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Der neue Entwurf des mehrjährigen Haushaltsplans (MFF) der EU: erste Eindrücke

Ein Überblick über die wichtigsten Merkmale des nächsten langfristigen Haushaltsplans der EU

Am 16. Juli 2025 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vor – den langfristigen Haushalt der EU für die Jahre 2028 bis 2034. Dieser Haushalt legt fest, wie viel Geld der EU zur Verfügung steht und welche Prioritäten sie für die nächsten sieben Jahre setzt.

Die Höhe des neuen Haushalts

Die Kommission schlägt einen MFF in Höhe von 1,984 Billionen Euro (zu aktuellen Preisen) vor. Der derzeitige MFF (2021–2027) beläuft sich auf 1,211 Billionen Euro, ohne das außerordentliche Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ (806,9 Milliarden Euro). Auf den ersten Blick scheint dies also eine sehr große Steigerung zu sein. Inflationsbereinigt ist der Unterschied jedoch geringer.

Bezogen auf die Wirtschaftsleistung der EU würde der neue MFR etwa 1,26 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU ausmachen, gegenüber 1,13 % im aktuellen Rahmen.

Wohin fließt das Geld?

Die Kommission schlägt vor, die Struktur des Haushaltsplans zu vereinfachen und ihn auf nur vier Hauptausgabenbereiche zu reduzieren (gegenüber sieben im aktuellen MFR).

Der größte Anteil – über die Hälfte des Gesamtbetrags (1 062 Mrd. EUR) – entfällt auf „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Landwirtschaft, ländlicher und maritimer Wohlstand und Sicherheit“. Dies umfasst die beiden teuersten Politikbereiche der EU: die Gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik, aber auch die Rückzahlung der NextGenerationEU-Darlehen, die 2028 beginnen wird. „Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit“ ist der zweitgrößte Bereich (590 Mrd. EUR), wobei ein neuer Europäischer Wettbewerbsfonds den größten Teil ausmacht. „Globales Europa“ (215 Mrd. EUR) wird die Maßnahmen der EU außerhalb ihrer Grenzen finanzieren, wie beispielsweise Entwicklungshilfe und Nachbarschaftspolitik. Schließlich sind 118 Mrd. EUR für die EU-Institutionen und die Verwaltung vorgesehen.

Optimierte Haushaltsplanung, unklare Garantien

Eine wichtige Neuerung im neuen MFF ist die Art und Weise, wie die EU-Mittel organisiert sind. Ab 2028 werden viele Programme und Fonds im Bereich der GAP und der Kohäsionspolitik zusammengelegt, und die Mitgliedstaaten müssen nur noch einen einzigen „nationalen und regionalen Partnerschaftsplan” erstellen, der mit der Kommission abgestimmt werden muss, um Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten. Dies soll Bürokratie und Überschneidungen reduzieren. Außerdem wird mehr Flexibilität eingeführt: Mittel können zwischen Programmen verschoben werden, und ein größerer Anteil bleibt zu Beginn nicht zugewiesen, um schnell auf Krisen reagieren zu können.

Diese Rationalisierung gibt jedoch auch Anlass zur Sorge. Die Gewerkschaften warnen davor, dass die Zusammenlegung von Mitteln ohne klare „Zweckbindung” die traditionellen Prioritäten, insbesondere im sozialen Bereich, verwässern könnte. Im Rahmen des aktuellen MFF sind die Zuweisungen für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in seiner Verordnung festgeschrieben, wodurch zweckgebundene Mittel garantiert sind. Im Gegensatz dazu sieht der Entwurf des MFR 2028–2034 keine expliziten Anteile mehr vor; die Finanzierung wird stattdessen von den umfassenderen Partnerschaftsplänen abhängen. Ohne klare Garantien besteht die Gefahr, dass Sozialpolitik in der Praxis an den Rand gedrängt wird.

Wie die EU dafür bezahlen wird

Bislang wurde der EU-Haushalt hauptsächlich durch nationale Beiträge der Mitgliedstaaten, Zölle und einen Anteil der Mehrwertsteuer finanziert. Der neue MFR sieht eine Stärkung der „Eigenmittel” der EU vor, d. h. der Einnahmequellen, die nicht direkt aus den nationalen Haushalten stammen. Dazu gehören das EU-Emissionshandelssystem, die CO2-Grenzausgleichsmechanismen, nicht gesammelter Elektroschrott, eine Tabaksteuer und Beiträge von großen Unternehmen, die im Binnenmarkt tätig sind. Nach Angaben der Kommission könnte das neue System jährlich rund 58,5 Milliarden Euro einbringen und damit die Finanzen der Mitgliedstaaten entlasten.

Wie geht es weiter?

Der Vorschlag der Kommission vom 16. Juli 2025 ist nur der Beginn eines langen Verhandlungsprozesses. In den kommenden zwei Jahren werden Gespräche zwischen den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Kommission stattfinden, in denen sowohl die Gesamtgröße des Haushalts als auch die Art und Weise der Mittelzuweisung behandelt werden. Der entscheidende Moment wird Ende 2027 kommen, wenn alle 27 Mitgliedstaaten im Rat einstimmig dem endgültigen Paket zustimmen müssen und das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt. Wenn diese Einigung rechtzeitig erzielt wird, tritt der neue MFR am 1. Januar 2028 in Kraft und regelt die Ausgaben der EU bis 2034.