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Regulatorische Optionen für den KMU-Sektor

Ein internationales Seminar mit dem Titel „Regulatorische Optionen für den KMU-Sektor“ wurde am 3.-4. Juni 2025 mit der Unterstützung von EZA vom ungarischen Verband für Betriebsräte MOSZ (Munkástanácsok Országos Szövetsége) organisiert und von der Europäischen Union finanziert. An der Veranstaltung nahmen fast 40 Vertreter:innen von Arbeitnehmerorganisationen teil. Zusätzlich zu den ungarischen Teilnehmer:innen gab es auch Teilnehmer:innen aus Österreich, Rumänien, Zypern, der Tschechischen Republik, Portugal, Albanien und der Slowakei. Das primäre Ziel des Seminars bestand darin, einen professionellen Dialog über das regulatorische Umfeld für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen zu beginnen und sich dabei besonders auf den Schutz von Arbeitnehmerrechten, die Möglichkeiten der kollektiven Durchsetzung von Interessen sowie die Stärkung des sozialen Dialogs zu konzentrieren. Die Teilnehmer:innen diskutierten anhand von Fallstudien, nationalen Methoden und gemeinsamen Herausforderungen über Lösungen, die den Aufbau von gleichberechtigten und nachhaltigen Beziehungen zwischen den Sozialpartnern in dem Sektor fördern können, bei dem die Gewerkschaften eine entscheidende Rolle spielen. 

In seiner Begrüßungsrede betonte Imre Palkovics, dass sich die Betriebsräte durch die Bemühungen und Anstrengungen der vergangenen drei Jahrzehnte sowohl auf der Ebene der Bewegungen als auch auf der Ebene der Institutionen in die Funktionsweise der zentralen Strukturen internationaler Beziehungen zwischen den Sozialpartnern eingebracht haben. Der Verband beteiligt sich aktiv an den europäischen Gewerkschaftsstrukturen und am System des sozialen Dialogs der Europäischen Union. Der Verband unterhält eine Mitgliedschaft und informelle Beziehungen zu internationalen Organisationen, die christlich-soziale Werte vertreten, mit besonderem Fokus auf dem Europäischen Zentrum für Arbeitnehmerfragen (EZA), für dessen Unterstützung sich Palkovics bedankte. Er betonte die wirtschaftliche und soziale Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie die Verantwortung, die mit Regulierungen zum Schutz der Arbeitnehmer:innen verbunden ist. Er machte auf die Notwendigkeit für ein stabiles und gerechtes regulatorisches Umfeld aufmerksam, das die Rechte der Arbeitnehmer:innen schützt und gleichzeitig den Betrieb der Unternehmen unterstützt. Er befasste sich auch kurz mit der Frage gemeinsamer europäischer Herausforderungen, wie die Digitalisierung, den grünen Wandel und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die „nur durch Dialog und Zusammenarbeit gemeistert werden können“. 

