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Neue Regelung für EU-Mindestlohn

Verhandlungen haben Durchbruch erzielt.

Cindy Franssen, MEP

Dennis Radtke, MEP

In der Nacht zum Montag haben sich die Unterhändler des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates nach langen und zähen Verhandlungen auf eine neue Regelung für angemessene Mindestlöhne in der EU geeinigt. Die zähen Verhandlungen waren vor allem auf die enormen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Lohnpolitik zurückzuführen.
Dennis Radtke und Cindy Fransen (MEP/EVP) waren Teil des Verhandlungsteams des Europäischen Parlaments. Dennis Radtke sagte: "Mit der Vereinbarung zum Mindestlohn schreiben wir sozialpolitische Geschichte in Europa. Zum ersten Mal wird die EU-Gesetzgebung direkt dazu beitragen, dass die Arbeitnehmer gerechtere und bessere Löhne bekommen". Cindy Fransen kommentierte: "Dies ist ein großer Schritt nach vorn im Kampf gegen Niedriglöhne und Armut trotz Erwerbstätigkeit in Europa."

Um ein klares Bild vom Ergebnis und den Auswirkungen dieser Vereinbarung zu bekommen, muss der abschließende Beschluss abgewartet werden. Zunächst wird die Vereinbarung dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments vorgelegt. Nach dessen Abstimmung muss das Europäische Parlament das Ergebnis billigen, ebenso wie der Europäische Rat das Ergebnis der Verhandlungsführer billigen muss.

Die neuen Regeln gelten künftig für alle Arbeitnehmer:innen in der EU, die einen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsverhältnis haben. Die Länder, die bereits einen starken Tarifvertrag haben, können weiter arbeiten.

Angemessener Lohn für angenmessenen Lebensstandart

Ein angemessener Mindestlohn muss einen angemessenen Lebensstandard entsprechend den sozioökonomischen Bedingungen und der Kaufkraft des jeweiligen Landes gewährleisten. Um das zu beurteilen, scheinen die Länder eine Art Wahl zu haben. Die Länder können einen Korb von Waren und Dienstleistungen zu realen Preisen festlegen und sich auf Werte wie 60 % des Bruttomedianlohns und 50 % des Bruttodurchschnittslohns beziehen.

Abzüge von oder Abweichungen von den Mindestlöhnen sind geregelt. Weitere wichtige Themen sind die Stärkung der Tarifverhandlungen und die Notwendigkeit eines Aktionsplans zur Erhöhung des Deckungsgrads, wenn weniger als 80 % der Beschäftigten durch einen Tarifvertrag abgedeckt sind.

In der Vereinbarung wird auch die Einrichtung eines angemessenen Durchsetzungssystems und die Bekämpfung von missbräuchlicher Untervergabe, Scheinselbständigkeit, nicht erfassten Überstunden oder erhöhter Arbeitsintensität betont. Die Behörden müssen Arbeitnehmer:innen und Gewerkschaftsvertreter:innen schützen und das Recht auf Wiedergutmachung für Arbeitnehmer:innen, deren Rechte verletzt wurden, gewährleisten.

(Mon Verrydt)