Vom 1. bis 3. Juli 2024 fand in Sofia / Bulgarien ein Seminar zum Thema „Umsetzung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne – ein Schlüsselelement für die Zukunft der Arbeit: Arbeitsplatzqualität, Sozialschutz und Eingliederung“ statt, das von PODKREPA CL (Gewerkschaftsbund PODKREPA) in Zusammenarbeit mit dem EZA organisiert und von der Europäischen Union finanziert wurde.
47 Vertreter:innen von Arbeitnehmerorganisationen aus Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Serbien, Österreich, Rumänien und Polen nahmen am Seminar teil.
Ziel der Konferenz
- Zusammenbringen von Rechts- und Gewerkschaftsexpert:innen, um zu erörtern, wie die Umsetzung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU (EMWD) die Möglichkeit gewährleisten kann, faire Bedingungen und Löhne für Arbeitnehmer:innen auszuhandeln.
- Austausch über die Prioritäten von Gewerkschaften, die in den künftigen Aktionsplan aufgenommen werden müssen, um eine Tarifbindung von 80 Prozent zu erreichen.
- Ermittlung des Bedarfs für einen Kapazitätsaufbau als Weg zu starken, repräsentativen, autonomen und einem Mandat unterstellten Arbeitnehmerorganisationen.
- Gelegenheit für Gewerkschafter:innen aus verschiedenen Ländern, sich zu treffen und eine offene Diskussion über die Zukunft des sozialen Dialogs und der Kollektivverhandlungen im Namen der Arbeitnehmer:innen zu führen.
Beschreibung der Konferenz
Die internationale Konferenz begann mit Begrüßungsworten an die Teilnehmer:innen und politischen Botschaften über die Bedeutung der EMWD als historischer Sieg für die europäischen Arbeitnehmer:innen und alle fortschrittlichen Kräfte.
Auf das Eröffnungspanel folgten Vorträge von Expert:innen zu den folgenden Themen:
- Die Stärke der Vielfalt in der EU: Angemessene Mindestlöhne könnten ein Ausgangspunkt für einen ausgewogeneren sozialen Zusammenhalt in Europa sein.
- Die neue Richtlinie über angemessene Mindestlöhne: ein entscheidender Schritt zur Sicherstellung eines angemessenen Sozialschutzniveaus und zur Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards für Arbeitnehmer:innen und ihre Familien.
- Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen von angemessenen Mindestlöhnen auf kurze und lange Sicht.
Die nächsten beiden Panels drehten sich um nationale Maßnahmen:
- Politische Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen der Lebenshaltungskostenkrise – nationale Lohnfestsetzung, Kollektivverhandlungen, Arbeitsbedingungen.
- Eine Sitzung zum Austausch über die Beteiligung von Gewerkschaften an der Umsetzung der EMWD in die nationale Rechtsordnung – Hindernisse und mögliche Lösungen – bot Raum zur Vertiefung der Debatte darüber, wie dieses neue Instrument zur Stärkung der nationalen Verhandlungssysteme genutzt werden kann.
Während des abschließenden Runden Tisches zum Thema „Der Mindestlohn als Recht und nicht als Pflicht“ wurden aus gewerkschaftlicher Sicht die Möglichkeiten analysiert, auf der Grundlage des Mindestlohns andere rechtliche Initiativen zu entwickeln, die den Lebensstandard der Arbeitnehmer:innen in der EU verbessern können.
Nach jedem Panel war Zeit für Fragen und Antworten eingeplant.
Die internationale Konferenz schloss mit einer Sitzung mit Schlussfolgerungen und Bewertungen zu den vorgestellten Materialien sowie mit Diskussionen und Austausch zwischen den Teilnehmer:innen.