In seiner über 90-minütigen Rede gab Alexander Jansa (Österreichischer Gewerkschaftsbund) einen umfassenden Überblick über das beispielhaft stabile und gut funktionierende System der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern in Österreich, das auf einer wirtschaftlichen und sozialen Partnerschaft basiert, die wiederum auf dem sozialen Dialog aufgebaut ist. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Gewerkschaften, den Betriebsräten und den Arbeitnehmerkammern spielt in diesem „dreipoligen Modell“ eine herausragende Rolle. Der einheitliche Pluralismus des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), der allerdings auch interne (politische) Standpunkte manifestiert, stellt die Vertretung einer großen Bandbreite an Mitgliedern mit unterschiedlichen Fraktionen sicher, wie dem christlich-sozialen Zweig der FCG (Fraktion Christlicher Gewerkschafterinnen). Der ÖGB spielt im System der Tarifverhandlungen, das fast 100 % der österreichischen Arbeitnehmer:innen abdeckt (und damit die prozentual höchste Abdeckung in Europa aufweist), eine zentrale Rolle. Infolgedessen gibt es im Land nicht einmal einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, da die niedrigsten sektoralen Mindestlöhne bereits in den sektoralen Tarifverträgen festgelegt sind, die zu den höchsten in Europa gehören. Das System der Tarifverhandlungen wird von den Akteur:innen auf sektoraler Ebene betrieben. So werden einheitliche Arbeitsbedingungen im gesamten Staatsgebiet sichergestellt. Als Ergänzung dazu stellen die Betriebsräte rechtlich starke partizipative Institutionen (mit zahlreichen Mitentscheidungsbefugnissen) dar, die mit fast 50.000 Vertreter:innen die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen auf Unternehmensebene gewährleisten (sie können ab einer Anzahl von 5 Arbeitnehmer:innen gewählt werden). „Ergänzend“ dazu basieren die Arbeitnehmerkammern auf einer Pflichtmitgliedschaft, wodurch Zugang zu professioneller Beratung, rechtlicher Beratung und zu Interessenvertretungsforen für alle Arbeitnehmer:innen sichergestellt wird (mit Ausnahme von Freiberufler:innen und landwirtschaftlichen Arbeitnehmer:innen). Die Synergie dieser drei Akteur:innen fördert Frieden am Arbeitsplatz, soziale Sicherheit sowie wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Als gutes Beispiel dafür dient die rechtliche Vertretung (in Arbeitsangelegenheiten), die wiederum von den Gewerkschaften bereitgestellt wird. Die Praxis des institutionalisierten Dialogs basiert auf dem Finden eines Konsenses anstelle eines Konfliktmanagements, was eine der größten Stärken der sozialen Partnerschaft in Österreich darstellt. Die christlich-soziale FCG-Fraktion ist im Bereich der sozialen Gerechtigkeit, der familienfreundlichen Politik und des Allgemeinwohls innerhalb des ÖGB besonders effektiv. In seinem Vortrag wies Alexander Jansa darauf hin, dass der Schlüssel zum Erfolg des österreichischen Modells Vertrauen, Planbarkeit und ein starker und politischer Hintergrund sind, weshalb sie auch die Herausforderungen durch die KMU so wirksam meistern können. Der Organisationsgrad der Gewerkschaften ist herausragend (1,2 Millionen Mitglieder), insbesondere im öffentlichen und industriellen Sektor, was in großem Maße zur Stärke der Interessenvertretung beiträgt und der aufgrund der auf 1 % des Einkommens festgelegten Mitgliedsbeiträge auch finanziell stabil dasteht. Durch den dreigliedrigen Mechanismus schaffen die Arbeitgeber:innen, die Arbeitnehmer:innen und der Staat gemeinsam Gesetze und Richtlinien für die Beschäftigung. In seiner Rede erläuterte Jansa unter anderem auch den kollektiven arbeitsrechtlichen Organisationsrahmen der Arbeitgeber:innen, darunter unter anderem die Rolle der sogenannten Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Eine Mitgliedschaft in der WKÖ ist für österreichische Unternehmen verpflichtend (ausgenommen davon sind landwirtschaftliche Arbeitnehmer:innen, Freiberufler:innen, wie z. B. Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Apotheker:innen), wodurch diese Organisation übergreifend die Interessen der österreichischen Arbeitgeber:innen vertritt. Die WKÖ gehört zu den Hauptparteien der sozialen Partnerschaft und führt regelmäßige Verhandlungen mit der Seite der Arbeitnehmer:innen (ÖGB, Arbeiterkammer) sowie mit der Regierung, während die WKÖ in einigen Sektoren gleichzeitig auch als Seite der Arbeitgeber:innen am Abschluss von Tarifverträgen mit den Gewerkschaften des ÖGB teilnimmt. All das zusammen führt zu einem stabilen, ausgeglichenen und kooperativen Arbeitssystem, das ansonsten häufig von bestimmten Parteien und sogar von der Europäischen Union (mit einem Anspruch auf politischen Einfluss) in Frage gestellt wird. 

Am Ende seiner Rede wurde auch die kollektive arbeitsrechtliche Situation von Personen mit einem rechtlichen Status, der dem von Arbeitnehmer:innen ähnelt, diskutiert. Der wesentliche Inhalt der positiven und eher komplizierten rechtlichen Definition dieses Personenkreises lautet, dass es sich dabei um Personen handelt, die sich genau wie Arbeitnehmer:innen in einer wirtschaftlich abhängigen Situation befinden und sozialen Schutz benötigen. Sie kommen ihren Tätigkeiten auf Grundlage eines Arbeits- oder Geschäftsvertrages nach, sie üben ihre Arbeitstätigkeiten persönlich aus und arbeiten in den meisten Fällen für eine bestimmte Person bzw. durchschnittlich die Hälfte ihres Einkommens stammt von eben jener Person. Grundsätzlich bietet die österreichische Regulierung die Möglichkeit, dass die Interessenvertretungen dieser Personen mit den Interessenvertretungen auf der Auftraggeber- bzw. Kundenseite Tarifverträge abschließen, was aber auch in Österreich, insbesondere bei Kurier:innen, nicht frei von Widersprüchen ist. 

