Mit der Unterstützung des Europäischen Zentrums für Arbeitnehmerfragen (EZA) organisierte MOSZ (Munkástanácsok Országos Szövetsége) vom 11.-12. Juni 2026 in Budapest ein zweitägiges Seminar mit dem Titel „Sicher und gesund Arbeiten in Zeiten der Digitalisierung – Kampagne der EU-OSHA für 2023-2025“. An der Veranstaltung nahmen mehr als 30 Vertreter:innen von Arbeitnehmerorganisationen aus Ungarn, Albanien, Österreich, der Tschechischen Republik, Polen, Litauen, Deutschland, Portugal und Serbien teil, die unsere Gewerkschaftspartner in ihren jeweiligen Ländern vertraten. Das Seminar wurde von der Europäischen Union finanziert.
Das vorrangige Ziel des Seminars bestand darin, die Aufmerksamkeit der Gewerkschaften auf die neuen Herausforderungen im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz (OSH) zu richten, die sich aus der rasanten Verbreitung digitaler Technologien ergeben, mit besonderem Blick auf die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und die Würde der Arbeitnehmer:innen. Ein weiteres Ziel bestand darin, das Wissen der Gewerkschaftsmitglieder und der Vertreter:innen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz über die Risiken in einem digitalen Arbeitsumfeld zu erweitern, mit einem besonderen Fokus auf psychosozialen Risiken wie Isolation, Burn-out und die Erwartung ständiger Erreichbarkeit, die häufig unsichtbar bleiben, aber das Wohlbefinden der Arbeitnehmer:innen dennoch erheblich beeinträchtigen. Das Seminar lieferte praktische Anleitungen zur effektiven Erkennung, Bewältigung und Vermeidung dieser Risiken.
Die Referent:innen deckten eine große Bandbreite an Themen im Zusammenhang mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ab, die sich aus der Digitalisierung ergeben: mentale Gesundheit bei der Telearbeit und in einem digitalen Arbeitsumfeld, die Auswirkungen von Homeoffice-Tätigkeiten auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit, das Recht auf Nichterreichbarkeit und die Regulierung digitaler Arbeitszeiten, die Auswirkungen von Automatisierung und künstlicher Intelligenz auf die Sicherheit am Arbeitsplatz, die Rolle digitaler Hilfsmittel und tragbarer Technologien bei der Risikovermeidung sowie Strategien für Gewerkschaftsmaßnahmen und die Vertretung auf dem digitalisierten Arbeitsmarkt. Die Referent:innen waren führende Expert:innen aus themenrelevanten Bereichen wie Arbeitspsychologie, Arbeitsrecht und forensische Arbeitsmedizin.
In seinem Eröffnungsvortrag betonte Imre Palkovics, der scheidende Präsident des Nationalen Verbandes der Betriebsräte, dass das Thema des Seminars heute relevanter ist denn je. Er hob hervor, dass der technologische Wandel nur dann wirklich erfolgreich sein kann, wenn er weiterhin die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und die Würde der Arbeitnehmer:innen priorisiert.
In seinem Vortrag mit dem Titel „Digitale Arbeitsplätze und psychosoziale Risiken – Neue Herausforderungen für die mentale Gesundheit von Arbeitnehmer:innen“ legte der Arbeitspsychologe Dávid Zerkovitz die Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung digitaler Arbeitsplätze dar, mit besonderem Fokus auf potenziellen Lösungen. Die Digitalisierung erfordert mehr Flexibilität und Effizienz. Gleichzeitig verschärft sie jedoch die Arbeits- und Stressbelastung der Arbeitnehmer:innen und trägt so zu einem Verlust der persönlichen Kontrolle, zu Isolation, mentaler Erschöpfung und einer Verschlechterung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben bei. Zur gleichen Zeit ging sein Vortrag aber über einen reinen Überblick über die Probleme hinaus. Er sprach auch ausführlich über die notwendigen und möglichen Lösungen auf individueller, organisatorischer und regulatorischer Ebene. Auf individueller Ebene betonte der Referent die Wichtigkeit von Erholung, dem Setzen von Grenzen und einem bewussten Umgang mit digitalen Technologien. Auf organisatorischer Ebene hob er die Vorteile einer effektiven Arbeitsorganisation, einer unterstützenden Führung und der Risikobewertung hervor. Auf regulatorischer Ebene stellte der Referent fest, dass die Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten, Transparenz und des Rechts auf Nichterreichbarkeit unerlässlich ist.
