Vom 27. bis 28. November 2025 fand in Kappara/Malta ein Seminar zum Thema „Europäische Arbeitsbehörde (ELA): Bewertung und Einbeziehung von Arbeitnehmerorganisationen“ statt, die mit Unterstützung von EZA von UHM (Union Ħaddiema Magħqudin) organisiert und von der Europäischen Union finanziert wurde.
Insgesamt nahmen 44 Vertreter:innen von Arbeitnehmerorganisationen aus 12 Ländern sowie 18 Referent:innen daran teil.
Der Zweck des Seminars bestand darin, das sich weiter entwickelnde Mandat der Europäischen Arbeitsbehörde und ihre Relevanz für die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Sicherstellung einer gerechten, transparenten und effizienten Arbeitskräftemobilität in der gesamten Europäischen Union zu bewerten. Die Europäische Arbeitsbehörde lieferte einen umfassenden Überblick über ihre Arbeit seit ihrer Gründung und betonte dabei sowohl ihre zentralen Aktivitäten als auch ihre kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten. Es wurden auch die Stärken und Schwächen der Behörde besprochen, Chancen und Gefahren ermittelt und die Herausforderungen dargelegt, mit denen in den kommenden Jahren gerechnet wird.
Die Veranstaltung diente außerdem als Gelegenheit, die aktuellen maltesischen Durchsetzungsstrukturen zu analysieren, systemische Lücken zu ermitteln und die Rolle der Arbeitnehmerorganisationen und der Sozialpartner bei der Umsetzung der EU-Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität zu klären. In den Sitzungen wurde zudem das Potenzial digitaler Hilfsmittel und künstlicher Intelligenz (KI) bei der Arbeitsaufsicht, Vertragsüberprüfung und Betrugserkennung untersucht, um die nationalen Durchsetzungssysteme zukunftssicher gestalten zu können.
Die Diskussionen zeigten, dass nationale Durchsetzungsverantwortlichkeiten in Malta weiterhin auf mehrere Stellen aufgeteilt sind, wie das Ministerium für Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungsverhältnisse, Jobsplus, Identità, die Sozialversicherung, MTCA und die Einwanderungsbehörde, ohne dass es eine einheitliche koordinierte Struktur gibt. Diese Zersplitterung führt zu einem verzögerten Informationsfluss, uneinheitlichen Durchsetzungsmethoden und verpassten Möglichkeiten für gemeinsame Inspektionen und Informationsaustausch.
Digitalisierung und KI wurden weitgehend als unerlässlich für die Durchsetzung moderner Arbeitsmarktregeln anerkannt. Automatisierte Vertragsprüfung, Datenaustausch in Echtzeit, vorausschauende Risikobewertung und KI-gestützte Betrugserkennung kristallisieren sich als zentrale Hilfsmittel zur Sicherstellung der Einhaltung von EU- und nationalen Vorschriften heraus. Diese Hilfsmittel sind für die Bewältigung eines strukturellen Arbeitskräftemangels, die Überwachung der Gewinnung von Arbeitskräften aus Drittstaaten und die Bekämpfung von Unterbezahlung und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit entscheidend.
Mobile Arbeitnehmer:innen, Arbeitsmigrant:innen und Arbeitnehmer:innen aus Drittstaaten sind weiterhin mit einem unverhältnismäßigen Ausbeutungsrisiko konfrontiert, das mit einer Informationsasymmetrie, der Abhängigkeit von Arbeitgeber:innen, komplexen Verwaltungsanforderungen und einer unzureichenden grenzübergreifenden Durchsetzung zusammenhängt Das Seminar hob die dringende Notwendigkeit hervor, die Unterstützungskanäle für Arbeitnehmer:innen, eine mehrsprachige Ausrichtung, Mechanismen zur sicheren Meldung und eine grenzübergreifende Fallbearbeitung zu stärken.
Arbeitnehmerorganisationen, darunter auch Gewerkschaften, wurden als unverzichtbare Akteure bei der Durchsetzungsplanung, Steuerung digitaler Systeme, Fallerkennung und bei Sensibilisierungskampagnen für Arbeitnehmerrechte ermittelt. Die aktuelle Mitwirkung erfolgt jedoch weiterhin eher sporadisch. Eine strukturierte, institutionalisierte Beteiligung ist vor allem bei Risikobewertungen, der Entwicklung digitaler Hilfsmittel und der Überwachung von Inspektionsergebnissen notwendig.
Die Rolle der Europäischen Arbeitsbehörde
Auf dem Seminar wurde erneut bekräftigt, dass sich der Zuständigkeitsbereich der Europäischen Arbeitsbehörde in den kommenden Jahren erwartungsgemäß vergrößern wird. Er dürfte dann auch erweiterte Zugriffsrechte auf Daten, eine stärkere Einbindung in Inspektionen, größere Schlichtungszuständigkeiten sowie eine strengere Überwachung der Arbeitskräftemobilität und der Ausbeutung im Zusammenhang mit Migration umfassen. Die Mitgliedstaaten, darunter auch Malta, müssen sich auf eine stärkere Ausrichtung auf die Strategie der Europäischen Arbeitsbehörde für den Kapazitätsaufbau 2024-2030 und ihren Fokus auf Wissen, Vernetzung und technischer Zusammenarbeit vorbereiten.