In dem von Dr. Zoltán Bankó (habilitierter außerordentlicher Professor) gehaltenen Vortrag wurden die digitalen Lösungen besprochen, die die Beschäftigungspraktiken von kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, und dabei sowohl theoretische Fragen als auch die praktische Umsetzung behandelt. Im Vortrag wurde eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse des Forschungsprojektes und des Programms zur Entwicklung digitaler Inhalte im Zusammenhang mit kleinen und mittleren Unternehmen bereitgestellt, die in einer Zusammenarbeit zwischen Wolters Kluwer und der Universität Pécs umgesetzt wurden. Das primäre Ziel des Projektes bestand darin, „intelligente“ Dokumente und innovative Mechanismen für kleine und mittlere Unternehmen für die Bereiche Beschäftigung, Arbeitsrecht und Wettbewerbsrecht zu entwickeln. Ein weiteres wichtiges Ziel dieses Entwicklungsprojektes war es, den Datenschutz am Arbeitsplatz und die Einhaltung des Wettbewerbsrechts zu fördern. Zu den vorgestellten Errungenschaften gehörten auch einfach zu handhabende und wirksame automatisierte Vertragsvergabeprozesse, Musterdokumente, Audits zur Einhaltung des Arbeitsrechts sowie Archive für interne Regulierungen. Darüber hinaus wurden derartige digitale Lösungen auch anhand des Beispiels für die umgesetzte Entwicklung von Inhalten gezeigt, deren Ziel darin bestand, die Analyse von Gesetzen und Vorschriften sowie von Musterdokumenten, Erläuterungen und Expertenlösungen auszuarbeiten. 

In seinem Vortrag sprach Dr. Imre Szilárd Szabó (geschäftsführender Vize-Präsident, Rechtsanwalt) über Herausforderungen, die durch die Durchsetzung des kollektiven Arbeitsrechts im Sektor der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entstehen. Er wies darauf hin, dass das System von Tarifverträgen und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern in der großen Mehrheit der ehemaligen kommunistischen Länder, darunter auch in Ungarn, grundsätzlich auf der Ebene (großer) Konzerne funktioniert. Die „Herausforderungen“ im Zusammenhang mit den Gewerkschaften werden auch historisch durch die Struktur der Gewerkschaftsbewegung bestimmt, die im Wesentlichen auf Unternehmensebene aufgebaut ist. Sektorale Verträge und administrative „Erweiterungen“ sind sehr selten, und je niedriger die Zahl der Personen ist, die der bzw. die betreffende Arbeitgeber:in beschäftigt, desto geringer wird auch die Präsenz der Gewerkschaften. Bei Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl unter zehn Personen ist dieser Umfang kaum greifbar, und es kann festgestellt werden, dass diese Unternehmen „keinen sozialen Dialog haben“. Zu den Gründen zählen beispielsweise die einmalige Dynamik von Familienunternehmen, das komplexe regulatorische Umfeld (das von der Logik eines großen Konzerns ausgeht) sowie das mangelnde Interesse und die mangelnde Motivation der Gewerkschaften. Zur gleichen Zeit hob Szabó hervor, dass, wenn auch begrenzt, arbeitsrechtliche Optionen für den Abschluss von Tarifverträgen zur Verfügung stehen, auch durch die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber:innen. Ein spezifisches Beispiel dafür kann im Sektor des Straßengüterverkehrs beobachtet werden. Am Ende seines Vortrages betonte her, dass zu den zentralen Aufgaben im Bereich der KMU vorwiegend eine zielgerichtete Rechtsberatung, Vernetzung (insbesondere im Online-Bereich) und auch die Kontrollmaßnahmen gehören, die in enger Zusammenarbeit mit Arbeitsaufsichtsbehörden verfolgt werden. Sie umfassen darüber hinaus auch die gerechte Ausarbeitung der Regulierung der niedrigsten Löhne, da dies nicht ohne die Arbeitgeber:innen erfolgen kann, die die große Mehrheit der Arbeitnehmer:innen (70 %) beschäftigen. 