Dr. Katalin Dudás, Rechtsanwältin und amtierende Vertreterin der Arbeitnehmerseite des Nationalen Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, analysierte in ihrem Vortrag mit dem Titel „Von der Telearbeit zu den damit verbundenen Risiken? Arbeitsplatzsicherheit im neuen Kontext der Arbeit im Homeoffice“ Fragen der Arbeitsplatzsicherheit im Zusammenhang mit der Telearbeit und wies darauf hin, dass die Arbeit im Homeoffice zwar Flexibilität bietet, aber auch neue Probleme in Bezug auf Haftung, Ergonomie, Arbeitsorganisation und Risikobewertung mit sich bringt. Sie betonte, dass hybride Arbeit heutzutage zwar zur Norm geworden ist, geeignete Vorschriften und Verfahren zur Arbeitsplatzsicherheit aber noch nicht eingerichtet wurden.
In ihrem Vortrag legte sie kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen in Ungarn und der EU dar. Sie stellte die neuen Arten von physischen, arbeitsorganisatorischen, organisatorischen und versteckten Arbeitsschutzrisiken im Zusammenhang mit der Telearbeit vor. Sie betonte, dass das Konzept der Arbeitgeberhaftung neu interpretiert werden muss, da die Haftung nicht verschwunden, sondern nur umgestaltet und aufgeteilt wurde. Sie erklärte, dass eine gezielte, eindeutige und verhaltensändernde Kommunikation über die Risiken notwendig ist, da die Arbeitnehmer:innen nicht mehr physisch vor Ort sind. Daher sollten Schulungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz ebenfalls digital durchgeführt werden. In ihrem Vortrag wies sie darauf hin, dass folgende Maßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind: Kampagnen, die sich an Telearbeitnehmer:innen richten; visuelle Checklisten; die Aufstellung von Mindeststandards; die Entwicklung grundlegender Ergonomiepakete; die Schaffung digitaler Hilfsmittel zur Sicherheit am Arbeitsplatz; eine Online-Risikobewertung; Schulungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz per E-Learning; eine Risikokommunikation; gezielte, personalisierte Botschaften; „Mikrokampagnen“ (z. B. Schutz der Augen, Pausen); Unfallmanagementprotokolle für die Telearbeit; sowie die Entwicklung eines hybriden Arbeitsschutzmodells.
Im abschließenden Teil ihres Vortrages legte Katalin Dudás die fünf Säulen eines wirksamen Arbeitsschutzes in der Telearbeit dar: Ergonomie, rechtliche Rahmenbedingungen, Schulungen, Kommunikation und die Rolle der Führung. Sie betonte, dass der rote Faden, der sich durch bewährte Praktiken zieht, nicht die Einführung zusätzlicher Regeln ist, sondern vielmehr darin besteht, Verantwortung in einem Umfeld, das sich nicht vollständig kontrollieren lässt, gemeinsam zu tragen und funktionsfähig zu gestalten.
Dr. Imre Szilárd Szabó, Präsident des Nationalen Verbandes der Betriebsräte, Rechtsanwalt und außerordentlicher Professor, untersuchte in seinem Vortrag mit dem Titel „Die Auswirkungen von Plattformarbeit und des digitalen Zeitalters auf das Arbeitsrecht und die Arbeitsbeziehungen“ die Fragen rund um arbeitsrechtliche Regelungen für atypische Beschäftigungsverhältnisse und befasste sich mit dem Problem sogenannter Scheinverträge. Die Zahl der Arbeitnehmer:innen im Bereich der Plattformarbeit steigt stark an. Im Jahr 2022 waren in der EU 21,3 Millionen Menschen in solchen Beschäftigungsverhältnissen tätig, im Jahr 2025 werden es 43 Millionen sein, wobei Prognosen darauf hinweisen, dass diese Zahl bis zum Jahr 2030 auf 50 Millionen ansteigen wird. In Ungarn liegt die Zahl der Arbeitnehmer:innen im Bereich der Plattformarbeit aktuell bei ca. 700.000.