Die wichtigsten Ideen
- Aus sozialer und gewerkschaftlicher Sicht bedeuten die Gesetzesinitiativen der EG in den letzten fünf Jahren positive Schritte in die richtige Richtung, insbesondere die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne. Nach vielen Jahren der Angriffe auf die Rechte der Arbeitnehmer:innen bietet die Richtlinie der Gewerkschaftsbewegung die Möglichkeit, ihren Einfluss wiederherzustellen und zu stärken und gleichzeitig die Kollektivverhandlungen zu verbessern. Es sind noch etwa vier Monate bis zum 15. November – dem Stichtag für die Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten. Nach diesem Datum werden alle europäischen Länder gesetzlich verpflichtet sein, Kollektivverhandlungen zu fördern, insbesondere dort, wo weniger als 80 % der Arbeitnehmer:innen davon betroffen sind. Daraus ergeben sich zwei Herausforderungen: die dringende Stärkung der Verhandlungsfähigkeit der Gewerkschaften und die Einführung eines echten Dialogs mit den Arbeitgeber:innen, die sich auch tatsächlich zu Verhandlungen verpflichten.
- Um eine harmonische Entwicklung zu erreichen, versucht die EU, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken, indem sie die Ungleichheiten zwischen ihren verschiedenen Regionen verringert. Logischerweise ist die Kohäsionspolitik der EU die wichtigste Investitionspolitik zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes. Die Politik des sozialen Zusammenhalts zielt darauf ab, integrative Gesellschaften aufzubauen, in denen jeder in den Genuss sozialer Rechte kommen kann, insbesondere Angehörige sozial schwacher Gruppen und junge Menschen. Die Bekämpfung von Armut geht Hand in Hand mit der Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und der Umsetzung einer starken Sozial- und Arbeitspolitik. In dieser Hinsicht sind angemessene Mindestlöhne die Hauptvoraussetzung für die Beschleunigung des sozialen Zusammenhalts in der EU, dem Instrument zur Bekämpfung von Armut und Ungleichheit trotz Erwerbstätigkeit. Die Unterschiede in der EU machen sie stark und tragen durch den Dialog dazu bei, bestehende interne Trennlinien zu überwinden. In dieser Hinsicht könnte ein angemessener Mindestlohn ein Wendepunkt für die Beschleunigung des sozialen Zusammenhalts in der EU sein. Leider gelingt der EU derzeit nur eine Angleichung der Preise, nicht aber die Angleichung der Einkommen und des Lebensstandards oder die soziale Angleichung, um die sich die weniger entwickelten Regionen seit mehr als 20 Jahren bemühen.
- Nach der Pandemie und vor allem als Folge der zahlreichen Krisen und der Inflation ist die Kaufkraft der Mindestlöhne in der EU ständig gesunken. Ein solcher Kaufkraftverlust erhöht logischerweise das allgemeine Risiko der sozialen Ausgrenzung und insbesondere der Armut trotz Erwerbstätigkeit. Gegenwärtig schützt ein Arbeitsplatz die Arbeitnehmer:innen nicht unbedingt vor materiellen Entbehrungen. Für diese Menschen, die den Mindestlohn verdienen, ist der Kreislauf des Lebens von Gehaltsscheck zu Gehaltsscheck die harte Realität – insgesamt haben 7 von 10 Arbeitnehmer:innen mit dem Mindestlohn Schwierigkeiten, über die Runden zu kommen, und Frauen sind unter den Mindestlohnempfänger:innen überrepräsentiert. In dieser Hinsicht kann die EMWD als Chance verstanden werden, das Risiko einer Verschärfung der Ungleichheiten in der EU zu überwinden, und es wird dazu beitragen, dass erwerbstätige Menschen und ihre Familien nicht länger in Armut leben müssen.
