Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung haben für strengere EU-Vorschriften zum besseren Schutz von Arbeitnehmer:innen vor der Aussetzung gegenüber krebserregenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen bei der Arbeit gestimmt.
Aus den Berichten und Bewertungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU OSHA) erfahren wir, dass Krebs die häufigste Ursache für arbeitsbedingte Todesfälle in der EU ist. Jährlich werden 52 % der berufsbedingten Todesfälle auf Krebs zurückgeführt, verglichen mit 24 % bei Kreislauferkrankungen und 24 % bei anderen Krankheiten und Verletzungen.
Die Exposition am Arbeitsplatz macht 5,3 - 8,4 % der Krebsfälle aus und ist für ca. 120.000 diagnostizierte Krebsfälle und mehr als 100 000 Todesfälle pro Jahr verantwortlich. Die häufigsten berufsbedingten Krebsarten sind Lungenkrebs (zwischen 54 % und 74 %), Mesotheliom (verursacht durch die Exposition gegenüber Asbestpartikeln) und Blasenkrebs.
Während der Debatten erfuhren die Abgeordneten von neuen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen. Nach Konsultationen mit den Interessengruppen ist dies die vierte notwendige Aktualisierung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene. Die drei früheren Überarbeitungen wurden vom Parlament und dem Rat im Dezember 2017, Januar 2019 und Juni 2019 verabschiedet.
Liste der gefährlichen Stoffe erweitert
Diese Vorschriften, die Grenzwerte für zwei Karzinogene (Acrylnitril und Nickelverbindungen) zur Liste der gefährlichen Stoffe hinzufügen und den Grenzwert für Benzol nach unten korrigieren, zielen auf die Hauptursache für arbeitsbedingte Todesfälle in der EU ab.
Die Arbeitgeber müssen die Risiken für Arbeitnehmer:innen, die diesen Stoffen ausgesetzt sind, identifizieren und bewerten und Präventivmaßnahmen ergreifen.
Die Abgeordneten fordern die Europäische Kommission außerdem auf, die Empfehlungen zur Anerkennung und Entschädigung von asbestbedingten Krankheiten zu verbessern.
Weiterhin appellieren sie an die Kommission, einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie vorzulegen, damit die Mitgliedstaaten nationale Asbestsanierungspläne aufstellen, die klare und realistische Zeitvorgaben und Zwischenziele, die Erkennung und Registrierung von Asbest, die Finanzierung und Unterstützung von Hauseigentümern, Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer gegen das Risiko einer Asbestexposition gemäß der Richtlinie 2009/148/EG sowie die sichere Entsorgung von Asbest beinhalten, um zu verhindern, dass Asbest in Recyclingprozesse gelangt.
Richtlinie für reproduktionstoxische Stoffe
Sie stimmten auch dafür, den Anwendungsbereich der Richtlinie um reproduktionstoxische Stoffe zu erweitern. Diese Stoffe haben nachteilige Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit und können zu beeinträchtigter Fruchtbarkeit oder Unfruchtbarkeit führen.
Sie fordern die Kommission auf, bis Ende 2021 einen Aktionsplan vorzulegen, um Grenzwerte für eine Reihe von reproduktionstoxischen Stoffen zu erreichen, darunter Blei, Bleiverbindungen und Quecksilber.
Schließlich fordern die Abgeordneten die Einbeziehung gefährlicher Arzneimittel. Allein im Gesundheitssektor sind 12,7 Millionen Arbeitnehmer in Europa (davon 7,3 Millionen Krankenschwestern) bei der Arbeit gefährlichen Arzneimitteln ausgesetzt. Studien zeigen, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen, die mit zytotoxischen Arzneimitteln (alle Arzneimittel mit antitumoraler Wirkung) umgehen, ein dreimal höheres Risiko haben, an Krebs zu erkranken, und dass Krankenschwestern, die zytotoxischen Arzneimitteln ausgesetzt sind, ein doppelt so hohes Risiko für Fehlgeburten haben.
(Mon Verrydt)