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Grenzüberschreitende Arbeit: Die Folgen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU

Vom 26. bis 28. April 2017 organisierten die CNV (Niederlande), der FCG-GPA-djp (Österreich) und die Weltorganisation der Arbeitnehmer (WOW) in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für Arbeitnehmerfragen (EZA) und von der Europäischen Union unterstützt ein Seminar mit dem Titel "Grenzüberschreitende Arbeit: Die Folgen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU". Das Seminar fand in Dubrovnik, Kroatien statt und wurde von 52 Personen aus dreizehn EU-Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten besucht.

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist eine der vier Freiheiten der EU-Bürger. Diese Freiheit umfasst die Rechte der Beförderung und des Aufenthalts für Arbeitnehmer, die Einreise- und Aufenthaltsrechte für Familienangehörige sowie das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten und gleichberechtigt mit Angehörigen dieses Mitgliedstaats behandelt zu werden.

Aufgrund unterschiedlicher Arbeits- und Sozialrechte sowie Lohn- und Gehaltspolitik variieren die Unterschiede in den Arbeitskosten in den verschiedenen Ländern enorm. Fragen der Sozialversicherung, des Arbeitsrechts oder des Lohnniveaus sind in den Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt. Die Arbeitsmarktpolitik sowie die Durchsetzungskraft der Gewerkschaften unterscheiden sich von Land zu Land.

Das Ziel der Gewerkschaften in diesem Zusammenhang ist es, die gleiche Entlohnung am gleichen Ort durchzusetzen. Transnationale Konzerne spielen eine wichtige Rolle. Grundlegende soziale Rechte müssen Vorrang vor den Binnenmarktfreiheiten haben, denn in unserem Verständnis steht der Mensch im Mittelpunkt unserer Aktivitäten. Wir sind überzeugt, dass ein Austausch und eine bessere Vernetzung zwischen den Gewerkschaften jedes Landes zu einer Stärkung der Rechte der Arbeitnehmer im Rahmen der grenzüberschreitenden Arbeit führen wird.

 Redner aus verschiedenen Seiten des Spektrums sowie verschiedenen Ländern stellten ihre Vision und Ideen vor. Diese Redner waren:

  1. Videomitteilung - Herr Othmar Karas, Mitglied des Europäischen Parlaments (Österreich)
  2. Frau Prof. Dr. Iris Goldner Lang, Jean Monnet Professorin für Europarecht, Inhaberin des UNESCO-Lehrstuhls für den freien Personenverkehr, Migration und interkultureller Dialog an der rechtswirtschaftlichen Fakultät der Universität Zagreb (Kroatien)
  3. Frau Ariadne Mavronikola, Politikberaterin beim Österreichischen Gewerkschaftsbund - ÖGB (Österreich)
  4. Herr Filip Van Overmeiren, Rechtsanwalt & Forscher an der Abteilung für Kriminologie, Strafgesetz und Sozialrecht an der Universität zu Ghent (Belgien)
  5. Mrs. Dr. Maria Škof, Anwalt bei Law and Partner bei Grilc Vouk Škof (Slowenien)
  6. Frau Hester Houwing, Politikberater Arbeitsmarkt, CNV (Niederlande)
  7. Herr Mads Peter Klindt, Außerordentlicher Professor, PhD, Zentrum für Arbeitsmarktforschung (Carma), Abteilung für Politikwissenschaft an der Universität zu Aalborg (Dänemark)

Das Seminar begann mit einer Videobotschaft von Herrn Othmar Karas, in der er die Bedeutung der grenzüberschreitenden Arbeit als eines der Elemente betonte, die die europäischen Länder mit einem gemeinsamen Arbeitsmarkt verbinden. Innerhalb der EU haben wir keine Einschränkungen und andererseits haben die Menschen in der EU das Recht und die Möglichkeit, in einem anderen EU-Land Dienstleistungen zu erbringen oder anzubieten. Diese Freiheit sollte jedoch nicht zu einer vollständigen Deregulierung führen. Der Missbrauch der Freiheit sollte bekämpft und verhindert werden, um das EU-Projekt zu machen, wenn es um die Freizügigkeit geht.