László Krisán, CEO von KAVOSZ Zrt und Co-Präsident des nationalen Verbandes von Unternehmen und Arbeitgeber:innen (VOSZ), erklärte, dass die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Ungarn komplexe und koordinierte Maßnahmen erfordert. In seiner Rede betonte er, dass die Betriebsräte ein wichtiger Partner des VOSZ sind und dass sie froh sind, in letzter Zeit bei so vielen sinnvollen und entscheidenden Fragen mitgewirkt zu haben, da ihre Ziele in vielerlei Hinsicht dieselben sind, obwohl sie unterschiedliche Interessen haben. Er hob hervor, dass die Situation der Gewerkschaften im KMU-Sektor tatsächlich schwierig ist, da dieser Sektor nicht der Ort ist, an dem die traditionellen Instrumente, mit denen sich Druck ausüben lässt, angewendet werden können, was auch auf die vom vorherigen Referenten erläuterten Faktoren zurückzuführen ist. Seiner Ansicht nach hängt die Stärkung des KMU-Sektors vorwiegend von der Erhöhung ihrer Kapitalkraft, der Verbesserung ihr Exportkapazitäten und von den für ihre technologischen Entwicklungen gegebenen Anreizen ab. Er wies darauf hin, dass ein stabiles und planbares Geschäfts- und Regulierungsumfeld sowie eine gezielte finanzielle Unterstützung notwendig sind. Er hält es für wichtig, die Digitalisierung, Automatisierung und Robotisierung sowie alle Investitionen in das Humankapital auszudehnen, wozu auch die Stärkung von beruflicher Bildung, Erwachsenenbildung und die akademische Zusammenarbeit zwischen Universitäten gehört. Seiner professionellen Ansicht nach können ungarische KMU nur zu echten Wirtschaftstreibern werden, wenn durch die Zusammenarbeit des Staates, des Bildungssystems und des Unternehmensbereiches ein solches wissensbasiertes und innovatives Wirtschaftsumfeld geschaffen werden kann, das langfristig eine gesteigerte Produktivität und nachhaltige Entwicklung sicherstellt. 

In seiner Rede beschrieb Zoltán Zai (Ökonom, Betriebsrat) die erste Phase der Entwicklung der ungarischen Marktwirtschaft und gab einen Überblick über die vorangehenden unternehmerischen Bemühungen und die früheren Phasen des veränderten regulatorischen Hintergrundes nach dem Fall des Kommunismus. Er stellte die Rolle und das Gewicht der kleinen Unternehmen in Ungarn innerhalb der nationalen Wirtschaft anhand mehrerer Indikatoren (Anzahl der Unternehmen, Beschäftigungsquoten, Wertschöpfung) vor und erläuterte zudem, welche Kriterien für einen höheren Wohlstand der Gesellschaft als Ganzes durch einen sich aus den unterschiedlichen technologischen Innovationen ergebenden Sprung in der Effektivität und Produktivität notwendig sind, wobei auch die kleinen Unternehmen und die Gewerkschaften in diesem Prozess eine Rolle spielen. 

In seinem Vortrag betonte Dr. Jácint Ferencz (Abteilungsleiter, außerordentlicher Professor), dass der Beitrag der kleinen und mittleren Unternehmen zur Beschäftigung der größte unter den Unternehmen verschiedener Größen ist und dass der KMU-Sektor mehr Arbeitsplätze schafft als große Konzerne. Die Ursache des Problems liegt darin, dass, wenn für die kleinen Unternehmen dieselben Regeln angewendet werden wie für die größeren multinationalen Arbeitgeber:innen mit viel Kapital und einigen tausend Arbeitnehmer:innen, diese Regelungen nicht die Beschäftigungsbedürfnisse und die Kapazitäten von kleinen Unternehmen berücksichtigen. Befreit man aber gleichzeitig kleine Unternehmen von der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen, die ihnen durch das Arbeitsrecht auferlegt werden, werden die dort beschäftigten Arbeitnehmer:innen schlechter gestellt sein als die Arbeitnehmer:innen, die in einem größeren Unternehmen arbeiten. Auf der anderen Seite könnte die letztgenannte Lösung die grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer:innen, die für kleine Unternehmen tätig sind, verletzen, vor allem das Recht auf Gleichbehandlung. Ihre Situation würde sich im Vergleich zu den anderen Akteur:innen auf dem Arbeitsmarkt dadurch verschlechtern. 