- Die Mindestlöhne in den einzelnen EU-Ländern sind sehr unterschiedlich. Derzeit liegt der monatliche Bruttomindestlohn zwischen 477 Euro in Bulgarien und 2.571 Euro in Luxemburg. Daten von Eurostat zeigen, dass die Waren und Dienstleistungen, die sich die Bulgar:innen mit ihrem Einkommen leisten können, 64 % des EU-Durchschnitts ausmachen. Das ist hauptsächlich auf das sehr niedrige Lohnniveau zurückzuführen. Der zweite Grund ist in den Einkommensunterschieden zu suchen, die in der EU am größten sind. Hinzu kommt, dass die Sozialschutzsysteme schon lange nicht mehr reformiert wurden und den Bedürfnissen der arbeitenden Bevölkerung nicht mehr gerecht werden. Aus gewerkschaftlicher Sicht sind angemessene Einkommen und ein höherer Lebensstandard entscheidende Instrumente, um der wirtschaftlichen und sozialen Unsicherheit entgegenzuwirken und dem Populismus Einhalt zu gebieten.
- In den letzten Jahrzehnten standen Kollektivverhandlungen und der soziale Dialog in der gesamten EU unter Druck, und der Anteil derjenigen Arbeitnehmer:innen, die unter Tarifverträge fallen, war rückläufig. Zum ersten Mal hat die EMWD die Erosion der tarifvertraglichen Deckung und die Zunahme von Nichtstandard- und prekären Arbeitsformen anerkannt. Darüber hinaus enthält die Richtlinie erstmals verbindliche Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf die tarifvertragliche Deckung und den Schutz der Gewerkschaften, ihrer Vertreter:innen und Mitglieder. Die Richtlinie sieht vor, dass nach Anhörung der nationalen Sozialpartner entsprechende Aktionspläne verabschiedet werden, über die der Europäischen Kommission bis spätestens Ende 2025 Bericht erstattet werden muss. In den Plänen sollten ein klarer Zeitplan und konkrete Maßnahmen zur schrittweisen Erhöhung der Kollektivverhandlungsquote festgelegt werden. Bisher haben nur wenige Staaten konkrete Maßnahmen ergriffen, um Kollektivverhandlungen zu stärken und die Deckungsrate wiederherzustellen.
- Die EMWD hat auch die Landschaft bei der Lohnfestsetzung verändert – sie listet vier Kriterien auf und bietet indikative Referenzwerte, die eine „doppelte Schwelle für menschenwürdige Arbeit“ festlegen. Die „doppelte Schwelle für menschenwürdige Arbeit“ hat direkten Einfluss auf die Höhe der Löhne. In Bulgarien wurde das Arbeitsgesetzbuch im Jahr 2023 dahingehend geändert, dass der gesetzliche Mindestlohn auf 50 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns am 1. September eines jeden Jahres festgelegt wird. Darüber hinaus beeinflusst die Vorgabe einer 80-prozentigen Tarifbindung die Reformdebatten im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Aktionsplans zur Förderung von Kollektivverhandlungen. Derzeit erfüllen nur acht Mitgliedstaaten (Spanien, Dänemark, Schweden, Finnland, Belgien, Italien und Frankreich) den Schwellenwert für die Tarifbindung, so dass die anderen Mitgliedstaaten einen solchen Aktionsplan vorlegen müssen.
- Im Vorgriff auf die Umsetzung der EMWD in Bulgarien hat das nationale Parlament beschlossen, dass Verstöße gegen das Recht der Arbeitnehmer:innen auf Vereinigungsfreiheit mit einer Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 2024 EUR / 4000 BGN geahndet werden können. Diese neuen Vorschriften decken alle Straftaten ab, die sich mit Gewalt, Drohungen oder anderen rechtswidrigen Mitteln gegen das Recht von Arbeitnehmer:innen richten, einer Gewerkschaft beizutreten, sie zum Verzicht auf eine Mitgliedschaft zu zwingen oder sie an der Gründung einer Gewerkschaftsstruktur zu hindern.
