75 % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren sollen bis zum Jahr 2020 in Arbeit stehen, so das erste von fünf Kernzielen, die die Europäische Union in ihrer Strategie „Europa 2020“ formuliert und mit denen sie Auswege aus der Finanz- und Wirtschaftskrise und eine Vision der europäischen sozialen Marktwirtschaft für das 21. Jahrhundert aufzeigen will.
Gleichwertig neben dem Ziel, möglichst vielen Menschen in Europa den Zugang zu einer Beschäftigung zu ermöglichen, muss die Herausforderung stehen, die Qualität der Arbeit zu verbessern. Diese umfasst sowohl die Qualität der Arbeitsverträge als auch die Qualität der Bedingungen am Arbeitsplatz.
Der dramatische Anstieg von atypischen Arbeitsverhältnissen sowie von Beschäftigungen mit einem Lohn, der nicht dazu ausreicht, die unmittelbaren Lebensbedürfnisse von Arbeitnehmern zu decken, führt dazu, dass sich nicht nur Menschen ohne Arbeit, sondern auch immer mehr Arbeitnehmer in prekären Lebenssituationen wiederfinden – Lebenssituationen, die eine Sicherheit und Planung für sich selber und die eigene Familie erschweren oder gar unmöglich machen.
Ein Instrument, das Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen und ihre Verbesserung darstellt, ist die Corporate Social Responsibility. Dieses Konzept stellt Maßnahmen in den Vordergrund, die die Unternehmen auf freiwilliger Basis über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus unternehmen können. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass in einigen Bereichen – wie zum Beispiel Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – allein die vollständige Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch die Unternehmen oft schon einen Fortschritt gegenüber dem Status quo darstellen würde.
Die Broschüre ist auf Englisch erschienen und kann bei EZA angefordert werden.