EZA MAGAZINE
EZA PODCAST

31 Forderungen für ein besseres Europa

Der Beitrag von EZA zur Conference on the Future of Europe.

FOTO: EC AV Service

In vier EZA-Workshops haben sich Teilnehmende zusammengefunden, um über die Zukunft der EU zu debattieren. Herausgekommen sind 31 Forderungen, die als Beitrag zur Conference on the Future of Europe eingereicht werden. 

Das Europäische Zentrum für Arbeitnehmerfragen (EZA) begrüßt die Konferenz zur Zukunft Europas (Conference on the Future of Europe – CoFoE) als einen Prozess, der eine europaweite Debatte zur künftigen Ausgestaltung Europas unter Beteiligung der Bürger:innen ermöglicht. Die EU steht vor enormen Herausforderungen bei der Außenpolitik, der Migration, dem Welthandel, Klimawandel, der Energiewende, dem Umbau ihrer Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaneutralität, der Pandemie, beim sozialen Zusammenhalt bzw. der sozialen Spaltung und ihrer gemeinsamen Handlungsfähigkeit.

Wir sind der festen Überzeugung, dass die EU den kairos nutzen muss, um den ursprünglichen Zielen ihrer Gründergeneration gerecht zu werden und den Mut für umfassende Reformen und Maßnahmen für die nächste Generation aufzubringen.

Wir erwarten, dass der gemeinsame Vorsitz der CoFoE und alle zuständigen Stellen in der EU und den Mitgliedstaaten diese Chance nicht ungenutzt verstreichen lassen und die EU-Bürger:innen nicht enttäuschen, die sich in den Prozess der CoFoE einbringen. Die EU muss alle bestehenden Bestimmungen der EU-Verträge nutzen und sicherstellen, dass die Beiträge zur CoFoE in voller Transparenz bearbeitet werden. Änderungen der Verträge dürfen kein Tabu sein. Für die Glaubwürdigkeit der EU ist es von entscheidender Bedeutung, dass auf die CoFoE unmittelbar konkrete und engagierte Veränderungsvorschläge folgen.

Als Netzwerk von Arbeitnehmerorganisationen begrüßen wir die strukturelle Beteiligung der Sozialpartner am Prozess der CoFoE.

EZA möchte die folgenden Überlegungen und Vorschläge beitragen, die sich aus einer Reihe von Debatten und einem Schlussforum herleiten, die EZA für seine Mitglieder zum Thema der CoFoE veranstaltet hat. Der Schwerpunkt lag auf den Themen der EU-Werte/Demokratie/Rechtsstaatlichkeit – europäisches Wirtschaftsmodell/soziale Fragen/Gesundheit – Klimawandel, denen die EZA-Mitglieder die höchste Priorität beimaßen.

 

EU-Werte – Demokratie – Rechtsstaatlichkeit

EU-Werte

  1. Die Werte, auf die sich die Europäische Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich die Rechte der Personen, die Minderheiten angehören (Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV)). Der ursprüngliche Grundsatz des europäischen Einigungsprozesses, den die Gründer verfolgten, war die Schaffung von Frieden und Versöhnung unter den europäischen Völkern. Wir erwarten, dass aktuelle und künftige Entscheidungsträger:innen der Europäischen Union diese Werte als Grundelemente der künftigen Entwicklung der EU heranziehen.
  2. Die europäischen Werte geraten zunehmend unter Druck. Die Rückkehr des Nationalismus sowie das Erstarken des Populismus, die beide die Euroskepsis und Fremdenfeindlichkeit nähren, schwächen den Gemeinschaftssinn und den Zusammenhalt in der EU. Die EU muss entschlossen handeln, um ihre Werte zu fördern und durchzusetzen.
  3. In unseren multikulturellen, multireligiösen Gesellschaften müssen Toleranz und gegenseitiger Respekt gestärkt werden. Die EU muss sich am Menschen ausrichten und bürgerorientiert und bürgerbestimmt sein. Die europäischen Bürger:innen fühlen sich verschiedenen Kreisen zugehörig, angefangen bei der Familie, die treibende Kräfte für einen offenen und gemeinsamen europäischen Raum sind. Basisorganisationen sind als wichtige Akteure zu sehen, die den gesellschaftlichen Wohlstand fördern und dazu beitragen, ein breites und gemeinsames Verständnis unter den europäischen Bürger:innen zu erreichen. Folglich müssen die Finanzmittel für Basisorganisationen erhöht werden.
  4. Die europäischen Werte und das Sozialmodell müssen das Fundament der Außenpolitik der EU und ihrer Handelsbeziehungen sein. Unter anderem sollte die EU den Wandel in den Westbalkanstaaten stärker unterstützen und ihnen eine konkretere Beitrittsperspektive einschließlich eines Zeitrahmens bieten.

