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Arbeitnehmer:innen von Online-Plattformen – und was das Europäische Parlament dazu sagt

Die Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments hat den Beschluss zur Unterstützung der vollen Rechte von auf Online-Plattformen beschäftigten Arbeitnehmer:innen angenommen.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments unterstützen die vollen Rechte für auf Online-Plattformen beschäftigte Arbeitnehmer:innen. Dies ist ein wichtiger Schritt im Verfahren zur Erarbeitung einer neuen Richtlinie. Wir wissen allerdings, dass es bis zum Ziel noch ein schwieriger Weg sein wird, da es den Plattform-Lobbyist:innen bereits während des tschechischen Ratsvorsitzes gelungen ist, einen Vorschlag abzulehnen und die Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses der Arbeitnehmer:innen gegenstandslos zu machen. Daher ist die Position des Europäischen Parlaments weitaus ehrgeiziger als die tatsächliche Position des Rates.

Die Position des Europäischen Parlaments wird Scheinselbstständigkeit und Prekarität auf digitalen Arbeitsplattformen beenden, die bereits 28 Millionen Arbeitnehmer:innen zählen.

Der im Europäischen Parlament angenommene Bericht unterstützt die auf Online-Plattformen beschäftigten Arbeitnehmer:innen bei:

  • ihrem Recht auf einen ordnungsgemäßen Arbeitsvertrag mit normalen Bedingungen in Bezug auf Löhne und Gehälter gemäß den nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen, auf bezahlte Krankentage und Urlaub.
  • Maßnahmen zum Schutz des Marktes der echten Selbstständigen.
  • der Förderung des fairen Wettbewerbs zwischen Unternehmen.

Die europäischen Gewerkschaften betonen in ihrer Stellungnahme, dass diese Vorschläge das europäische Sozialmodell unterstützen und verhindern, dass es durch eine Abwärtsspirale des Wettbewerbs, der auf der Umgehung von Arbeits-, Steuer- und Sozialverpflichtungen beruht, weiter erodiert.