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Die Regulation der Plattformökonomie

Pläne und Initiativen der Europäischen Union zur Regulierung digitaler Plattformökonomie.

Untersuchungen und der tägliche Kontakt mit den EZA-Mitgliedsorganisationen unterstreichen das schnelle Wachstum der digitalen Plattformökonomie. Zwischen 2016 und 2020 hat sich der Umsatz in der Plattformökonomie von geschätzten 3 Milliarden Euro auf 14 Milliarden Euro fast verfünffacht. Bereits jetzt arbeiten mehr als 28 Millionen Menschen in der EU über digitale Arbeitsplattformen. Prognosen gehen davon aus, dass ihre Zahl im Jahr 2025 43 Millionen Menschen erreichen wird. Im Hinblick auf die schlechten Arbeitsbedingungen in diesem Sektor fordern die Gewerkschaften eine Überarbeitung der Vorschriften.

Eine der größten Herausforderungen ist die vermeintliche Selbstständigkeit der meisten dieser Arbeitnehmer:innen. Es bleibt die Frage, ob diese Situation der Realität entspricht.
Gewerkschaften schätzen, dass mindestens 5,5 Millionen als Selbstständige falsch eingestuft werden. Auch der Arbeitnehmerflügel des EWSA legt den Finger in die Wunde. Während einer Sitzung des EGB zu diesem Thema bestätigte dessen Sprecher, dass es sehr schwierig sei, den Beschäftigungsstatus von Menschen korrekt zu klassifizieren. Die Folgen sind unzureichende Arbeitsrechte und mangelnder Sozialschutz. Ein weiteres Problem ist die Verwendung von Algorithmen bei der Plattformarbeit, die Fragen der Verantwortlichkeit und Transparenz aufwerfen könnte.
Als Antwort darauf schlägt die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor.

Maßnahmen der EU-Kommission
Die Europäische Kommission hat mehrere Schritte angekündigt, um verschiedene Elemente der Plattformarbeit zu behandeln.
Zunächst legt die Europäische Kommission in einer Mitteilung den Ansatz der EU zur Regulierung der Plattformarbeit dar. Die EK fordert die nationalen Behörden und Sozialpartner auf, diese Mitteilung auf ihrer Ebene zu ergänzen. Mit dieser Mitteilung wird die EK den Grundstein für künftige globale Standards für qualitativ hochwertige Plattformarbeit legen. Die Europäische Kommission schlägt eine Richtlinie und den Entwurf von Leitlinien vor, um die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge von Solo-Selbstständigen zu klären.

(Mon Verrydt)

Das angestrebte Ergebnis muss sein, dass Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, die ihnen zustehenden Arbeitsrechte und Sozialleistungen sowie einen zusätzlichen Schutz in Bezug auf die Nutzung von algorithmischem Management genießen können. Zweitens strebt die EK einen gemeinsamen EU-Rechtsrahmen an, der es digitalen Arbeitsplattformen ermöglicht, das wirtschaftliche Potenzial des Binnenmarktes voll auszuschöpfen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
Um die wichtigsten Probleme anzugehen, schlägt die EK eine Richtlinie vor, die die korrekte Anwendung des Beschäftigungsstatus, die Transparenz bei der algorithmischen Verwaltung und die Durchsetzung sowie Transparenz und Rückverfolgbarkeit umfasst.
Was den Beschäftigungsstatus betrifft, so soll die vorgeschlagene Richtlinie sicherstellen, dass Personen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, den rechtlichen Beschäftigungsstatus erhalten, der ihren tatsächlichen Arbeitsvereinbarungen entspricht. In der Richtlinie werden mehrere Kriterien für die Beziehung zwischen Plattform und Plattformarbeiter aufgeführt. Wenn mindestens zwei dieser Kriterien erfüllt sind, wird rechtlich davon ausgegangen, dass die Plattform ein Arbeitgeber ist. Die Personen, die über sie arbeiten, würden daher die Arbeits- und Sozialrechte genießen, die mit dem Status eines "Arbeitnehmers" einhergehen. Zweitens ist es wichtig zu betonen, dass die Beweislast nicht umgekehrt werden kann.

Die Richtlinie erhöht auch die Transparenz bei der Nutzung von Algorithmen durch digitale Arbeitsplattformen, gewährleistet eine menschliche Überwachung der Einhaltung der Arbeitsbedingungen und gibt das Recht, automatisierte Entscheidungen anzufechten. Diese neuen Rechte werden sowohl Arbeitnehmer:innen als auch echten Selbstständigen gewährt.  Der dritte Teil gibt den nationalen Behörden mehr Zugang zu Daten und Schlüsselinformationen, selbst wenn die Plattform in mehreren Mitgliedstaaten tätig ist, so dass nicht klar ist, wo und von wem die Plattformarbeit ausgeführt wird.