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Die Gleichstellungsstrategie der EU-Kommission

EZA stellt die zentralen Punkte vor.

EU-Kommissarin Helena Dalli (Foto: EC AV Portal)

Die Europäische Kommission beabsichtigt, eine starke Union der Gleichberechtigung zu verwirklichen und durch alle Initiativen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten eine übergreifende Politik zu etablieren. In diesem Rahmen lancierte Kommissarin Helena Dalli im März 2020 die Gleichstellungsstrategie 2020-2025 und kürzlich die LGBTIQ-Strategie 2020-2025.

Kommissarin Helena Dalli und ihre Beraterin Lesia Radelicki trugen diese Pläne auf dem EZA-Startseminar vom 19. bis 20. November 2020 vor. Das Seminar befasste sich mit den Ungleichheits- und Ausgrenzungsmechanismen auf dem europäischen Arbeitsmarkt und wurde von Euromf vzw und anderen belgischen Partnern online organisiert.

Trotz der Tatsache, dass Studien allmählich Verbesserungen zeigen, ist es noch ein weiter Weg, um Chancengleichheit für alle Bürger/innen der EU zu erreichen. Während die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Bildung zunehmend geschlossen werden, bestehen nach wie vor geschlechtsspezifische Unterschiede in den Bereichen Beschäftigung, Bezahlung, Pflege, Macht und Renten.

Dadurch wird ein zusätzlicher Schwerpunkt auf die Arbeit von Gewerkschaften oder Sozialarbeiterorganisationen gelegt. Die Europäische Kommission (EK) steht als Partner zur Verfügung.

Die Kommission betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Grundwert der EU, ein Grundrecht und ein Schlüsselprinzip der Europäischen Säule der sozialen Rechte ist. Sie ist auch eine wesentliche Voraussetzung für eine innovative, wettbewerbsfähige und florierende europäische Wirtschaft. Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle EU-Politiken und -Prozesse ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung dieses Ziels.

Übereinkommen der ILO

Um gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen, wird die Kommission die Mitgliedstaaten weiterhin dazu ermutigen, das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Bekämpfung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu ratifizieren, die bestehenden EU-Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor sexueller Belästigung umzusetzen und die Menschen dafür zu sensibilisieren. Als Arbeitgeber wird die Kommission einen neuen umfassenden Rechtsrahmen mit einer Reihe von sowohl präventiven als auch reaktiven Maßnahmen gegen Belästigung am Arbeitsplatz verabschieden.

Verbesserung der Work-Life-Balance

"Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben der Arbeitnehmer ist eine der Möglichkeiten, die geschlechtsspezifischen Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt anzugehen", so Kommissar Dalli, "beide Elternteile müssen sich verantwortlich und berechtigt fühlen, wenn es um die familiäre Betreuung geht.
Die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ist bereits ein wichtiges Instrument. Und die Strategie wird auf die entscheidende gleichberechtigte Aufteilung der Betreuungsaufgaben zu Hause, die Verfügbarkeit von Kinderbetreuung, Sozialfürsorge und Haushaltsdienstleistungen drängen, insbesondere für Alleinerziehende.

Die EK stellt fest, dass geschlechtsspezifische Stereotypen stark zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle beitragen. Der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist seit 1957 in den Verträgen verankert und in EU-Recht umgesetzt worden. Es stellt sicher, dass im Falle von Diskriminierung Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Dennoch verdienen Frauen im Durchschnitt immer noch weniger als Männer. Die Kommission wird bis Ende 2020 verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz vorlegen.

LGBTIQ werden diskriminiert

Die EK stellt fest, dass LGBTIQ-Personen in der Beschäftigung trotz der EU-Gesetzgebung in diesem Bereich in allen Phasen ihrer beruflichen Laufbahn weiterhin Diskriminierung erfahren. Viele sehen sich mit Hindernissen konfrontiert, wenn sie überhaupt faire und stabile Arbeitsplätze finden wollen, was das Risiko von Armut, sozialer Ausgrenzung und Obdachlosigkeit erhöhen kann.

In der Richtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung ist das Recht verankert, im Beschäftigungskontext aufgrund der sexuellen Ausrichtung weder diskriminiert noch belästigt zu werden.

Die Kommission wird die strikte Anwendung der von der Richtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung abgedeckten Rechte durch die Mitgliedstaaten sicherstellen und 2021 über die Anwendung der Richtlinie berichten. Der Bericht wird auch untersuchen, ob die Mitgliedstaaten der Empfehlung der Kommission gefolgt sind, die Benennung einer Gleichbehandlungsstelle zu erwägen, die sich im Anwendungsbereich der Richtlinie mit Diskriminierungen aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Ausrichtung befassen soll.


Bis 2022 wird die Kommission alle daraus resultierenden erforderlichen Rechtsvorschriften vorlegen, insbesondere zur Rolle der Gleichbehandlungsstellen.
Die Kommission wird als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen und das Diversitätsmanagement durch die EU-Plattform der Charta der Vielfalt fördern.
Darüber hinaus wird sie den Einsatz des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) fördern, um die sozioökonomische Position der am stärksten marginalisierten LGBTIQ-Personen zu verbessern und Initiativen zu entwickeln, die sich auf bestimmte Gruppen wie Schwule, Lesben, Bisexuelle, Trans- und Intersexuelle Untergruppen konzentrieren.

Ansprechpartnerin im EZA-Netzwerk

Bei EZA ist die IPEO (Internationale Plattform für Chancengleichheit) Kontaktorganisation. Deren Vorsitzende Heidi Rabensteiner ermutigte auf dem Startseminar Vertreter/innen von EZA-Mitgliedsorganisationen, sich der Plattform anzuschließen. Kontakt: info(at)afb.bz

(Mon Verrydt)