Nach einem Überblick über die begrifflichen Definitionen von plattformbasierter Arbeit stellte der Referent die europäische, internationale und ungarische Rechtsprechung vor, indem er über verschiedene Gerichtsentscheidungen sprach. Anschließend erläuterte der Referent, wie die Europäische Union mit Problemen im Zusammenhang mit der Plattformarbeit umgegangen ist, wie zum Beispiel dem Fehlen arbeitsrechtlicher Schutzvorkehrungen aufgrund einer unzulässigen Einstufung des Rechtsverhältnisses. Die Teilnehmer:innen erhielten Einblicke in den Inhalt und den Kontext der Richtlinie 2024/2831 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei plattformgestützter Arbeit. Imre Szabó legte anschließend die wichtigsten Grundsätze der vorgeschlagenen EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz und des EU-Rahmenabkommens zur Digitalisierung dar, indem er praktische Beispiele nannte.
Der Teil des Vortrages, der das größte Interesse weckte, konzentrierte sich auf Herausforderungen im kollektiven Arbeitsrecht und einen Vergleich zwischen Tarifverträgen und dem Wettbewerbsrecht. Der Referent betonte, dass Gewerkschaften zunehmend die Rolle des Schutzes der Interessen aller wirtschaftlich abhängigen und selbstständigen Arbeitnehmer:innen übernehmen und dass die regulatorischen Entwicklungen diesem Trend folgen. In Ungarn lässt sich derzeit in zwei Bereichen eine nennenswerte gewerkschaftliche Organisierung beobachten: in der Medienbranche und bei den sogenannten „Liefer-Communities“.
Dr. Marcell Nagy, forensischer Arbeitsmediziner, stellte in seinem Vortrag mit dem Titel „Automatisierung und künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt: Was bedeutet das für die Sicherheit am Arbeitsplatz?“ die sechs Bereiche der künstlichen Intelligenz und Automatisierung vor. Er sprach über Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit, neue Risiken, die von traditionellen Arbeitsschutzmaßnahmen nicht bewältigt werden, die Rolle der KI bei der Arbeit von Fachkräften im Bereich Arbeitssicherheit und Umweltschutz sowie den entsprechenden rechtlichen Rahmen.
Anschließend nannte er fünf spezifische Bereiche, in denen KI und Automatisierung definitiv einen positiven Einfluss auf die Verbesserung der Sicherheit haben: die Ersetzung bei gefährlichen Aufgaben (dort, wo Roboter arbeiten, können Menschen nicht verletzt werden); prädiktive Sicherheit (die KI erkennt Gefahren, bevor sie einen Unfall verursacht); tragbare Geräte (Echtzeitdaten sowohl über als auch für Arbeitnehmer:innen); VR und Simulation in der Ausbildung (Üben gefährlicher Arbeitsabläufe – ohne jegliches Risiko); Unterstützung der Verwaltung im Bereich Arbeitssicherheit und Umweltschutz (die KI übernimmt die Routineaufgaben, während die Menschen die fachlichen Entscheidungen treffen). Im nächsten Abschnitt wurden vier neue Risikokategorien erörtert: physische Risiken, ergonomische Veränderungen, psychosoziale Risiken und die sogenannte „Dequalifizierung“, ein Phänomen, bei dem Menschen das Wissen und die Fähigkeit verlieren, ihre Arbeit ohne Maschinen zu verrichten.