    Demokratie
     
  5. Wir betonen die Notwendigkeit einer partizipativeren und deliberativen Demokratie, die die repräsentative Demokratie ergänzt und stärkt, aber nicht ablöst. Die demokratischen Prozesse müssen zur Ergänzung der repräsentativen Demokratie diverser werden, damit der politische Prozess integrativer wird und die Akzeptanz politischer Entscheidungen – insbesondere bei kontroversen Themen – steigt. Die Bürger:innen sollten ermutigt werden, sich aktiv an nationalen und europäischen demokratischen Prozessen zu beteiligen. Menschen fühlen sich in einer Gesellschaft mit einer breiten politischen Beteiligung besser aufgehoben. Es ist an der Zeit, dass die EU einen dauerhaften Mechanismus schafft, um Art. 11.1 EUV (Art 11.1: Die Organe geben den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden in geeigneter Weise die Möglichkeit, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen.) sowie Art. 11.2 EUV (Art. 11.2: Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.) umsetzt und dazu eine dauerhafte Eleven2-Plattform einrichtet.
  6. Das Kräfteverhältnis zwischen den EU-Institutionen und der derzeitige institutionelle Entscheidungsprozess müssen überprüft werden:
    1. Die Rolle des Europäischen Parlaments muss gestärkt werden. Als einziges direkt gewähltes europäisches Organ sollte das EP Mittelpunkt des europäischen politischen Systems sein und das Initiativrecht bei Gesetzesvorhaben erhalten. Dabei ist gleichzeitig die Autonomie der Sozialpartner zu wahren.
    2. Der Grundsatz einstimmiger Entscheidungen im Rat muss abgelegt und der Grundsatz qualifizierter Mehrheitsentscheidungen erweitert werden.
  7. Eine echte Bedrohung für die Demokratie sehen wir im wachsenden Einfluss der Wirtschaft und multinationalen Konzerne, denen bei politischen Entscheidungen immer mehr Raum gelassen wird. Wir drängen darauf, dass sich alle politischen Ebenen dieses Einflusses bewusst sind, und weisen auf die große Bedeutung von Transparenz hin.
  8. Die EU muss die politischen und demokratischen Kompetenzen ihrer Bürger:innen (Staatsbürgerkunde) stärken. Den nachfolgenden Generationen muss ein Verständnis vermittelt werden, wie die EU funktioniert und für welche Werte sie steht, und diese Themen müssen in den Lehrplänen und den Maßnahmen des lebenslangen Lernens stärker berücksichtigt werden.
  9. Die EU muss die sozialen Netzwerke besser regulieren, um gegen Hassrede, Hetze, Desinformation und Diskriminierung in der Anonymität des Internets vorzugehen, ohne dabei das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu beschneiden, und sie muss außerdem stark in die Abwehr innerer und äußerer Angriffe investieren, die demokratische Wahlen und Regierungsprozesse unterwandern. Neue Rechtsvorschriften müssen Bestimmungen zum Datenschutz enthalten, die der DS-GVO entsprechen und den Missbrauch der Anonymität im Internet verhindern. Gleichzeitig müssen die Medienkompetenz/-fähigkeiten der Bürger:innen verbessert werden.
  10. Die Subsidiarität, die als wesentlicher Grundsatz in den EU-Verträgen verankert ist, fördert das ordentliche Funktionieren einer Demokratie, wenn sie mit den Grundsätzen der Solidarität und Verantwortung einhergeht. Die Subsidiarität wirkt am besten im Sinne der Menschen, wenn sie einem System definierter, komplementärer Befugnisse innerhalb eines Modells mehrstufiger Regierungsführung mit einer engen fachlichen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen, sich gegenseitig unterstützenden Regierungsebenen umgesetzt wird. Die Pandemie hat als weltweite Herausforderung die Notwendigkeit gemeinsamen Handelns auf der EU-Ebene aufgezeigt, obwohl die Gesundheit nicht in die Zuständigkeit der EU fällt.
  11. Wir verweisen auf den ‚Pisa-Prozess‘ im Bildungsbereich als Beispiel, um die Mitgliedstaaten aufzufordern, mit einer Methode der freiwilligen, von der Basis ausgehenden Kooperation auf EU-Ebene zu arbeiten. In den Bereichen, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen (Gesundheit, Klima, Energie und andere), ist es sehr wichtig, das Handeln an den Bedürfnissen der Bürger:innen auszurichten, mit Fakten und Argumenten zu arbeiten, die Zuständigkeiten mit Verantwortlichkeiten zu verbinden, die mehrstufige Regierungsführung als Instrument zu nutzen, diese auf gemeinsamen Interessen aufzusetzen und die mehrstufige Kooperation allmählich und schrittweise auszubauen.