Frau Iris Goldner Lang setzte Ihren Teil über das "Prinzip der Subsidiarität und die Rolle der nationalen Parlamente: Der Fall Kroatien" fort. Die Zuständigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten sind klar definiert. Nach dem Subsidiaritätsprinzip ist die Europäische Union in Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur dann tätig, wenn und soweit die Ziele der vorgeschlagenen Maßnahme von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können. Am 08.3.2016 legte die Kommission ihren Vorschlag (COM (2016) 128 final) für eine Überarbeitung der Richtlinie zur Entsendung von Arbeitern 96/71 vor. 14 Kammern der nationalen Parlamente aus 11 Mitgliedsstaaten haben begründete Meinungen gesendet, die behaupten, dass der Vorschlag gegen den Subsidiaritätsprinzip verstoße. Die Gründe hierfür waren von Land zu Land unterschiedlich. Kroatien war eines der Länder gegen die vorgeschlagene Revision. Die beiden Hauptgründe waren:

  1. Das Ziel könnte auf Ebene der Mitgliedstaaten besser erreicht werden
  2. Die Begründung in Bezug auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit ist nicht ausführlich genug.

Nach Ansicht von Frau Goldner-Lang bezogen sich die kroatischen Argumente nicht auf die Subsidiarität, sondern resultierten eher aus der Angst, dass der Wettbewerbsvorteil verlorengehen könnte (was ein Grund für einige andere Länder war, der vorgeschlagenen Revision nicht zuzustimmen).

Frau Ariadne Mavronikola sprach von der Praxis des Sozialdumpings im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Arbeit. Die Gesetzgebung verhindert den Missbrauch nicht, sondern eher nur seine Verwendung als Geschäftsmodell. 86% der Entsendungen werden in der EU-15 vorgenommen, oft von Niedriglohn- zu Hochlohnländern. Das ist oftmals nicht von Vorteil für die Arbeiter. Der Grundsatz "gleiches Entgelt für gleiche Arbeit am gleichen Ort" sollte laut Juncker in die Praxis umgesetzt werden. Die Kommission schlägt eine spezifische Regel vor: Ist die Entsendung vorgesehen oder dauert sie effektiv länger als 24 Monate an, gilt der gastgebende Mitgliedsstaat als das Land, in dem die Arbeit für gewöhnlich durchgeführt wird. Dies impliziert Rechtssicherheit und steht im Einklang mit der Sozialversicherungsgesetzgebung. Allerdings dauert die durchschnittliche Entsendung weniger als 4 Monate. Das bedeutet, dass die Gesetzgebung nicht der Praxis entspricht. Die EU befindet sich derzeit an einem Wendepunkt: Wollen wir ein neoliberales oder soziales Europa?

Herr Filip Van Overmeiren stimmte diesem Mangel an einer wirksamen Gesetzgebung zu. Es besteht darüber hinaus ein Bedarf nach mehr Konvergenz im Entsendungskonzept. Es gibt zahlreiche Themen, die angegangen werden sollen: Unklarheiten, Deutungsprobleme, Informationsmangel, schlechte behördliche Zusammenarbeit, sehr spätes Angehen des Hauptproblems der Umsetzung. Wir erleben den Aufstieg einer neuen Ära für die Entsendung von Arbeitnehmern: bessere Überwachung und Compliance. Darüber hinaus entsprechen nationale Maßnahmen nicht immer dem EU-Recht. Der Bereich zwischen der Freizügigkeit und dem sozialen Schutz der Arbeitnehmer ist nach wie vor sehr sensibel. Dabei spielen die Sozialpartner eine entscheidende Rolle.