Befreit man kleine Unternehmen von der Anwendung der Arbeitsgesetze und der betreffenden Vorschriften aus der Perspektive des Arbeitsrechts oder zwingt man sie nicht dazu, ihren Verpflichtungen in der Praxis nachzukommen, so hat dies nur einen sehr geringen positiven wirtschaftlichen Effekt. Die negativen Auswirkungen auf die Rechtsstellung, die Arbeitsbedingungen und die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer:innen sind jedoch beträchtlich. Als bewährte Methoden für differenzierte Regelungen lassen sich die arbeitsrechtlichen Überwachungspraktiken in Polen oder auch die Organisation von KMU in Italien anführen. Die polnische „erste Kontrolle“ ist bei KMU ausdrücklich erzieherischer Natur, sie ist nicht sanktionsorientiert, sondern zielt spezifisch auf die Förderung der Einhaltung des Arbeitsrechts ab. Die zentralen Ziele und Aufgaben von Confapi (Confederazione Italiana Piccola e Media Industria Privata, Verband der italienischen kleinen und mittleren Unternehmen in der Privatwirtschaft) enthalten auch den Schutz und die Förderung der tatsächlichen Werte der italienischen KMU. Darüber hinaus schließt der Verband für KMU, die im Bereich der Verarbeitung, des Transports, der Dienstleistungen und der Industrie tätig sind, auch Tarifverträge auf nationaler Ebene ab. Die von Confapi unterzeichneten Tarifverträge werden von ca. 83.000 Unternehmen anwendet, die mehr als 800.000 Arbeitnehmer:innen beschäftigen, d. h. die Arbeitnehmer:innen, die für diese Arbeitgeber:innen tätig sind, profitieren ebenfalls von den Vorteilen dieser Tarifverträge. 

Der Ökonom Prof. Dr. Csaba Lentner wies darauf hin, dass die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Ungarn komplex sind, die sich auf struktureller, finanzieller, personeller und regulatorischer Ebene gleichermaßen zeigen. Damit der KMU-Sektor auch tatsächlich das Rückgrat der nationalen Wirtschaft werden kann, wird ein so umfassender wirtschaftspolitischer Ansatz notwendig werden, der sich nicht nur auf die Erhöhung der Zahl der Unternehmen, sondern auch auf die Stärkung ihrer Skalierungseffekte, Kapitalkraft, Exportkapazitäten und ihres Innovationspotenzials konzentriert. Es ist wichtig zu betonen, dass die ungarische Wirtschaft im Zeitraum zwischen 2010 und 2019, also vor der Coronakrise, auf einem außerordentlich erfolgreichen und dynamischen Wachstumskurs war, der zu stabilen Finanzierungsgrundlagen, Investitionsanreizen und höheren Beschäftigungsquoten führte. Diese erfolgreiche Wachstumskurve wurde durch die Pandemie und die darauffolgenden globalen und regionalen wirtschaftlichen Herausforderungen (russisch-ukrainischer Krieg) unterbrochen. Daher ist es zwingend erforderlich, an diesem Punkt die Kriterien für Wettbewerbsfähigkeit neu zu definieren. Der Schlüssel zu nachhaltiger Entwicklung liegt in der Kombination aus Wissen, Digitalisierung und finanzieller Stabilität. In diesem Kontext besitzt die Entwicklung einer wissensbasierten Wirtschaft eine besondere Bedeutung, die nur dann Realität werden kann, wenn das Ausbildungsniveau, das Fachwissen und die digitalen Kompetenzen der Arbeitnehmer:innen konstant verbessert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen, die eine hohe Wertschöpfung erzeugen, hängt eng mit der Qualität des verfügbaren Personals zusammen. Gezielte staatliche Anreize, insbesondere die Programme für Darlehen mit Vorzugsbedingungen wie die Széchenyi Card, spielen eine zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung der Entwicklungskapazität der Unternehmen. Gleichzeitig ist auch die Anpassung des Systems der öffentlichen Bildung und des Hochschulwesens an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes von zentraler Bedeutung, ebenso wie die Schaffung eines regulatorischen Umfeldes, das planbar und unternehmensfreundlich ist. Die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung der ungarischen Wirtschaft hängen davon ab, ob die KMU in der Lage sind, sich an den globalen Wertschöpfungsketten zu beteiligen, ihre Produktivität zu steigern und einen sinnvollen Beitrag zur Stärkung des Nationaleinkommens, der Beschäftigungsquoten und des finanziellen Gleichgewichts zu leisten.