    Rechtsstaatlichkeit
     
  12. Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit wird durch die Gewaltenteilung verkörpert. Die EU braucht neue politische und gerichtliche Instrumente, die wirkungsvolle Maßnahmen bei Verstößen der Mitgliedstaaten gegen EU-Werte ermöglichen. Der in Art. 7 AEUV vorgesehene Mechanismus hat sich als unzulänglich erwiesen. Es ist wichtig, dass ein jedes neue Instrument dabei auf Objektivität und Verhältnismäßigkeit setzt.
  13. Jenseits der Durchsetzung durch die Institutionen verstehen wir Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als Verantwortung der Zivilgesellschaft auf mehreren Ebenen. Wir schlagen die Schaffung regionaler und lokaler Informationsstellen und Diskussionsmöglichkeiten durch eine europäische Agentur vor, um Bürger:innen eine geschützte Plattform zu bieten, wo sie sich ohne Angst vor Bedrohungen über ihre Erfahrungen austauschen und darüber nachdenken können, wie man die Menschenrechte schützen kann.

    Neues europäisches sozioökonomisches Modell / soziale Fragen
     
  14. Die Demokratie in der EU wird nur dann Bestand haben, wenn ihre soziale Dimension gestärkt wird und dabei der soziale Zusammenhalt erreicht und die Devise, dass niemand zurückgelassen wird, effektiv umgesetzt werden. Im Falle der Unvereinbarkeit müssen soziale Grundrechte Vorrang gegenüber wirtschaftlichen Zielen haben. Das bedeutet, dass der Mensch im Mittelpunkt stehen muss. Folglich ist die betriebliche Demokratie zu stärken.
  15. Die EU muss ihr Wirtschaftsmodell im Sinne einer ökosozialen Marktwirtschaft weiterentwickeln und dabei insbesondere die Länder unterstützen, die durch den Wandel vor besonderen Herausforderungen stehen. Das Ziel, bis 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft zu erreichen, darf nicht verwässert werden und muss mit wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in Einklang gebracht werden. Die Kreislaufwirtschaft und Sozialökonomie sollten gefördert werden. Die Europäische Säule sozialer Rechte sollte rechtsverbindlich werden.
  16. Das BIP-orientierte Wirtschaftsdenken kann überwunden werden, indem der Stabilitätspakt überdacht und neugeregelt wird, und es muss durch ein neues Instrumentarium ergänzt werden, um den europäischen Wohlstand, sozialen Fortschritt und die Nachhaltigkeit zu messen. Dieses umfasst Daten, wie zum Beispiel zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, dem Recht auf Nichterreichbarkeit, der Abdeckung der Sozialversicherungssysteme, zu bezahlbaren und zugänglichen Gesundheitsdiensten, zum gleichberechtigen Zugang zu hochwertiger Bildung, zur Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, zur Tarifabdeckung und zu effektiven Arbeitsvorschriften in multinationalen Unternehmen.