- In den meisten EU-Ländern erhält ein großer Teil der Arbeitnehmer:innen den gesetzlichen Mindestlohn. Aufgrund des Anstiegs der Verbraucher- und Energiepreise in Verbindung mit der hohen Inflation garantieren diese Mindestlöhne diesen Arbeitnehmer:innen jedoch keinen angemessenen Lebensunterhalt. Daher müssen die Gewerkschaften bei der Umsetzung der EMWD besonders darauf achten, dass die Kriterien der doppelten Schwelle für menschenwürdige Arbeit erfüllt werden. Nur wenn die Gewerkschaften auf diesem Punkt bestehen, können sie sicherstellen, dass der vorgesehene Betrag tatsächlich in der Lage ist, den Arbeitnehmer:innen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Nur durch die Anwendung der doppelten Schwelle für menschenwürdige Arbeit kann ein angemessenes Mindestlohnniveau gewährleistet und Armut trotz Erwerbstätigkeit vermieden werden. Darüber hinaus ist es äußerst wichtig, nicht nur einen transparenten und klaren Mechanismus für die Festlegung des Mindestlohns zu beschließen, sondern auch eine kohärente Methodik für dessen Aktualisierung vorzusehen.
- In den EU-Ländern ist die steuerliche Belastung der Arbeit unterschiedlich hoch, doch im Allgemeinen zahlen Durchschnittsverdiener:innen in Europa ein Drittel ihres Einkommens an Steuern. Es liegt auf der Hand, dass Löhne stärker besteuert werden als Kapitaleinkünfte, und dass der steuerliche Anteil des Einkommens, der von Arbeitnehmer:innen mit dem höchsten Einkommen gezahlt wird, niedriger ist als der von Niedriglohnempfänger:innen. Gleichzeitig können viele große Unternehmen, vor allem aufgrund des zunehmenden Kapitalverkehrs und der Schwächen der internationalen Steuervorschriften, ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern und so der Besteuerung entgehen. Während sie weniger Steuern zahlen, steigen ihre Gewinne, und die Steuerlast wird unverhältnismäßig stark von Arbeitnehmer:innen mit mittleren und niedrigen Einkommen getragen. Mit einfachen Worten: Der Wert der Mindestlöhne sinkt, aber die Arbeitgeber:innen verzeichnen enorme Gewinnsteigerungen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, um das Problem der Umverteilung von überschüssigen Gewinnen und Reichtum anzugehen, und zwar mit einem starken Solidaritätsansatz und Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Arbeitnehmer:innen einen fairen Anteil an den Produktivitätsgewinnen erhalten
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
- Die EMWD ist ein Versuch, die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren und stellt mit dem Paradigmenwechsel in Bezug auf Löhne und Kollektivverhandlungen einen historischen Sieg für die Arbeitnehmer:innen in der EU dar. Darüber hinaus hängt ihr Erfolg von der Bereitschaft ab, die Gewerkschaften als gleichberechtigte Partner bei der Gestaltung der Wirtschafts- und Arbeitspolitik zu akzeptieren. Denn die tatsächliche Bedeutung dieses neuen Rechtsinstruments für die Förderung eines sozialeren Europas wird letztlich von seiner Umsetzung abhängen.
- Die tatsächliche Bedeutung der Richtlinie hängt erstens von der korrekten Umsetzung in nationales Recht und zweitens von der effektiven Anwendung durch die nationalen Akteure ab. Der einfachste und wirksamste Weg, um die gewünschten Ergebnisse im Hinblick auf die Gewährleistung angemessener Mindestlöhne zu erzielen, ist die Aufnahme der Schwelle für menschenwürdige Arbeit in nationales Recht. Die wichtigste Erkenntnis lautet, dass die Umsetzung des Mindestlohns auf nationaler Ebene von allen fortschrittlichen Akteuren erkämpft werden muss, die sich für mehr soziale Angleichung und weniger Lohnungleichheit und Armut am Arbeitsplatz einsetzen.
- Mindestlöhne sind nur dann als angemessen zu betrachten, wenn sie einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Das bedeutet, dass die Gewerkschaften mehrere Faktoren berücksichtigen sollten, darunter die Kaufkraft, das Produktivitätsniveau und die allgemeine Lohnentwicklung, damit die Schwächsten angemessen geschützt werden können. Für die Gewerkschaften besteht das Ziel für gesetzliche Mindestlöhne darin, mindestens 60 % des mittleren Einkommens zu erreichen, wenn nicht sogar mehr. Natürlich kann dies nicht von heute auf morgen erreicht werden, aber das Ziel sollte festgelegt werden, denn eine Anhebung der Mindestlöhne auf 60 % des mittleren- bzw. durchschnittlichen Einkommens würde die Armut unter den Erwerbstätigen erheblich verringern und das Wirtschaftswachstum ankurbeln.
