Vom 11.-13. November 2025 fand in Badajoz/Spanien ein Seminar mit dem Titel „Gewährleistung der sozialen und arbeitsrechtlichen Rechte von Grenzgänger:innen in Europa“ statt. Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit dem EZA von Unión Sindical Obrera – Centro Confederal de Formación y Acción Social organisiert und von der Europäischen Union finanziert. Das Seminar befasste sich mit einem Thema, das etwa zwei Millionen Arbeitnehmer:innen in der Europäischen Union über alle EU-Grenzen hinweg betrifft: das Phänomen der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer:innen. Dieses Thema gestaltet sich sogar noch komplexer, wenn es um Grenzen zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern geht.
Um das Konzept verstehen zu können, bestand der erste Schritt darin, genau festzulegen, was mit grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer:innen gemeint ist, in Abgrenzung zu Arbeitsmigrant:innen und transnationalen Arbeitnehmer:innen.
Grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer:innen sind Personen, die in einem Land leben und für ein Unternehmen in einem anderen Land unter den Bedingungen dieses anderen Landes arbeiten.
In diesem Seminar haben wir gesehen, dass dies für sie eigentlich kein Problem darstellen sollte, die Praxis jedoch anders aussieht. Die Gesetzgebung ist klar geregelt, und innerhalb der EU-Rahmenbedingungen sollte sie für diese Personen eigentlich problemlos umsetzbar sein: Sie haben genau dieselben Rechte wie nationale Arbeitnehmer:innen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass sie bei ihrer Rückkehr nach Hause das Land wechseln.
In der Praxis allerdings sind diese Personen mit vielen weiteren Hindernissen konfrontiert. Dabei handelt es sich nicht nur um rein rechtliche oder steuerliche Hindernisse, sondern auch um solche im Zusammenhang mit ihrer Lebensweise.
Wir haben dies aus der Perspektive der Kommunalregierungen betrachtet, die am nächsten an den Bürger:innen dran sind, bei internationalen Abkommen jedoch am wenigsten Einfluss haben.
Das Leben von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer:innen endet also nicht, wenn ihr Arbeitstag auf der anderen Seite endet und sie nach Hause zurückkehren. Grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer:innen, ebenso wie die gesamte an der Grenze lebende Bevölkerung, leiden unter einer Hin- und Hergerissenheit in ihrem Leben. Ihre Arbeitnehmerrechte werden zwar gewahrt, aber die doppelte Gesetzgebung und doppelte Regierungsführung machen sich in jedem Aspekt ihres Lebens bemerkbar.
Die Kommunalregierungen haben uns Beispiele für die Zusammenarbeit mit Nachbarorten jenseits der Grenze gezeigt, insbesondere im Rahmen von Eurobec, der aus den Orten Badajoz, Elvas und Campo Maior bestehenden Eurocity. Es gibt Projekte aus den Bereichen Unternehmertum, Energie und Soziales, diese können aber manchmal aufgrund von unterschiedlichen Vorschriften auf beiden Seiten nicht umgesetzt werden.
In dieser Hinsicht haben wir Beispiele für Fehlfunktionen gesehen: ein Erholungsgebiet, in dem an einem Ufer bestimmte Schifffahrtsvorschriften gelten und am anderen Ufer andere; ein Krankenhaus, das zwar als grenzüberschreitend ausgewiesen ist, in dem in Wirklichkeit jedoch zwei unterschiedliche Gehaltsstufen gelten, je nachdem, ob die Arbeitnehmer:innen in Spanien ansässig sind und dort Beiträge zahlen oder ob sie Französ:innen sind.
Aber auch die Vorteile des multikulturellen Reichtums der Grenzregionen wurden hervorgehoben, so beispielsweise anhand der zur Delta Cafés Group gehörenden „School of Talents“ von Alice Nabeiro, die ihre Ursprünge zwar in Portugal hat, sich aber zunehmend in Richtung des Nachbarlandes Spanien ausdehnt.