  17. Der Umbau der europäischen Wirtschaft, um sie digitaler und nachhaltiger zu machen, muss von umfassenden Maßnahmen für einen fairen und sozial gerechten Wandel flankiert werden, um sicherzustellen, dass dabei niemand zurückgelassen wird (Qualifizierung und Umschulung von Beschäftigten, lebenslanges Lernen, umfassende Reformen der schulischen und beruflichen Bildungssysteme, um neuen Arbeitsplatzanforderungen Rechnung zu tragen, die Resilienz zu erhöhen …).
  18. Ein erfolgreicher Binnenmarkt und Arbeitskräftemobilität erfordern eine weitere Koordinierung der Sozialversicherungssysteme und einen garantierten Mindestlohn auf europäischer Ebene. Die Lohnpolitiken müssen koordiniert werden, um Sozialdumping auszumerzen.
  19. Schwächere Gruppen müssen auf dem Arbeitsmarkt besser geschützt werden: von Erwerbsarmut Betroffene, junge Menschen, Menschen mit Behinderung, LGBTIQ+, Mobbing-Opfer, Migrant:innen, Plattformarbeitnehmer:innen, etc.. Die Entgeltkluft muss geschlossen werden.
  20. Bei der Debatte über die Zukunft Europas muss die EU besonderes Augenmerk auf die Zukunft der jungen Generation legen. Prekarität und Instabilität sind für viele junge Menschen zur Normalität geworden. Die mangenden Perspektiven beeinträchtigen ihre Lebensplanung, wie die Gründung einer Familie.
  21. Der soziale Dialog und Tarifverhandlungen sind Teil der europäischen sozialen Marktwirtschaft. Sie stärken die Demokratie am Arbeitspatz und in der europäischen Gesellschaft. Sie tragen zu mehr Gerechtigkeit, höherer Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit bei. Deshalb müssen der soziale Dialog, Tarifverhandlungen und Arbeitnehmerrechte weiter gestärkt werden.
  22. Das Credo der Union, dass niemand zurückgelassen werden soll, muss sich in Maßnahmen widerspiegeln, die sicherstellen, dass nirgendwo in Europa benachteiligte Regionen bleiben. Es sollten zusätzliche Initiativen entwickelt werden, um diese Regionen wirtschaftlich zu beleben und die Abwanderung qualifizierter und junger Arbeitskräfte, den sogenannten „Brain Drain“, zu mindern.