Nach einer Darstellung des rechtlichen und regulatorischen Rahmens hob der Referent drei zentrale Botschaften hervor: KI und Automatisierung sind bereits nicht nur in der Industrie, sondern auch im Büroumfeld, bei der Arbeit für die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz und bei Entscheidungen zur Arbeitssicherheit präsent. Daher ist die Vorbereitung darauf keine Option mehr, sondern eine Verpflichtung. Künstliche Intelligenz hat eine doppelte Wirkung: Sie stellt sowohl ein Risiko als auch eine Chance dar. Schließlich verliert die Funktion eines bzw. einer Arbeitsschutzbeauftragten nicht an Bedeutung – sie verändert sich nur.
Am Ende des ersten Tages fasste Dr. Imre Szabó den Verlauf der Veranstaltung noch einmal zusammen und stellte heraus, dass die Teilnehmer:innen aktiv zur fachlichen Diskussion beigetragen haben. Er betonte, dass sich die auf dem Seminar gehaltenen Vorträge gegenseitig ergänzt, das Thema aus verschiedenen Perspektiven untersucht und ein differenziertes Verständnis der aktuellen Lage sowie die angemessene Entwicklung und Umsetzung von Reaktionen seitens der Gewerkschaften und anderer Interessengruppen ermöglicht haben.
Nach dem Abschluss des offiziellen Programmes nahmen die Teilnehmer:innen an einer Führung durch das Light Art Museum Budapest teil, wo sie die aktuelle Sonderausstellung „More Than Human“ besichtigten, deren Thema eng mit dem des Seminars verbunden ist. Die posthumane Perspektive der Ausstellung lenkt die Aufmerksamkeit auf die Koexistenz von Mensch, Natur und künstlichen Systemen und zeigt durch einen zum Nachdenken anregenden Rahmen, wie technologische Entwicklung verantwortungsvoll, menschenzentriert und sozial nachhaltig bleiben kann.
Sigrid Schraml, Generalsekretärin des EZA, eröffnete den zweiten Tag des Seminars. In ihrer Rede betonte sie, dass die Auswirkungen der Digitalisierung und künstlichen Intelligenz auf die Arbeitswelt zu den wichtigsten Herausforderungen gehören, mit denen Europa heute konfrontiert ist. Sie betonte, dass der technologische Fortschritt nicht nur als wirtschaftliche oder technische Frage betrachtet werden darf, da er sich unmittelbar auf den Gesundheitsschutz, die Sicherheit und die Würde der Arbeitnehmer:innen auswirkt. Sigrid Schraml legte dar, dass Europa nicht nur ein gemeinsamer Markt, sondern auch eine Wertegemeinschaft ist, die auf Solidarität, Demokratie, sozialen Rechten und dem Schutz der Arbeitnehmer:innen beruht. Wie von ihr hervorgehoben, können viele Probleme nicht allein auf nationaler Ebene gelöst werden: Eine europäische Zusammenarbeit ist notwendig, während gleichzeitig der soziale Dialog auf nationaler Ebene gestärkt werden muss. Laut der Generalsekretärin des EZA ist die Stärkung des sozialen Dialogs unerlässlich, um sicherzustellen, dass der digitale Wandel und der Einsatz von KI nicht ohne die Einbeziehung der Arbeitnehmer:innen, sondern mit ihrer aktiven Beteiligung stattfinden. Sie stellte heraus, dass eine der wichtigsten Aufgaben des EZA darin besteht, die Kompetenzen von Arbeitnehmerorganisationen zu stärken, den Erfahrungsaustausch zu fördern und den sozialen Dialog auf europäischer Ebene zu intensivieren. In ihrer Eröffnungsrede legte sie die Kampagne der EU-OSHA (Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) für 2023-2025 dar und erläuterte kurz, welche Schritte unternommen werden können, um die Maßnahmen der Agentur verfolgen zu können.
Der erste Vortrag des zweiten Tages, der auf der aktiven Beteiligung des Publikums basierte, wurde von Christian Sagartz, einem ehemaligen Mitglied des Europäischen Parlaments und Abgeordneten des Burgenländischen Landtags, gehalten. Er stellte die Zusammenhänge zwischen künstlicher Intelligenz, Gesundheitsschutz und der Zukunft der Arbeit aus europäischer Perspektive vor und betonte, dass technologischer Fortschritt mit sozialer Verantwortung und einem menschenzentrierten Ansatz einhergehen muss.
