Der Bau einer Autobahn, die Ausstattung von Schulen, die Reinigung eines öffentlichen Gebäudes … Jedes Jahr schreiben öffentliche Auftraggeber:innen in der gesamten EU Aufträge im Wert von rund 2,5 Billionen Euro für Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen aus, was etwa 15 Prozent des BIP der EU entspricht. Sobald bestimmte Schwellenwerte erreicht sind, gelten die EU-Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen, deren Ziel es ist, transparente und faire Verfahren sowie einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu gewährleisten.
Eines der Ziele der Überarbeitung ist es, das öffentliche Beschaffungswesen zu einem Instrument zur Erreichung strategischer Ziele zu machen. Öffentliche Gelder sollten dazu beitragen, Innovation, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit in der EU voranzutreiben und gleichzeitig ökologische und soziale Ziele zu unterstützen. Und genau hier wird das Thema für die Arbeitnehmer:innen besonders relevant: Durch die Auswahl ihrer Lieferanten verfügen öffentliche Auftraggeber:innen über erheblichen Einfluss, um bessere soziale Praktiken und Arbeitsbedingungen zu fördern.
Die Kommission schlägt ganz radikal vor, die drei bestehenden Richtlinien durch eine einzige Verordnung, das „Gesetz über das öffentliche Auftragswesen“, zu ersetzen, das zudem einen breiteren Anwendungsbereich hätte. Im Gegensatz zu Richtlinien gilt eine Verordnung unmittelbar in der gesamten EU, wodurch der nationale Ermessensspielraum eingeschränkt und eine größere Einheitlichkeit angestrebt wird. Die Gefahr besteht, wie der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hervorhebt, darin, dass eine stärkere Harmonisierung den Spielraum der Mitgliedstaaten und Regionen einschränken könnte, eine ehrgeizigere Politik im Bereich der sozialen Beschaffung zu verfolgen. Der neue Rechtsrahmen sollte daher ihre Fähigkeit sichern, über die europäischen Mindeststandards in den Bereichen Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Tarifverhandlungen hinauszugehen.
Die Verordnung würde zudem die Vorschriften für Konzessionen und die Sektoren zusammenführen, die derzeit unter die sogenannte „Versorgungsrichtlinie“ fallen, insbesondere Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste. Während die Kommission dies als Vereinfachungsmaßnahme darstellt, befürchten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, dass Sektoren mit spezifischen Merkmalen einen Teil der Sonderbehandlung verlieren könnten, die sie derzeit genießen. Dies ist besonders heikel im Wassersektor, wo sich die Gewerkschaften traditionell gegen Maßnahmen gewehrt haben, die eine Privatisierung oder eine verstärkte Abhängigkeit von Konzessionen und Ausschreibungen begünstigen könnten. Sie argumentieren, dass Wasserdienstleistungen unter demokratischer Kontrolle bleiben und in erster Linie nach ihrem sozialen Wert und nicht nach marktwirtschaftlichen Erwägungen bewertet werden sollten.
Der Vorschlag zielt auch darauf ab, von der weit verbreiteten Praxis abzuweichen, Aufträge in erster Linie auf der Grundlage des niedrigsten Preises zu vergeben. Grundsätzlich sollten Aufträge stattdessen auf der Grundlage des „besten Preis-Leistungs-Verhältnisses“ vergeben werden. Der Vorschlag sieht vor, dass Qualitätskriterien mindestens 30 Prozent der Bewertungspunkte ausmachen müssen, bei arbeitsintensiven Aufträgen sogar 50 Prozent. Zu diesen Kriterien können soziale, ökologische und innovationsbezogene Aspekte gehören. Die Qualität der Bedingungen, unter denen eine Ware oder Dienstleistung hergestellt wird, könnte daher bei der Auftragsvergabe ein größeres Gewicht erhalten.
Für die Gewerkschaften ist dies einer der zentralen Punkte der Reform. Der Vorschlag hebt ausdrücklich Ziele wie verbesserte Arbeitsbedingungen, die Weiterqualifizierung und Umschulung von Arbeitnehmer:innen, die Gleichstellung der Geschlechter, soziale Inklusion und die Achtung der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferketten hervor. Er erkennt zudem die Rolle von Tarifverhandlungen an. Allerdings verlangt der Vorschlag nicht, dass Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, einem Tarifvertrag unterliegen – ein Ziel, für das sich die europäische Dienstleistungsgewerkschaft UNI Europa seit langem einsetzt. Er ermöglicht es den öffentlichen Auftraggeber:innen jedoch, Tarifverhandlungen und andere soziale Erwägungen bei der Bewertung der Angebote und der Auswahl des erfolgreichen Bieters zu berücksichtigen.
Die Vergabe von Unteraufträgen ist ein weiteres wichtiges Thema. Der Vorschlag verbietet die vollständige Vergabe an Subunternehmer und führt strengere Transparenzanforderungen ein, legt jedoch keine allgemeine Obergrenze für die Anzahl der Unterauftragsstufen fest. Wie der Europäische Verband der Bau- und Holzarbeiter (EFBWW) betont, ist das Fehlen einer Begrenzung der Unterauftragsstufen besonders im Bausektor problematisch, wo lange Unterauftragsketten üblich sind.
Schließlich stellen Mechanismen zur europäischen Präferenz eine weitere wichtige Neuerung dar, die potenziell erhebliche Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Beschäftigung haben kann. Der Vorschlag ermöglicht es öffentlichen Auftraggeber:innen unter bestimmten Voraussetzungen, europäische Wirtschaftsteilnehmer:innen, Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen durch Teilnahmebeschränkungen, Mindestanforderungen an die europäische Herkunft oder Bewertungspräferenzen zu begünstigen. Er sieht zudem die Möglichkeit vor, bestimmte Angebote unter bestimmten Umständen im Zusammenhang mit Herkunftsanforderungen auszuschließen. Das öffentliche Auftragswesen wird damit expliziter zu einem Instrument der Industriepolitik, der wirtschaftlichen Sicherheit und der strategischen Autonomie.
Bei dieser Reform steht das Konzept der öffentlichen Auftragsvergabe selbst auf dem Spiel: Soll sie den Behörden lediglich ermöglichen, Waren und Dienstleistungen zum besten Preis zu erwerben, oder kann sie auch weiterreichenden wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und strategischen Zielen dienen? Angesichts eines jährlichen Volumens von 2,5 Billionen Euro sind die potenziellen Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung beträchtlich. Dies ist eine Debatte, die die Gewerkschaften sehr aufmerksam verfolgen werden müssen.
Der Entwurf der Verordnung über das öffentliche Auftragswesen