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Die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU auf einen Blick

Erklärungen und Einordnungen zur Komplexität der transnationalen Systeme.

Die Freizügigkeit innerhalb der EU wäre nicht möglich ohne die Garantie, dass Bürger:innen der EU ihre Sozialversicherungsansprüche nicht verlieren, wenn sie in ein anderes Mitgliedsland ziehen - sei es aus Gründen, die mit der Arbeit zusammenhängen, oder aus anderen Gründen (Urlaub, Umzug ins Ausland als Rentner usw.).

Zur Wahrung der Sozialversicherungsansprüche von Personen, die innerhalb der EU zu- und abwandern, werden auf EU-Ebene gemeinsame Regeln durch die "Grundverordnung" 883/2004 und die "Durchführungsverordnung" 987/2009 festgelegt, die im Folgenden gemeinsam als "Koordinierungsverordnungen" bezeichnet werden.

Die Koordinierungsverordnungen können als ein wichtiges Element des europäischen sozialen Besitzstandes betrachtet werden, der das Ergebnis einer langen und schrittweisen Entwicklung über einen Zeitraum von mehr als 60 Jahren ist. Dieser Artikel veranschaulicht kurz die Bedeutung der Koordinierungsverordnungen, sowohl im Hinblick auf die Personen, die davon profitieren, als auch auf die finanziellen Auswirkungen auf die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit.

Von allen Zweigen der sozialen Sicherheit sind die Altersrenten und die Gesundheitsversorgung in einem grenzüberschreitenden Kontext bei weitem die "wichtigsten". Deshalb konzentriert sich dieser Artikel ausschließlich auf die wichtigsten Erkenntnisse für diese Zweige der sozialen Sicherheit.

Im Jahr 2019 wurden etwa 5,5 Millionen Renten an Personen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat gezahlt, was Gesamtausgaben in Höhe von etwa 22 Mrd. € bedeutet. Folglich sind etwa 4 % der Rentner:innen in der EU in einem anderen Mitgliedstaat wohnhaft. Die Gesamtausgaben für diese Gruppe von Rentnern belaufen sich jedoch "nur" auf 1,1 % des Gesamtbetrags der gezahlten Renten. Dieser geringere Prozentsatz lässt sich dadurch erklären, dass die Beträge, die an Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt werden, nur eine Teilrente darstellen. In den meisten Fällen wird nämlich ein oder mehrere andere Mitgliedstaaten, in denen der Rentner versichert war, einen zusätzlichen Betrag zahlen.

Luxemburg ist sicherlich ein "Ausreißer" in Bezug auf den Rentenexport, da fast jede zweite Rente an einen Rentner gezahlt wird, der im Ausland wohnt. Dies ist natürlich vor allem auf die hohe Zahl der zuziehenden Grenzgänger zurückzuführen. Schließlich zeigen die gesammelten Zahlen, dass eine große Anzahl von Renten an Personen gezahlt wird, die sich entschlossen haben, ins Ausland zu ziehen, meist in Mittelmeerländer wie Italien und Spanien. So ist beispielsweise der Rentenexport von Deutschland nach Italien der wichtigste Strom von grenzüberschreitenden Renten in der EU.

Die budgetären Auswirkungen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung durch die Anwendung der Koordinierungsverordnungen auf die gesamten Gesundheitsausgaben belaufen sich auf etwa 0,4 % der gesamten Gesundheitsausgaben. In absoluten Zahlen entspricht dieser Anteil einem Betrag von etwa 4,25 Mrd. €. Die Auswirkungen auf den Haushalt variieren stark, nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten, sondern auch zwischen den verschiedenen Arten der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.

Im Jahr 2019 wurden mehr als 6 Millionen Erstattungsanträge für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht. Etwa 60 % dieser Anträge beziehen sich auf die Gesundheitsversorgung von Personen, die in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat wohnen. Folglich sind die größten finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Gesundheitsausgaben für die Gesundheitsversorgung von Personen mit Wohnsitz in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat zu verzeichnen (0,3 % der gesamten Gesundheitsausgaben).

Die finanziellen Auswirkungen ungeplanter notwendiger grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung belaufen sich auf 0,1 % der gesamten Gesundheitsausgaben, während sie bei geplanter grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung nur 0,02 % der gesamten Gesundheitsausgaben ausmachen. Abschließend noch ein paar Worte zur Bedeutung der EU-Vorschriften zur Gesundheitsversorgung für die Sicherung der Freizügigkeit. Eines der Grundprinzipien der Koordinierungsverordnungen beinhaltet, dass die Kosten für die Gesundheitsversorgung, die vom Aufenthaltsmitgliedstaat erbracht werden, vom zuständigen Mitgliedstaat vollständig erstattet werden, und zwar gemäß den Tarifen des Aufenthaltsmitgliedstaats und nicht des zuständigen Mitgliedstaats. Dieser Finanzierungsmechanismus verhindert, dass eine Person, die während eines Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nimmt, finanziell stark belastet wird, und verlagert die höheren Kosten auf den zuständigen Mitgliedstaat. Ohne diese Regeln gäbe es ein großes Hindernis für alle in der EU ansässigen Bürger:innen in Bezug auf den Zugang und die Erschwinglichkeit ungeplanter notwendiger grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung und folglich für die Freizügigkeit.

Weitere Fakten und Zahlen finden Sie in den Berichten über die EU-Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

(Frederic De Wispelaere/Forschungsexperte, HIVA)