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No. 40 Europäische Säule sozialer Rechte

Seit der Proklamation der Europäischen Säule der sozialen Rechte durch das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Kommission auf dem Göteborger Sozialgipfel am 17. November 2017 unterstützt und begleitet die Bildungsarbeit der EZA die Umsetzung ihrer 20 Schlüsselprinzipien, die in drei Kapiteln zu "Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt", "Faire Arbeitsbedingungen" und "Sozialschutz und soziale Eingliederung" zusammengefasst sind.

Die von EZA im Bildungsjahr 2018/2019 durchgeführte Projektkoordination mit insgesamt fünf Seminaren hatte im Kern die Überzeugung, dass den Arbeitnehmerorganisationen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der 20 Schlüsselprinzipien zukommt. Obwohl der Europäische Pfeiler der sozialen Rechte nur Empfehlungen ohne rechtlich bindenden Charakter enthält, wurde er dennoch von den Arbeitnehmervertretern in den Seminaren als die bedeutendste sozialpolitische Initiative der EU der letzten Jahrzehnte anerkannt, die Sozial- und Beschäftigungsfragen ganz oben auf die politische Agenda der EU setzt.

Ausgehend von den Präsentationen und Diskussionen in den Seminaren zeigt dieser Bericht Handlungsfelder für Arbeitnehmerorganisationen auf, insbesondere im Hinblick auf gerechte Löhne, den Schutz der Arbeitnehmerrechte, die Chancengleichheit von Frauen und Männern und gute Systeme der sozialen Sicherheit. Er beschreibt das Potential des Europäischen Pfeilers der sozialen Rechte, zu einer Aufwärtskonvergenz zwischen den Mitgliedsstaaten im Sozial- und Beschäftigungsbereich beizutragen. Sie zeigt auch, wie die Europäische Säule der sozialen Rechte und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung. Die Agenda 2030 kann komplementär zusammenwirken, um die Menschen vor Armut und sozialer Ausgrenzung zu schützen.

Europäische Säule sozialer Rechte