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Bewährte Verfahren bei Dienstleistungen zur alternativen Streitbeilegung

Vom 24. bis 25. Mai 2018 wurde vom MOSZ in Balatonalmádi, Ungarn, mit Unterstützung des EZA und der Europäischen Union ein internationales Seminar zum Thema „Bewährte Verfahren bei Dienstleistungen zur alternativen Streitbeilegung“ organisiert. Das Seminar war Teil des wissenschaftlich-praktischen Bildungsprojekts von EZA zum Kapazitätsaufbau für den sozialen Dialog. 33 Vertreter von Arbeitnehmerorganisationen aus Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Deutschland, Ungarn, Polen, Rumänien, der Slowakei und Spanien nahmen am Seminar teil.

Die Eröffnungsrede hielt Imre Palkovics, der Präsident des nationalen Verbandes der Arbeitnehmerorganisationen, der sagte: in Ungarn hat die Zusammenarbeit zwischen Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zur Gründung eines arbeits-rechtlichen Beratungs- und Streitbeilegungsdienstes (nachfolgend „Dienst“ genannt) geführt, dessen Grundpfeiler seiner Struktur aus dem Fachwissen der Abteilungen für Arbeitsrecht an den Universitäten bestehen. Es wurde eine doppelte grundlegende Aufgabe des Dienstes festgelegt: (1) Einzelpersonen, die von einer Arbeitsstreitigkeit betroffen sind, soll der Dienst Unterstützung bei der richtigen Auslegung der rechtlichen Situation bieten und (2) darauf hinarbeiten, unter Berücksichtigung seines begrenzten Einflusses bei der Unterstützung bei inländischen Tarifverhandlungs-problemen die Abdeckung von Tarifverhandlungen zu erhöhen.  Der arbeitsrechtliche Beratungs- und Streitbeilegungsdienst ist ein sogenanntes alternatives Konflikt-beilegungssystem, das die Beilegung von zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern entstandenen Arbeitsstreitigkeiten unterstützt.

In seinem Vortrag erläuterten Dr. Gábor Kártyás, Dozent in der Abteilung für Arbeitsrecht an der Fakultät für Recht und Politikwissenschaften, und Pázmány Péter von der Katholischen Universität in Ungarn die Begriffsbestimmungen und Verfahren alternativer Konfliktbeilegungssysteme. Der Dienst kann normalerweise während Tarifverhandlungen bei gegensätzlichen Interessen eingeschaltet werden, ausnahmsweise jedoch kann er auch bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Kollektivarbeit eingreifen. Anschließend gab der Redner einen umfassenden historischen Überblick über die Entwicklung der gesetzlichen Regelung der alternativen Konfliktbeilegung. Er betonte, dass die Zahl von Rechtsstreitigkeiten, wie z.B. gerichtliche Auseinandersetzungen, während der letzten Jahre zurückgegangen sei, was nicht dem Rückgang der Menge bestehender Arbeitsstreitigkeiten entspreche. Wahrscheinlich können wir einfach annehmen, dass heutzutage viele Konflikte gezwungenermaßen den Arbeitsort nicht verlassen. Ein Teil dieser Konflikte (z.B. „nicht eingereichte Klagen“) entwickelt sich nach ihrem Zustandekommen zu Interessenskonflikten, bei denen die Mechanismen des Dienstes und des ADR eine Rolle spielen können. Bei der Reflektion über die Ursachen für den Rückgang von Rechtsstreitigkeiten bemerkte Imre Palkovics, dass die „Folgen“ der aktuellen arbeitsrechtlichen Regelung in Ungarn in all diesen Punkten spürbar ist, insbesondere bei der Umwandlung von Sanktionen für rechtswidrige Kündigungen – was nur eine kurzfristige „Erleichterung“ bedeutet. Darüber hinaus führt die Außerkraftsetzung unentgeltlicher Arbeitsklagen im Jahr 2008 zu einer schwierigen Situation für Arbeitnehmer, die eine Rechtsstreitigkeit verloren haben.

Dr. András Krémer, professioneller Mediator, stellte die ungarische Regelung des Bildungssystems vor, gefolgt von seiner Ansicht zu den Möglichkeiten und Herausforderungen für das Arbeitsministerium, wobei er der Notwendigkeit einer besseren Ausnutzung der Lösungen alternativer Konfliktbeilegungen im Arbeitsrecht und insbesondere im kollektiven Arbeitsrecht zustimmte. Er betonte, dass die alternative Konfliktbeilegung in der Regel eine Summe dieser Verfahren darstelle, die eine Alternative für die langsamen, unflexiblen und teuren Gerichtsverfahren böten.

Dr. Dorota Sylwia Majewicz (Polen) gab einen umfassenden Einblick in die wichtigsten Formen der alternativen Konfliktbeilegung im polnischen Rechtssystem. Dabei gab sie auch einen allgemeinen Überblick über die Entwicklung der Rechtsvorschriften in den Bereichen zivilrechtlicher Streitigkeiten, Strafsachen, geschäftlicher Rechtsbeziehungen sowie des Verbraucherschutzes. Anschließend hielt sie einen ausführlichen Vortrag über die Praxis der Arbeitsvermittlung in Polen. Zum Abschluss ihres Vortrages berichtete sie über die Weiterentwicklung der Herausforderungen aufgrund der grenzübergreifenden Konfliktbeilegung (z.B. Entsendung von Arbeitnehmern, Beschäftigung ausländischer Bürger), was aus der Sicht des Solidarność als vorrangig gilt.

