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Licht am Ende des Tunnels für stärkere europäische Betriebsräte

Rat und Parlament erzielen vorläufige Einigung zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie

Am 21. Mai 2025 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die lang erwartete Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) erzielt. Europäische Betriebsräte (EBR) sind Gremien, die sicherstellen, dass Arbeitnehmer:innen über grenzüberschreitende Entscheidungen von Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und Niederlassungen in mehr als einem EU- oder EWR-Land informiert und dazu angehört werden. 

Die ersten Schritte zur Überarbeitung wurden 2023 unternommen, als das Europäische Parlament eine Entschließung verabschiedete, in der es die Kommission aufforderte, die Richtlinie zu überarbeiten, um die Rechte der Arbeitnehmer:innen in multinationalen Unternehmen zu stärken. Dennis Radtke (EVP) gelang es, eine breite Mehrheit für die Position des Parlaments zu gewinnen. 

Eine der wichtigsten Änderungen ist das Recht der Europäischen Betriebsräte, zweimal jährlich mit der zentralen Leitung zusammenzukommen, um einen regelmäßigeren und sinnvolleren Dialog zu gewährleisten. Die überarbeitete Richtlinie führt auch strengere Durchsetzungsinstrumente ein, darunter verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen, wenn Unternehmen ihren EBR-Verpflichtungen nicht nachkommen. Eine weitere wichtige Verbesserung ist die klarere Definition des Begriffs „transnationale Angelegenheit“, die für die Einbeziehung des EBR und die Vermeidung von Rechtsunsicherheit von entscheidender Bedeutung ist. 

Die Überarbeitung zielt darauf ab, die Vertretung der Arbeitnehmer:innen in großen multinationalen Unternehmen wirksamer zu gestalten. Sie soll die Einrichtung von EBR vereinfachen, eine angemessene Finanzierung und Schutz gewährleisten und einen besseren Zugang zur Justiz ermöglichen. Mit diesen Änderungen soll das Recht der EBR klarer, wirksamer und leichter durchsetzbar werden. 

Die vorläufige Einigung muss noch das formelle Annahmeverfahren durchlaufen. Nach Jahren nur geringer Fortschritte signalisiert diese Entwicklung jedoch eine echte Dynamik für stärkere und wirksamere Europäische Betriebsräte. 

Es liegt noch ein langer Weg bis zur Verabschiedung der Rechtsvorschriften, einschließlich der formellen Annahme, aber nach Jahren der Stagnation gibt es endlich echte Fortschritte – Licht am Ende des Tunnels für die Europäischen Betriebsräte.