Frau Dr. Maria Škof sprach über die spezifischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Dienstleistungsfreiheit zwischen Österreich und Slowenien. Es gibt eine große Gemeinschaft von Slowenen, die in Slowenien leben, aber in Österreich arbeiten. Das österreichische Recht bietet diesen Arbeitern nicht genug und beeinträchtigt manchmal sogar Aktivitäten (die Forderung nach einer beträchtlichen Menge an Dokumenten) und den Zugang zum österreichischen Markt (insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen). Die Betrafung, im Falle von "Straftaten" ist sehr hoch, was bedeutet, dass es für diese kleineren Unternehmen sehr riskant ist. Österreich tut dies unter dem Banner des sozialen Schutzes und der Verhütung von Lohn- und Sozialdumping, während dies in Wirklichkeit ein Mittel zum Schutz des nationalen Marktes und seiner Arbeiter ist.

Frau Hester Houwing, erklärte, dass der Binnenmarkt Wirtschaftswachstum und Wohlstand erzeugt habe, aber dass dies auch seine negative Seite habe. Eine Vielzahl von Arbeitsplätzen verschwindet und der Wettbewerb ist ungleich. Dieser Druck auf die Beschäftigungsbedingungen und die soziale Sicherheit kann zu einem Euroskepsis unter den Menschen führen. In den Niederlanden gibt es keine Registrierung von entsandten Arbeitnehmern (im Gegensatz zum Limosa-System in Belgien). Darüber hinaus sollte es mehr soziale Sicherheitskoordination auf europäischer Ebene geben. Es sollten Kontrollmechanismen und ein grenzüberschreitender Informationsaustausch zwischen relevanten Institutionen mit Fristen für den Informationsaustausch vorhanden sein. Darüber hinaus sollte es eine bessere grenzüberschreitende Arbeitsaufsicht mit einer digitalen europäischen Datenbank geben. All dies sollte vorhanden sein, um gleiche Bezahlung zu gewährleisten und Betrug zu bekämpfen.

Der letzte Redner, Herr Mads Peter Klindt, konzentrierte sich auf den Fall von Dänemark. Dänemark war ebenfalls gegen die vorgeschlagene Revision, aber aus anderen Gründen als die meisten anderen Länder. Für Dänemark war es keine Frage der Wettbewerbsfähigkeit. In Dänemark gibt es eine starke Tradition für die Arbeitsmarktregulierung durch Tarifverhandlungen, also nicht durch die Gesetzgebung. Diese Tradition bildete das Rückgrat der dänischen Antwort auf die vorgeschlagene Revision der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern, da die Europäische Kommission mit einem neuen Lohnkonzept arbeitet und darauf hinweist, dass die Lohnniveaus dem EU-Recht unterliegen können. Dies steht im Widerspruch zu den Traditionen und Praktiken auf dem dänischen Arbeitsmarkt, daher die negative Antwort auf die vorgeschlagene Revision. Diese Tradition verursacht auch Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Die Kombination von hohen Lohnniveaus, vielen Beschäftigungsmöglichkeiten, einer transparenten Bürokratie und dem Zugang zu Wohlfahrtsleistungen macht Dänemark zu einem attraktiven Ziel für Arbeitsmigranten innerhalb der EU. Aber aufgrund des Arbeitsmarktmodells (kein Mindestlohn, mangelnde Kontrolle durch die Arbeitsmarktbehörden) ist das Sozialdumping weit verbreitet.

Was man sehen kann, ist, dass es immer noch zahlreiche Hindernisse gibt. In einem Markt mit so vielen Ländern, Systemen und Traditionen in Bezug auf Arbeitsverhandlungen wird es nicht leicht sein, zu einer Richtlinie zu gelangen, die für alle annehmbar ist. Aber natürlich ist nicht alles schlecht. Während oftmals nur über die Missbräuche der grenzüberschreitenden Arbeit gesprochen wird, zeigt die Realität, dass die meisten grenzüberschreitenden Aktivitäten sehr gut funktionieren. Aber es ist klar, dass für einige Sektoren noch viel getan werden muss, um einen Missbrauch der Systeme zu verhindern.