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Information und Konsultation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Die Notwendigkeit zur Anerkennung der Arbeitnehmerrechte auf Mitbestimmung bzw. auf Information und Konsultation leitet sich in erster Linie aus dem weit verbreiteten Glauben in die Fähigkeit einer funktionierenden Sozialpartnerschaft ab, den Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu fördern und durch den Ausgleich unterschiedlicher Interessen ein neues gesellschaftliches Gleichgewicht zu schaffen.

Die Vorschriften zur Anerkennung der Arbeitnehmerrechte auf Information und Konsultation in mittelständischen Unternehmen unterscheiden sich stark von Mitgliedsland zu Mitgliedsland. In manchen Ländern der EU haben die betreffenden Arbeitnehmer sehr geringe und auf verfahrenstechnische Fragen begrenzte Rechte, in anderen Ländern üben straff organisierte Arbeitnehmervertretungen ein echtes Mitspracherecht aus. Das Phänomen der Mitbestimmung ist daher stets im Zusammenhang des Vertretungssystems und der jeweils verbrieften Arbeitnehmerrechte auf Information und Konsultation zu betrachten.

Die vorliegende Veröffentlichung fasst die Ergebnisse von drei Seminaren zusammen, die als Teil des Projekts „Information und Konsultation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)” durchgeführt wurden. Eines der alle drei Seminare verbindenden Schlüsselthemen war die Arbeitnehmermitbestimmung  bzw. die konkrete Umsetzung der Richtlinie 2002/14/EC über Information und Konsultation in mittelständischen Unternehmen.

Die vorliegende Veröffentlichung gibt einen Überblick über die Zielsetzung der betreffenden Seminare, liefert eine Definition für KMUs und stellt die Bedeutung der KMUs für die Wirtschaft der EU dar. Sie schildert die besonderen Probleme der KMUs im Zusammenhang des Sozialen Dialogs, behandelt die einschlägige EU-Gesetzgebung zur Regelung der KMUs, illustriert die Situation der KMUs anhand des Beispiels zweier Mitgliedstaaten (Italien und Polen), stellt das Konzept des „sozialen Kapitals" im Hinblick auf Information und Konsultation dar und erteilt Arbeitnehmerorganisationen – auf der Grundlage entsprechender Schlussfolgerungen aus den Seminaren – Empfehlungen, wie die Arbeitnehmermitbestimmung in KMUs ausgeweitet werden kann.

Dem Bereich „Information und Konsultation in KMUs" wird auch in den kommenden Jahren im Rahmen unserer Bildungsprogramme erhebliche Aufmerksamkeit geschenkt werden. Das Thema ist auch im Hinblick auf die Strategie Europa 2020 von Relevanz, insbesondere im Lichte der Forderungen nach qualitativ hochwertiger Arbeit und qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen sowie des Kernziels einer Beschäftigungsquote von 75 %.

Die Broschüre ist auf Englisch, Französisch, Italienisch und Polnisch erschienen und kann bei EZA angefordert werden.