Im ersten Teil seines Vortrages erläuterte er, dass wir aktuell in einem Zeitalter der globalen Unordnung leben, in der sich in Europa zunehmend die Angst vor einem Niedergang ausbreitet. Unser aktueller Wohlstand beruht auf drei Säulen: billige Produkte aus China, billige russische Rohstoffe und billige Sicherheit, die von den USA über die NATO bereitgestellt wird. In allen drei Säulen kommt es zu ernsthaften Problemen: China ist mittlerweile in zahlreichen Sektoren zum Marktführer geworden, Energie ist aktuell in Europa so teuer wie nie zuvor und die USA werden immer zurückhaltender bei der Erfüllung ihrer Rolle als Weltpolizei.
Anschließend umriss der Referent die Reaktion der EU auf die Herausforderungen, die sich durch künstliche Intelligenz ergeben. Die Europäische Union reguliert künstliche Intelligenz auf der Grundlage eines Risikomodells und hat risikoreiche KI-Anwendungen verboten, darunter die KI-basierte soziale Bewertung, die Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Schulen sowie die biometrische Massenüberwachung in Echtzeit im öffentlichen Raum. Anforderungen für Transparenz, Dokumentation, Qualitätssicherung und Sicherheit wurden festgelegt. Außerdem wurden Vorschriften für die allgemeine künstliche Intelligenz eingeführt. Unter anderem müssen sich Chatbots als künstliche Intelligenz zu erkennen geben, und es ist verpflichtend, Deepfakes – also durch künstliche Intelligenz erzeugte Bilder und Videos – zu kennzeichnen. Abschließend sprach der Referent über die Möglichkeiten, die den Arbeitnehmervertreter:innen zur Verfügung stehen, sowie über die für sie vorhandenen Plattformen, und betonte die Notwendigkeit eines positiven, optimistischen Ansatzes.
Der letzte Vortrag des Seminars mit dem Titel „Das Recht auf Nichterreichbarkeit – Wie können wir uns vor digitaler Ausbeutung schützen?“ wurde von Prof. Dr. Attila Kun, Universitätsprofessor und Fachbereichsleiter, gehalten, der die Fragen im Zusammenhang mit dem Recht auf Nichterreichbarkeit und der Humanisierung von Arbeitszeiten untersuchte und darauf hinwies, dass im digitalen Arbeitsumfeld Ruhezeiten, Privatsphäre und mentale Gesundheit als Prioritäten im Arbeitsrecht und bei Tarifverhandlungen zunehmend wichtiger werden.
Zunächst sprach er über die Arbeitszeitautonomie und betonte dabei die fünf Säulen des von der Internationalen Arbeitsorganisation definierten Konzepts einer menschenwürdigen Arbeitszeit. Anschließend stellte er die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung vor. Gemäß Artikel 13 der Richtlinie ergreifen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Arbeitgeber:innen, die die Arbeit nach einem bestimmten Arbeitsrhythmus organisieren wollen, den allgemeinen Grundsatz berücksichtigen, dass die Arbeit an die Arbeitnehmer:innen angepasst werden muss. In der Präambel der Richtlinie wird dargelegt, dass die Verbesserung der Sicherheit, der Hygiene, des Gesundheitsschutzes und des Wohlbefindens der Arbeitnehmer:innen am Arbeitsplatz ein Ziel ist, das nicht rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden darf.
Anschließend beschrieb er die aktuelle Situation in Ungarn und nannte dabei zahlreiche Beispiele. Er erklärte, dass das Arbeitsgesetzbuch indirekte Bestimmungen zur Humanisierung von Arbeitszeiten enthält. Es regelt, dass Arbeitgeber:innen verpflichtet sind, die Arbeitszeiten unter angemessener Berücksichtigung der Anforderungen für gesunde und sichere Arbeitsbedingungen sowie der Art der Arbeit zu planen, und dass Arbeitgeber:innen die Interessen von Arbeitnehmer:innen basierend auf einer fairen Abwägung berücksichtigen müssen. Die einseitige Festlegung der Art der Arbeitsleistung darf den Arbeitnehmer:innen keinen unverhältnismäßigen Schaden zufügen.