- Die europäische Industrie steht im internationalen Wettbewerb vor enormen Herausforderungen. Politische Lücken und Unzulänglichkeiten schmälern die Wirksamkeit aller Bemühungen, die Deindustrialisierung aufzuhalten. Laut Eurostat war die Industrieproduktion in der EU27 im November 2023 um 5,8 % niedriger als im November 2022. Was die Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe betrifft, so zeigen die Daten einen Verlust von 550.000 Arbeitsplätzen in den letzten vier Jahren. Die wichtigste Frage lautet, wie die Deindustrialisierung in Zukunft vermieden werden kann. Hierfür müssen die Gewerkschaften gute und wirksame Ideen entwickeln, um ein Gleichgewicht zwischen globalen Marktmechanismen, Besteuerung und der Festlegung von Arbeitsnormen zu schaffen.
- Das öffentliche Beschaffungswesen muss zu einem wichtigen Instrument werden, das gleichzeitig hochwertige Arbeitsplätze sichert. Öffentliche Gelder müssen unter strengen sozialen und arbeitsrechtlichen Auflagen ausgegeben werden. Sie müssen an Unternehmen gehen, die die Rechte von Arbeitnehmer:innen und Gewerkschaften achten, die mit den Gewerkschaften verhandeln und deren Arbeitnehmer:innen durch Tarifverträge abgedeckt sind.
- Die Umsetzung der nationalen Aktionspläne zur Erreichung einer Tarifvertragsquote von 80 % erfordert dringende Maßnahmen zur Stärkung der Verhandlungsfähigkeit der Gewerkschaften. Um diese neuen Herausforderungen zu bewältigen, müssen die Gewerkschaften neue Strukturen für die Erhebung aktueller Daten und für die Analyse der Produktivität und der Lohndynamik nach Wirtschaftszweigen, Unternehmensgrößen und Arbeitsbedingungen schaffen. Im Moment verfügen die Gewerkschaften über Informationen von den Statistikämtern und aus den Sektoren, in denen es Strukturen gibt. Darüber hinaus müssen die Gewerkschaften einen umfassenden und ganzheitlichen Rahmen schaffen, in dem Steuer-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ein kohärentes System bilden.
- Die Gewerkschaften müssen das Beste aus den Bestimmungen der EMWD zum Nutzen der Arbeitnehmer:innen herausholen. Zu diesem Zweck sollten sie mit den Arbeitgeberverbänden und der Regierung nach einer gemeinsamen Grundlage für eine Neuausrichtung der öffentlichen Agenda suchen, die die wichtigsten Erkenntnisse über die Folgen der Lebenshaltungskostenkrise, insbesondere über die schlechte Arbeitsplatzqualität, enthält. Das wird dazu beitragen, die unterschiedlichen Interessen oder Positionen einander anzunähern und eine wirksame Einkommenspolitik zu betreiben, die allen Arbeitnehmer:innen ein angemessenes Einkommen garantiert.
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- Die Vision der Gewerkschaften von Solidarität bezieht sich auf die EU als eine Gemeinschaft von Menschen und Nationen, in der jeder frei darin ist, in Frieden zu leben und zu arbeiten, ohne Angst vor Armut, Unsicherheit, Missachtung und Diskriminierung. Um die EU zu einem großartigen Ort zum Leben und Arbeiten zu machen, müssen die Gewerkschaften jetzt in die Offensive gehen und eine kohärente und wirksame Umsetzung der EMWD in die Praxis fordern – qualitativ hochwertige Arbeitsplätze, angemessene Löhne, gute Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmer:innen mit einem echten Mitspracherecht über ihre Zukunft.