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Stärkung der Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer auf EU-Ebene: Die Möglichkeiten der Europäischen Betriebsräte voll ausschöpfen

Vom 24. bis 26. Januar 2018 fand in Timisoara, Rumänien, ein Seminar zum Thema "Stärkung der Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer auf EU-Ebene: Die Möglichkeiten der Europäischen Betriebsräte voll ausschöpfen" statt, das von IFES (Institut für Formare Economică şi Socială ), mit Unterstützung der EZA und der Europäischen Union organisiert wurde. Das Seminar war Teil der Seminarreihe "Strategien europäischer Institutionen - die europäische Säule sozialer Rechte".

An dem Seminar nahmen 43 Vertreter von Arbeitnehmerorganisationen aus Österreich, Belgien, der Tschechischen Republik, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Luxemburg, Malta, Moldawien, den Niederlanden, Serbien, Portugal, Spanien und Rumänien teil.

  • Was war der wichtigste Aspekt des Seminars?

Der wichtigste Aspekt des Seminars war ein besseres Verständnis der Teilnehmer in Bezug auf die Möglichkeiten und Herausforderungen, die sich durch die Einrichtung Europäischer Betriebsräte (EBR) ergeben. Ein weiteres Ziel des Seminars war die Formulierung konkreter Empfehlungen und Leitlinien für die Entwicklung und Aufwärtskonvergenz des Rechts auf Information, Beratung und Beteiligung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene.

  • Warum war das Seminar gerade jetzt wichtig?

Das Seminar fand aufgrund des geplanten Revisionsprozesses der EBR-Richtlinie zu einem wichtigen Zeitpunkt statt. Verschiedene Interessenvertreter stellten ihre praktischen Erfahrungen mit der Funktionsweise des EBR in Erwartung des Kommissionsvorschlags vor. Daher war es ein guter Moment, eine Synthese der verschiedenen praktischen Erfahrungen herzustellen.

Der zweite Grund, warum dieses Seminar gerade jetzt wichtig war, sind die Schwierigkeiten, mit denen die Gewerkschaften aus den osteuropäischen Ländern in ihrer täglichen Arbeit mit dem lokalen Management multinationaler Unternehmen zusammentreffen. Diese Unternehmen haben oft ihren Hauptsitz in Westeuropa oder außerhalb Europas und die Behandlung der Arbeitnehmer in Osteuropa ist nicht an jedem Standort gleich. Die Arbeitnehmer der Tochtergesellschaften werden weniger oder gar nicht über die wesentlichen Entscheidungen des Managements informiert und konsultiert. Eine bessere Kenntnis der EBR-Vorschriften und der Austausch von Besten Praktiken in verschiedenen Ländern war für die Teilnehmer hilfreich.      

  • Welche Themenfelder wurden diskutiert?

- Sozialer Dialog in der Europäischen Union: Europäische Betriebsräte (EBR)

[Allgemeiner Überblick über den EBR; Merkmale des Europäischen Semesters; Europäische Betriebsräte während der Finanz- und Wirtschaftskrise: Aktivierung, Stagnation oder Desintegration; Europäische Säule der sozialen Rechte - Quo Vadis? Der überwältigende Ehrgeiz für ein soziales Europa; Für eine moderne EBR-Richtlinie im digitalen Zeitalter]

- Die Wirksamkeit der EBR-Tätigkeit. Sind die Sozialpartner bereit, EBR einzurichten und korrekt zu handeln?

- Empfehlungen für die künftige Entwicklung von EBR

  • Seminarergebnisse

Das Seminar war auf drei Säulen aufgebaut: dem EU-Rechtsrahmen für soziale Rechte einschließlich des Inhalts der Säule sozialer Rechte, EBR als Instrument für einen effektiveren europäischen sozialen Dialog, Europäisches Semester als ein weiteres Instrument für Sozialpartner, das sich für ein sozialeres Europa einsetzt. Nach einer Einführung in die Instrumente zur Schaffung eines sozialeren Europas wurden Erfahrungen aus der Arbeit mit EBRs in der Arbeitswelt aus verschiedenen Bereichen gemeldet. Darüber hinaus wurde der Bedarf für die Anpassung der Regulierung und Praxis in der Zukunft formuliert. Während des Seminars wurden sehr interessante Vorträge von Vertretern mit akademischem Hintergrund, Behörden, dem Europäischer Gewerkschaftsbund und Experten gehalten. Die Teilnehmer fanden ein breites Spektrum an Situationen vor, die von der vorbildlichen Funktionsweise des EBR bis hin zu schlechten Beispielen für Information, Beratung oder Teilnahme reichten. Die Teilnehmer beobachteten die Unterschiede zwischen dem Verhalten des Managements in verschiedenen Ländern. Gegen die Situation, in der die Vertreter der Ostländer nicht über die Zukunft ihrer Arbeitsplätze informiert sind, wurde eine konkrete Kritik formuliert, wenn das Unternehmen beschließt, nach "Osten" zu gehen, um nach niedrigeren Gehältern zu suchen.  Die Teilnahme von Vertretern aus Nicht-EU-Ländern (als Gäste) zeigte die unterschiedlichen Auswirkungen auf Orte, an denen die EU-Rechtsvorschriften in Kraft sind und solchen, an denen die EU-Rechtsvorschriften nicht anwendbar sind. Eine der Ideen, die während des Seminars im Zusammenhang mit der Überarbeitung der EBR-Richtlinie vorgebracht wurden, besteht darin, dass die EBRs beobachtende Vertreter der Arbeitnehmer der gleichen Unternehmen umfassen sollten, aber von Einheiten, die sich in Nicht-EU-Ländern befinden Abschließend haben die Teilnehmer ihre Unterstützung für einige der Schlussfolgerungen des EGB-Positionspapiers zum Ausdruck gebracht, wie zum Beispiel: Gewährleistung einer effizienteren Koordinierung zwischen lokaler, nationaler und europäischer Ebene, Beendigung doppelter Standards, indem sie in den Geltungsbereich der Richtlinie einbezogen werden der sich aus der Richtlinie ergebenden Rechte, sowie das Recht von Gewerkschaftsexperten, an allen Sitzungen des EBR und des Auswahlausschusses teilzunehmen.

Alle Teilnehmer haben die Rolle, die Möglichkeiten und die Grenzen der EBRs besser verstanden. Im Mittelpunkt der erörterten konkreten Themen stand die Frage, was die Gewerkschaften in der Diskussion mit dem Management vor Ort auf die Tagesordnung setzen sollten und welche Themen innerhalb der EBRs diskutiert werden sollten. Eine konkrete Folge war die Entscheidung der Gewerkschaften von Alkaloid Chemicals (HU) und Terapia (RO), einen EBR zu gründen.