Im Vortrag zur Einleitung der Diskussion von Dr. Karin Schönpflug (Österreich) wurden die Herausforderungen für Arbeitnehmerinteressen und ausführlicher die Notwendigkeit zum Schutz der Vereinigungsfreiheit sowie die Herausforderungen für einen zunehmenden Einfluss der Organisationen angeführt. Während des Vortrages (belegt durch Statistiken der IAO und von Eurostat) schilderte sie diese Herausforderungen, die Arbeitnehmer und ihre Vertreter und Interessensgruppen zur gleichen Zeit betreffen, und sie umriss auch die Fragen im Zusammenhang mit der Dezentralisierung, Digitalisierung, Vielfalt und Demokratie (als externes „Umfeld“ und als interner „Vorgang“). Sie gab einen Überblick über die Tendenzen in Europa im Zusammenhang mit direkten Arbeitsmaßnahmen, wie die Anwendung von Streiks, und erwähnte anschließend die möglichen Vorteile und nachdenklich stimmenden Nachteile des ADR.

In ihren Vorträgen gaben Dr. Katarina Rumora (Kroatien), Dr. Adrian Iliev (Bulgarien) und Renos Savva (Zypern) anhand ausführlicher statistischer Daten einen Überblick über die Praxis des Arbeitsrechts in ihren jeweiligen Ländern und betonten dabei die Rolle der kroatischen, bulgarischen bzw. zyprischen Gewerkschaften in der Funktionsweise der ADR-Mechanismen. 

Während der Diskussion am runden Tisch wurde erwähnt, dass die Verfahren des ADR in gewisser Weise die potenzielle Verwirrung und die Entbehrung einer Interessensvertretung ausgleichen und sie durch Erreichung eines Stillstandes, eines Unentschiedens auch bei der Beilegung von Streitigkeiten helfen können. Die Teilnehmer waren sich einig, dass dies die Werbung für die Anerkennung und Rolle von Arbeitnehmervertretungen von Interessen fördern könne (sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Arbeitnehmern), dass es aber niemals zu einer negativen Auswirkung für die Nutzung der Mittel von Gewerkschaften führen dürfe. Sie sollten eher als eine Art Funktion zum „Aufbau von Kapazitäten“ der Interessensvertretung behandelt werden.

Am zweiten Seminartag betonte Dr. Imre Szilárd Szabó in seinem Vortrag, dass der Dienst und die breite Palette anderer Dienstleistungen, die aufgrund der offenen Auslegung von Arbeitsstreitigkeiten erbracht werden, versuchen, im weitesten Sinne eine schnelle, gezielte, reaktionsfähige und bedarfsgerechte Hilfe für die Parteien in Arbeitsstreitigkeiten zu bieten. Er hob hervor, dass die Bereitschaft für eine wirksame und proaktive Konfliktbeilegung und die Fähigkeit zur Öffnung gegenüber dem Dienst Teil sowohl des vitalen, agilen und konstruktiven Bildes der Interessensvertretung (z.B. Gewerkschaften) als auch der „Sorte“ des verantwortungsbewussten, ethischen Arbeitgebers sein sollten. In seinem Vortrag erläuterte er die „Formbarkeit“ der arbeitsrechtlichen und -wissenschaftlichen Unterscheidung kollektiver Interessen und von Rechtsstreitigkeiten – die Tatsache, dass es während der Arbeit des Dienstes zu Interessenskonflikten („Regulierungsstreitigkeiten“) und Rechtsstreitigkeiten (Auslegung und Anwendung der Vorschriften mit Auswirkungen für Arbeitsverträge und sogar Fragen betreffend die individuelle Anwendung des Rechts mit Auswirkungen für eine große Zahl an Arbeitnehmern) kommt, ist in der Praxis häufig gleichzeitig der Fall. Er stellte die Funktionen des Dienstes vor, die über seine grundlegende Arbeit hinausgehen: neben der Bearbeitung spezifischer Fälle besteht die Aufgabe des Dienstes auch darin, als gewisses Zentrum, als „Ideenfabrik“ in der Welt des kollektiven Arbeitsrechtes zu fungieren (z.B. durch sein professionelles Netzwerk, Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Partnerketten). Während der Diskussion zu seinem Vortrag kamen auch die Arbeit und die mögliche Entwicklung individueller Rechtshilfedienste der Gewerkschaften auf. In seinem Kommentar erläuterte Andreas Gjecaj die Beziehungen der österreichischen Arbeitskammer und des ÖGB und betonte dabei den Vorteil der richtigen Unterscheidung von Kompetenzen, die zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit führt und zur angemessenen Verwaltung einzelner und kollektiver Streitigkeiten beiträgt.