EZA MAGAZINE
EZA PODCAST

Die Kommission versucht, den sozialen Dialog in der EU zu fördern

Die Kommission veröffentlicht ihre Initiative zur Stärkung des sozialen Dialogs in der EU. Die gewählten Instrumente sind jedoch möglicherweise nicht schlagkräftig. Dennoch enthält die Initiative einige potenziell interessante Elemente.

Die Notwendigkeit, den sozialen Dialog in der EU zu stärken, steht schon seit langem auf der Tagesordnung. In den letzten Jahren wurde dieses Ziel mehrfach von den Mitgliedstaaten bekräftigt, unter anderem im Aktionsplan 2021 zur Europäischen Säule sozialer Rechte und im Abschlussbericht der Konferenz über die Zukunft Europas.
Während die Notwendigkeit, den sozialen Dialog zu stärken, weithin anerkannt ist, sind die Mitgliederzahlen der Gewerkschaften und die Reichweite der Tarifverhandlungen in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zurückgegangen.
Am 25. Januar veröffentlichte die Kommission ihre Initiative für den sozialen Dialog, die darauf abzielt, den sozialen Dialog sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene zu stärken.
In der Praxis besteht die Initiative aus einem Vorschlag, für eine Empfehlung des Rates und einer Mitteilung der Kommission. Die Empfehlung an die Mitgliedstaaten gibt Anregungen, wie der soziale Dialog auf nationaler Ebene gefördert werden kann; die Mitteilung erläutert, wie die Kommission dies auf EU-Ebene zu erreichen gedenkt
Um diese Ziele zu erreichen, sieht die Initiative sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene eine Reihe von Maßnahmen vor. Im Großen und Ganzen handelt es sich um die folgenden Maßnahmen:

  • Unterstützung von Vereinbarungen der Sozialpartner:innen
  • Stärkung der Beteiligung der Sozialpartner:innen an der Politikgestaltung
  • Bereitstellung von finanzieller und technischer Unterstützung für die Sozialpartner:innen

Von allen verfügbaren Instrumenten hat sich die Kommission für die beiden weniger verbindlichen Arten von Rechtsakten entschieden. Wie der Name schon sagt, ist eine Empfehlung nur ein Vorschlag an die Mitgliedstaaten, in einer bestimmten Weise zu handeln - was alle Durchsetzungsmechanismen ausschließt. Die Mitteilung zielt lediglich darauf ab, die Mitgliedstaaten zu informieren - in diesem Fall über Maßnahmen, die die Kommission zu ergreifen gedenkt. Da die Zuständigkeit der EU im Bereich der Tarifverhandlungen sehr begrenzt ist, hatte die Kommission wahrscheinlich keine andere Wahl, als diese Instrumente einzusetzen. Es ist jedoch fraglich, ob diese ausreichen werden, um die Mitgliedstaaten zum Handeln zu bewegen.
Es ist auch festzustellen, dass viele der Bestimmungen der Initiative bereits in bestehenden EU-Rechtsakten enthalten sind, z. B. in Bezug auf den Schutz der Arbeitnehmervertreter:innen, die Einbeziehung der Sozialpartner:innen in die Politikgestaltung und die Notwendigkeit, den Geltungsbereich von Tarifverträgen zu erweitern. Wenn die Mitgliedstaaten diese Maßnahmen bisher nicht umgesetzt haben, warum sollten sie dann jetzt durch zwei nicht verbindliche Rechtsakte überzeugt werden?
Nichtsdestotrotz enthält die Initiative mehrere potenziell interessante Elemente. Eines davon ist die Ernennung eines Koordinators für den sozialen Dialog in jeder Generaldirektion der Kommission, der eine engere Einbindung der Sozialpartner in die Politikgestaltung der EU gewährleisten soll. Ein weiteres Element ist die Verpflichtung der Kommission, eine Reihe von Indikatoren zu entwickeln, um die Umsetzung der Empfehlung zu überwachen. Der letzte Punkt ist die Verpflichtung der Kommission, die Umsetzung der Empfehlung im Rahmen des Europäischen Semesters regelmäßig zu überwachen. Sollten diese drei Elemente wirksam verfolgt werden, wäre dies ein großer Schritt nach vorn für den sozialen Dialog in der EU.


Zu diesem Thema:

Zu diesem Thema: USO-Seminar "Der europäische soziale Dialog: eine gemeinsame Verpflichtung. Fortschritte und Rückschläge bei den Regelungen des sozialen Dialogs und der Gewerkschaftsgesetzgebung"
08. bis 10 Februar, Palma de Mallorca (Spanien)
https://www.eza.org/de/seminarprogramm/seminar/der-europaeische-soziale-dialog-eine-gemeinsame-verpflichtung-fortschritte-und-rueckschlaege-bei-der-regelung-des-sozialen-dialogs-und-der-gewerkschaftsgesetzgebung