Anschließend befasste sich der Vortrag mit der Frage des Rechts auf Nichterreichbarkeit. Der Referent umriss die verschiedenen Definitionen des Konzeptes, stellte den Kontext des europäischen Rahmens dar und erläuterte, was aktuell auf der Agenda der EU-Gesetzgebung steht. Er beschrieb kurz das regulatorische Umfeld in den einzelnen Mitgliedstaaten und sprach ausführlicher über die Rechtspraxis in Ungarn. Abschließend stellte er die Frage, ob es möglich ist, die Arbeitszeit humaner zu gestalten.
Schlussfolgerung
Das Seminar fokussierte sich darauf, was die vielleicht wichtigste Herausforderung darstellt, vor der die Arbeitswelt aktuell steht. Die rasante Digitalisierung der Arbeit hat die Art und Weise, wie Arbeit organisiert, ausgeführt und überwacht wird, tiefgreifend verändert. Telearbeit, plattformbasierte Arbeit, der zunehmend verbreitete Einsatz künstlicher Intelligenz und digitale Hilfsmittel zur Überwachung gewinnen immer mehr an Bedeutung. Während diese Innovationen zwar Flexibilität und Effizienz bieten, werfen sie jedoch auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz auf, insbesondere im Hinblick auf psychosoziale Risiken, die Verwischung der Grenzen zwischen Arbeits- und Privatleben sowie neue Formen digitaler Ungleichheit.
Das Seminar erreichte viele seiner festgelegten Ziele, teilweise aufgrund der informativen, hochprofessionellen und verständlichen Vorträge sowie der aktiven und effektiven Beteiligung der anwesenden Teilnehmer:innen. Auf jeden Vortrag folgten lebhafte Diskussionen, in denen die Teilnehmer:innen ihre Erfahrungen und bewährten Verfahren austauschten. An die Referent:innen wurden zahlreiche Fragen gerichtet, was ihnen die Möglichkeit bot, mit den Teilnehmer:innen zusätzliche Informationen zu teilen. So konnten sie deren Wissen weiter vertiefen und gegenüber Gewerkschaftsvertreter:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz praktische Unterstützung bei der Erarbeitung und Entwicklung geeigneter politischer Empfehlungen und Vorgehensweisen leisten – ganz im Sinne des Projektziels, nach dem sichergestellt werden sollte, dass Gewerkschaften auf den digitalen Wandel vorbereitet sind und aktiv daran mitwirken.
Während des Seminars lernten die Teilnehmer:innen, wie sie psychosozialen Risiken – wie Isolation, Burn-out und der Erwartung ständiger Erreichbarkeit – angemessene Aufmerksamkeit schenken können. Das Seminar lieferte praktische Anleitungen zur effektiven Erkennung, Bewältigung und Vermeidung dieser Risiken. Die zweitägige Veranstaltung half dabei, die Kompetenz der Gewerkschaften im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie bei arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung zu stärken.
Der Aufbau und die Themen des Seminars basierten auf einem praktischen und partizipativen Ansatz, wobei der Schwerpunkt auf den konkreten Herausforderungen für sicheres und gesundes Arbeiten im digitalen Zeitalter sowie auf Lösungen zu deren Bewältigung lag. Zusätzlich zu Vorträgen mit einer herausragenden fachlichen Qualität gab es auch die Gelegenheit zum interaktiven Erfahrungsaustausch, der es den Teilnehmer:innen ermöglichte, ihre nationalen und branchenspezifischen Erfahrungen zu teilen, gemeinsame Herausforderungen zu ermitteln und nach praktischen Lösungen zu suchen. Das Seminar förderte den grenzüberschreitenden Dialog und hob bewährte Verfahren hervor, die in verschiedenen Kontexten übernommen oder angepasst werden können.