Je mehr Grenzen es gibt und je mehr Menschen jenseits dieser Grenzen leben, desto mehr grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer:innen wird es geben und desto mehr Vereinbarungen werden erarbeitet werden.
Das war auch am Beispiel von Belgien und den Niederlanden zu sehen. In diesem Fall konnten dank der Stärke der belgischen Gewerkschaften viele Verbesserungen erreicht und nationalen Arbeitnehmer:innen in ausländischen Unternehmen größerer Schutz gewährt werden. Diese Verbesserungen reichen sogar so weit, dass sie Tarifverhandlungen in Unternehmen im jeweiligen Nachbarland, in dem viele nationale Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind, vertreten und verhandeln können. So ist es auch möglich, steuerliche Fragen zu verhandeln und Leistungen zu regeln.
Eine individuelle Beratung für Mitglieder, aber auch eine allgemeine Beratung für alle diese Arbeitnehmer:innen durch Broschüren und eine App stellen sicher, dass die Arbeitnehmer:innen sich nicht ungeschützt fühlen und dass sich ihre Gewerkschaft, oder zumindest eine Gewerkschaft in ihrem Land, für sie einsetzt.
In diesem Seminar haben wir gesehen, dass grenzüberschreitendes Arbeiten ein wachsendes Phänomen sein wird, das Lösungen erfordert. Durch das plötzliche Aufkommen von Telearbeit verstärkt sich dies sogar noch.
In jedem Land ist die Gesetzgebung klar geregelt. Dies zwingt die Arbeitnehmer:innen jedoch dazu, sich ausschließlich an die Gesetze desjenigen Landes zu halten, in dem sie arbeiten, auch wenn sich die Bedingungen von denjenigen ihrer Nachbarländer und eigenen Mitbürger:innen unterscheiden. Bilaterale Vereinbarungen und eine Angleichung unterschiedlicher nationaler Gesetze müssen das Ziel sein.
Dafür müssen eine Zusammenarbeit und gemeinsame Maßnahmen der Gewerkschaften die Grundlage bilden, um eine derartige Angleichung und Gesetzesänderungen einzufordern, auch auf EU-Ebene. Der EGB hat sich über seine interregionalen Ausschüsse dieser Frage bereits auf Ad-hoc-Basis angenommen. Uns ist jedoch auch klar, dass diese Probleme nicht isoliert betrachtet werden können, sondern struktureller Natur sind.
Deshalb und weil wir uns wünschen, dass diese Seminare mehr bieten, als nur Probleme zu analysieren und Lösungen vorzuschlagen, schlagen wir hiermit vor, – und hoffen dabei auf Ihre Unterstützung – unsere Schlussfolgerungen an den EGB weiterzuleiten und zu beantragen, dass ein Ausschuss für transnationales Arbeiten ins Leben gerufen wird, der anderen ständigen Ausschüssen für Studien und Gesetzesvorschlägen ähnelt.
Zu den notwendigen Verbesserungen, die dieser Ausschuss dann untersuchen und koordinieren könnte, gehören:
Verbesserung der Daten: Erstellung von konsolidierten regionalen und nationalen Verzeichnissen über grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer:innen unter der Koordination der EU, um den Umfang des Problems zu ermitteln und Maßnahmen zu dessen Bewältigung zu entwickeln.
Einrichtung von zentralen Anlaufstellen für Informationen über das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) und öffentliche Dienste, die die Verfahren in den Bereichen Steuern, Sozialversicherung, Arbeitslosigkeit und Verwaltung standardisieren.
Steuerliche Klarheit und soziale Sicherheit: Informationskampagnen und praktische bilaterale Vereinbarungen, mit einer gemeinsamen Nutzung von Formularen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
Arbeitsprotokolle und lokale Vereinbarungen, die die öffentlichen Dienste in den Städtenetzwerken der Eurocities standardisieren, wie zum Beispiel für die Gesundheitsversorgung, den Verkehr und Notfalldienste.
Grenzüberschreitender öffentlicher Nahverkehr und nachhaltige Mobilität, die Reisekosten und Staukosten optimieren.