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Fortschritte beim EU-Mindestlohn

EMPL bestimmt Position des EU-Parlaments bei Verhandlungen.

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung (EMPL) des Europäischen Parlaments (EP) hat die Änderungsanträge zum Vorschlag der Europäischen Kommission für die Mindestlohnrichtlinie mit großer Mehrheit angenommen.

Nach den üblichen Verfahren bestimmt dieses Ergebnis die Position des EP für die Verhandlungen mit dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission - den so genannten Trialog. Die skandinavischen Länder argumentieren jedoch, dass dieser Vorschlag in ihr System der Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern eingreift. Daher sind sie mit dem Standpunkt nicht einverstanden. Derzeit sammeln sie Unterschriften für eine neue Diskussion und Abstimmung in der Plenarsitzung des EP am 22. November.

Dies sind die wichtigsten Punkte der Vereinbarung:

  • Öffentliche Ausschreibungen werden nur an Unternehmen und Subunternehmer vergeben, die Gewerkschaften anerkennen und Tarifverhandlungen respektieren.
  • Die Mitgliedstaaten sind nach wie vor nicht verpflichtet, einen bestimmten Betrag/Prozentsatz für die Festlegung des Mindestlohns zugrunde zu legen (z. B. die international anerkannten Grenzwerte von 50 % des Median- und 60 % des Durchschnittslohns). Dies bleibt lediglich eine Empfehlung auf Ersuchen des Juristischen Dienstes des Parlaments, da es nicht in die Zuständigkeit der EU fällt. Es wird jedoch ein Warenkorb für Güter und Dienstleistungen erstellt, der als Richtschnur dienen soll.
  • Wenn weniger als 80 % (statt 70 % im Kommissionsvorschlag) der Arbeitnehmer:innen von Tarifverhandlungen erfasst werden, muss ein Aktionsplan erstellt werden, um diesen Anteil zu erhöhen. Dieser Aktionsplan muss der Europäischen Kommission jährlich zur Überwachung vorgelegt werden. Der Rat und das Europäische Parlament werden ebenfalls unterrichtet.
  • Der Bericht zielte darauf ab, die Anwendung von Abweichungen oder Kürzungen bei der Festsetzung des Mindestlohns (wie im Kommissionsvorschlag vorgesehen) zu begrenzen. Dies wurde jedoch auf Wunsch des juristischen Dienstes des Parlaments im Bericht gestrichen.

Cindy Frannsen, MdEP, erklärt: "Untersuchungen haben gezeigt, dass Länder mit einer starken Tradition von Tarifverhandlungen höhere Mindestlöhne und weniger Lohnungleichheit haben. Ich freue mich sehr, dass das Parlament diese Gesetzesinitiative gebilligt hat, die auf diesem Prozess aufbaut, indem sie die Beteiligung der Sozialpartner in allen Mitgliedstaaten stärkt. Sie ist auch die Umsetzung eines der 20 Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte."

Dennis Radtke, MdEP, unterstreicht: "Unsere Botschaft ist ganz klar: Diese Richtlinie wird funktionierende Systeme nicht aushöhlen, aber dort, wo die Entwicklungen in die falsche Richtung gehen, wird sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können."

UPDATE:

Mit einer überwältigenden Mehrheit (443 Ja-Stimmen, 192 Nein-Stimmen) hat das Europäische Parlament in seiner Plenarabstimmung am 25. November die Richtlinie für europäische Mindestlöhne auf den Weg gebracht! Nun können die Verhandlungen im Trilog beginnen.