    Gesundheit
     
  23. Die EU muss sich in Richtung einer Europäischen Gesundheitsunion entwickeln und mehr Zuständigkeiten für Gesundheitsfragen auf die EU-Ebene übertragen.
  24. Im Gesundheitssektor der EU lässt sich eine zerstörerische Abwärtsspirale beobachten, mit medizinischem Tourismus westeuropäischer Bürger:innen, die private Gesundheitsdienste in Osteuropa in Anspruch nehmen, während gleichzeitig Ärzt:innen und qualifizierte Pflegekräfte aus Osteuropa abwandern, um in geringer qualifizierten Berufen in Westeuropa zu arbeiten. Diese destruktive Mobilität untergräbt die Grundsätze 16 und 18 der Europäischen Säule sozialer Rechte und ist unter anderem durch die Sparmaßnahmen sowie den Aufbau des Binnenmarkts bedingt.
  25. Jede Person in der EU hat das Recht auf rechtzeitige, hochwertige und bezahlbare Gesundheitsvorsorge und Heilbehandlung sowie Langzeitpflege.
  26. Vor dem Hintergrund der andauernden weltweiten Pandemie muss die EU in ein starkes Sozialversicherungssystem investieren, das in der Lage ist, ein gut ausgestattetes Gesundheitswesen zu unterhalten, das sich der Trägerschaft der öffentlichen Hand, von Initiativen mit sozialer Ausrichtung oder der Sozialökonomie befinden und gute Arbeitsbedingungen und ein faires Entgelt für Heilberufe und Pflegekräfte gewährleisten. Die nationalen Pläne im Rahmen der Aufbau- und Resilienz-Fazilität (RRF) sollten dies berücksichtigen.
  27. Wir fordern die EU auf, auf Grundlage des Berichts der EU-OSHA (2021) zur Langzeitpflege Maßnahmen zu veranlassen. Der Bericht zeigt, dass sich die schwierigen Arbeitsbedingungen in einem hohen Anteil von Langzeitpflege-Kräften äußern, die arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme haben. Die Maßnahmen müssen sich unbedingt mit der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, Mobbing und Gesundheitsbewusstsein befassen. Die Mitgliedstaaten sollten das ILO-Übereinkommen zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ratifizieren.
  28. Die EU muss weiterhin an einem Rahmen arbeiten, der gesunde Arbeitsbedingungen gewährleistet. Gewerkschaften und andere Arbeitnehmerorganisationen sollten dazu beitragen sicherzustellen, dass die Unternehmen die Rechtsvorschriften zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz einhalten. Die Rolle und Mittel von Arbeitsinspektoraten bzw. Gewerbeaufsichten sollten gestärkt werden.

    Klimawandel – gerechter Übergang
     
  29. Werden die notwendigen Schritte zum nachhaltigen Umbau der Wirtschaft nicht ergriffen, endet dies in einem sozialen Trümmerfeld. Es ist nur dann möglich, den Glauben an die Möglichkeiten einer nachhaltigen Zukunft zu stärken, wenn gemeinsam mit den Sozialpartnern an einem gerechten und fairen Übergang gearbeitet wird, bei dem niemand zurückgelassen wird. Die EU muss zeigen, dass Veränderung möglich ist, indem frühere Erfahrungen bei der Umwidmung alter nichtnachhaltiger Industriegebiete in zukunftsorientierte nachhaltige Industriegebiete ausgetauscht werden.
  30. Die EU sollte Kampagnen unterstützen, die darauf abzielen, die Bürger:innen aktiv einzubeziehen, da sie als Konsument:innen Energie, Nahrungsmittel, Kleidung, Dienstleistungen, Verkehrsmittel, Wohnraum etc. nutzen (von Quantität zu Qualität – vom Ego-Personalismus zum Öko-Personalismus). Gewerkschaften, Arbeitnehmerorganisationen, soziale Bewegungen und andere zivilgesellschaftliche Organisationen können als Multiplikatoren wirken. Die Umweltbildung von Kindern und Erwachsenen sollte verstärkt werden.
  31. Die EU sollte verbindliche Gesetzgebung zur Due Diligence (Sorgfaltspflicht) einführen, um die Achtung ökologischer Aspekte sowie der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette zu garantieren. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Landraub, Verschmutzung etc. sind auszumerzen. Die Gesetzgebung zur Due Diligence muss für Zulieferer innerhalb und außerhalb der EU gelten und die Produkte müssen entsprechend gekennzeichnet werden (Rückverfolgbarkeit).