Empfehlungen
Aufbau einer nationalen Koordinierungseinheit für Arbeitskräftemobilität und Durchsetzung: Es wird ein zentralisierter Koordinierungsmechanismus empfohlen, um Durchsetzungsmaßnahmen, den Informationsfluss und gemeinsame Operationen in allen betreffenden Behörden aufeinander abzustimmen. Die Einheit sollte eng mit dem maltesischen nationalen Verbindungsbeamten zusammenarbeiten, vereinheitlichte Hilfsmittel zur Risikobewertung einführen und grenzübergreifende Fälle gemäß den Verfahren der Europäischen Arbeitsbehörde bearbeiten.
Entwicklung einer nationalen digitalen Plattform zur Einhaltung von Arbeitsvorschriften: Die Schaffung einer integrierten Plattform zur automatisierten Vertragsüberprüfung, digitalen Identifizierung von Arbeitnehmer:innen, Markierung von Unregelmäßigkeiten in Echtzeit und zur Inspektionsunterstützung ist unerlässlich. Diese Plattform sollte gemeinsam mit den Sozialpartnern gestaltet werden, um Transparenz, Gerechtigkeit und Zugänglichkeit für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen zu gewährleisten.
Stärkung des Schutzes für mobile Arbeitnehmer:innen, Arbeitsmigrant:innen und Arbeitnehmer:innen aus Drittstaaten: Die Einführung verpflichtender mehrsprachiger Einführungssitzungen, erweiterter Stellen zur Unterstützung von Arbeitnehmer:innen und verbesserter Mechanismen zur sicheren Meldung sind unerlässlich. Malta sollte darüber hinaus die Überprüfungsverfahren für Arbeitgeber:innen verbessern und eine stärkere Kontrolle der Branchen mit vielen Arbeitskräften aus Drittstaaten sicherstellen.
Institutionalisierung der Beteiligung der Sozialpartner: Die Sozialpartner sollten formell in die nationalen Durchsetzungsstrategien und insbesondere in die Inspektionsplanung, die Bewertung digitaler Hilfsmittel und die Überwachung grenzübergreifender Fälle eingebunden werden. Bewährte Methoden aus der EU unterstreichen, dass eine nachhaltige dreigliedrige Zusammenarbeit zu einer besseren Einhaltung der Vorschriften und zu einem besseren Schutz der Arbeitnehmer:innen führt.
Ausweitung der Nutzung digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel: Von den Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie ihre Durchsetzungssysteme modernisieren, indem sie KI zur Erkennung von Mustern, Risikobewertung und für automatisierte Warnungen einbinden. Malta sollte in interoperable Systeme investieren, die in Übereinstimmung mit den EU-Grundrechten und den DSGVO-Grundsätzen Datenquellen aus den Bereichen Arbeit, Migration, Steuern und Datenschutz miteinander verbinden.
Unterstützung eines stärkeren Mandats für die Europäische Arbeitsbehörde auf EU-Ebene: Malta sollte sich für ein erweitertes Mandat stark machen, das es der Europäischen Arbeitsbehörde ermöglicht, Inspektionen einzuleiten, auf europäische Register zuzugreifen und eine Nachbereitung von Inspektionen vorzunehmen. Dies steht im Einklang mit den breiter gefassten Zielen der EU zur Stärkung der grenzübergreifenden Einhaltung von Vorschriften und zur Verbesserung der Steuerung der Arbeitskräftemobilität im gesamten Binnenmarkt.
Investitionen in einen kontinuierlichen Kapazitätsaufbau: Es werden regelmäßige Schulungen für Inspektionsbeamt:innen und Verwaltungsmitarbeiter:innen empfohlen, um die Übereinstimmung mit EU-Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität, mit den Grundsätzen zur digitalen Steuerung und den Durchsetzungsstandards zu gewährleisten. Die Schulungen sollten digitale Kompetenzen, den Datenschutz, eine grenzübergreifende Fallbearbeitung und aufkommende Arbeitsmarktrisiken abdecken.
Schlussfolgerung
Das Seminar bot eine wichtige Plattform für die Beurteilung von Maltas Einsatzfähigkeit, sich auf das erweiterte Mandat der Europäischen Arbeitsbehörde und auf die moderne Steuerung der Arbeitskräftemobilität einzulassen. Die Diskussionen bestätigten die Notwendigkeit für stärkere Koordinierungsstrukturen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, für erweiterte digitale und KI-gestützte Hilfsmittel, eine gemeinsame Datennutzung und den Datenaustausch zwischen EU-Ländern sowie für Rahmenbedingungen für einen verstärkten Schutz mobiler Arbeitnehmer:innen und Arbeitsmigrant:innen.