EZA MAGAZINE
EZA PODCAST

Richtlinie zur Lohntransparenz vorgestellt

Neue Vorschläge sollen Arbeitnehmerrechte deutlich verbessern.

Eine neue europäische Richtlinie soll der Lohndiskriminierung zwischen Arbeitnehmer:innen, die im selben Unternehmen die gleiche Arbeit verrichten, ein Ende setzen. Dies war eine politische Priorität von Präsidentin von der Leyen.

Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission sieht Maßnahmen zur Lohntransparenz vor, wie z.B. Lohninformationen für Arbeitssuchende, ein Recht auf Kenntnis des Lohnniveaus von Arbeitnehmer:innen, die die gleiche Arbeit verrichten, sowie Berichtspflichten für große Unternehmen in Bezug auf geschlechtsspezifische Lohnunterschiede.

Der Vorschlag stärkt auch die Instrumente für Arbeitnehmer:innen, um ihre Rechte einzufordern und erleichtert den Zugang zur Justiz. Arbeitgebern wird es nicht erlaubt sein, Arbeitssuchende nach ihrer Gehaltshistorie zu fragen, und sie müssen auf Anfrage von Arbeitnehmern lohnbezogene anonymisierte Daten zur Verfügung stellen. Arbeitnehmer:innen werden auch das Recht auf Entschädigung für Diskriminierung bei der Entlohnung haben.

Das bedeutet, dass größere Arbeitgeber verpflichtet sein werden, jährlich Gehaltsinformationen zu veröffentlichen, und dass sie Bewerber:innen nicht mehr nach früheren Gehältern fragen dürfen. Arbeitnehmer werden mehr Möglichkeiten haben, angebliche Lohnungleichheiten anzufechten und ihren entgangenen Verdienst zurückzufordern.
Der Vorschlag zur Bekämpfung von Lohnungleichheit macht die Löhne in einem Unternehmen transparent und ermöglicht es den Mitarbeiter:innen, Diskriminierung anzufechten. Stellenbewerber:innen müssen vor dem Vorstellungsgespräch über ihre Einstiegshöhe und Gehaltsaussichten informiert werden. Arbeitnehmer haben das Recht, darüber informiert zu werden, wie viel sie im Vergleich zum Durchschnitt für dieselbe Arbeit und geschlechtsspezifisch bezahlt werden.

Eine weitere Erneuerung für den Arbeitgeber besteht darin, dass er beweisen muss, dass keine Diskriminierung vorliegt, wenn ein Mitarbeiter weniger verdient als ein Kollege, der die gleiche Arbeit macht. Dies ist wichtig für Frauen, die in der EU durchschnittlich 14% weniger Lohn erhalten als ein gleichwertiger männlicher Kollege. Dieser Vorschlag sieht vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten Geldstrafen gegen Unternehmen verhängen, die sich nicht an die Lohngleichheit halten. Die verpflichtende Veröffentlichung der Lohnpolitik im Jahresbericht oder auf der Website gilt für Unternehmen und Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitern.

Die Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, sagte: "Der Vorschlag zur Lohntransparenz ist ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung des Grundsatzes des gleichen Lohns für gleiche oder gleichwertige Arbeit zwischen Frauen und Männern. Er wird die Arbeitnehmer in die Lage versetzen, ihr Recht auf gleiches Entgelt durchzusetzen und zu einem Ende der geschlechtsspezifischen Verzerrungen bei der Entlohnung führen. Es wird auch ermöglichen, ein Problem zu erkennen, anzuerkennen und anzugehen, das wir seit der Verabschiedung der Römischen Verträge im Jahr 1957 ausrotten wollten. Frauen verdienen die gebührende Anerkennung, Gleichbehandlung und Wertschätzung ihrer Arbeit, und die Kommission setzt sich dafür ein, dass dieses Ziel am Arbeitsplatz erreicht wird."


Es ist nun Sache des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates, zu dem Vorschlag des Ausschusses Stellung zu nehmen.