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Die Rechte der Arbeitnehmer und ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt – Anerkennung dieser Rechte durch EU-Recht und nationales Recht

Vom 5. bis 7. Oktober 2018 fand in Madrid ein Seminar zum Thema „Die Rechte der Arbeitnehmer und ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt – Anerkennung dieser Rechte durch EU-Recht und nationales Recht“ statt, das von der spanischen Arbeitnehmerorganisation CEAT mit Unterstützung von EZA und der Europäischen Union veranstaltet wurde.

Herr DAVID CERVERA OLIVARES, Vorsitzender des CEAT, begrüßte die Seminarteilnehmer, rief die Anwesenden dazu auf, zusammenzuarbeiten und über einen Dialog in der Gesellschaft an Einfluss zu gewinnen. Des Weiteren stellte er bei der Eröffnung die Teilnehmer vor.

Herr PIERGORGIO SCIAQUA, stellvertretender Vorsitzender des EZA. Er begrüßte zunächst die Teilnehmer und sprach anschließend über die Arbeitnehmerrechte in Italien, die in der italienischen Verfassung von 1948 verankert sind. Daraufhin analysierte er die Situation der Unternehmen und der Gewerkschaftsbewegung in Italien. Er sprach auch über die Soziale Marktwirtschaft, die katholische Soziallehre sowie über die Arbeit seiner Organisation, die Arbeitnehmerbewegung Movimiento de Laboratori, die auf der Enzyklika Rerum Novarum fundiert.

Herr BENJAMÍN PRIETO VALENCIA, Vorsitzender des Provinzialrats der Provinz Cuenca, bedankte sich für die Einladung, an der Eröffnungsveranstaltung mitwirken zu dürfen. Im Anschluss sprach er darüber, wie wichtig es sei, auf die Bedürfnisse der heutigen Gesellschaft und des heutigen Arbeitsmarktes einzugehen, und welche Auswirkungen der Markt auf die Jugend und die Generation 50+ habe. Zuletzt erwähnte er die Initiativen, die der Provinzialrat für Jugendliche entwickelt hat, wie zum Beispiel die so genannte Garantía Laboral de Empleo (Arbeitsplatzgarantie) in einer Provinz, in der die Landflucht dazu führt, dass junge Leute in der Gesellschaft immer mehr fehlen. Er sprach auch vom Wohlfahrtsstaat und betonte, dass das wichtigste, um einen solchen Staat zu realisieren, hochwertige Arbeitsplätze seien.

Herr RAFAEL AMO USANOS, Professor an der Päpstlichen Universität Comillas. Er bedanke sich zunächst für die Einladung. Anschließend sprach er über die Arbeitnehmerrechte, die auf dem Prinzip der Teilhabe basierten. Dabei betonte er, dass Arbeit weder eine Last, noch eine Strafe sei, sondern ein Gut, das den Menschen würdig mache, ganz im Sinne der katholischen Soziallehre. Schließlich merkte er an, dass der Arbeitsmarkt ein Ort der Begegnung zwischen den Sozialpartnern sein sollte.

RAHMENVORTRAG

REFERENTIN: Frau CELIA FERRERO, stellvertretende Vorsitzende der spanischen Vereinigung der Selbstständigenverbände (ATA).

Der Rahmenvortrag wurde von Frau CELIA FERRERO zum Thema „Die Rechte der Selbstständigen im Zeitalter der digitalen Wirtschaft“ gehalten.

Bevor sie mit ihrem Vortrag begann, erklärte Frau Ferrero jedoch noch einige Begriffe, die häufig verwechselt werden, und zwar: Selbstständige, Crowdworker und digitale Arbeiter.

Nach einer Definition dieser Begriffe beschäftigte sie sich mit weiteren Konzepten: Regelmäßige Tätigkeit – dabei handelt es sich um eine Form der Dienstleistung, die mithilfe von sporadischen wöchentlichen Tätigkeiten über eine Plattform stattfindet. Die Auswirkungen der regelmäßigen Tätigkeit auf die selbstständige Arbeit sind enorm, da sie sehr häufig vorkommt. Kostendeckung ist ein Konzept, das für Selbständige kaum gilt. Das Recht auf Berechnung ihrer Honorare wird nicht anerkannt, so dass Selbstständige oft minimale Preise berechnen, die ihren Honoraren nicht entsprechen. Nachfragemarkt – die rechtliche und administrative Herausforderung der Selbstständigen. Innerhalb dieser Beschreibungen sind zwei Beschäftigungsformen zu unterscheiden: Das atypische Beschäftigungsverhältnis, bei dem zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in Teilzeit (zum Beispiel 40 %) eine Dienstleistung erbracht wird; das typische Beschäftigungsverhältnis eines angestellten Arbeitnehmers von über 35 Jahren.

Daraufhin erklärte sie den Unterschied zwischen digitaler Arbeit, bei der es um die Arbeit mit neuen Technologien geht, selbstständiger Arbeit, ein Oberbegriff für alle Berufstätigen, die auf eigene Rechnung arbeiten, ob als Fahrer, Handwerker, Künstler, Anwalt o. ä., sowie Crowdworker, worunter alle Erwerbstätigen zu verstehen sind, die auf der Grundlage eines Werkvertrags Leistungen an Plattformen oder Händler erbringen. Diese Form der Arbeit hat viel verdeckte oder unsichtbare Arbeit ans Licht gebracht.

Der Vortrag war recht informativ, da Konzepte genau erklärt und für jede Gruppe die einschlägigen Rechte in Bezug auf Bezahlung, Arbeitsschutz und Sozialbeiträge aufgeführt wurden.

ERGÄNZENDER RAHMENVORTRAG

Mit der Erklärung von Konzepten ging es im nächsten Vortrag zum Thema „Unternehmertum und Gründung von Start-ups“ von Herrn EDUARDO DÍAZ SÁNCHEZ, Bereichsleiter Technologieunternehmer (Emprendedor de Base Tecnológica), weiter.

Er erklärte zunächst, womit sich seine Organisation beschäftigt. Deren Zielsetzung besteht darin, den Unternehmergeist und die technische Ausbildung von Unternehmern zu fördern. Sie arbeitet zusammen mit Universitäten und Technologieunternehmen im IT-Bereich und fördert die Innovation und Erforschung neuer Produkte und Dienstleistungen.

Die Stiftung Madri+d bietet neu gegründeten Start-ups Unterstützung und gibt Ihnen Selbstvertrauen, um auf dem Markt überleben zu können. Ihre Methode basiert auf folgenden Schritten: 1. Zu Beginn der Ausbildung: Identifikation der Ideen und Analyse der Aktionen, die das Unternehmen weiterentwickeln möchte 2. Einen Vertrag mit Investoren ermöglichen 3. Funktionsweise simulieren 4. Ausbildung der Unternehmer in den Bereichen Betriebswirtschaft, Buchhaltung und Werbung, um ihre Aktivität zu erweitern.

Die Stiftung Madri+d bietet zudem nach erfolgter Gründung des Unternehmens eine Finanzierung über Investmentforen an, in ausreichender Höhe, um das Überleben zu sichern.

WEITERE VORTRÄGE

KOLLABORATIVE WIRTSCHAFT

Frau PATRICIA NIETO ROJAS, Hochschulabschluss in Arbeitswissenschaft, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Carlos III, Madrid. Sie präsentierte ihren Vortrag zum Thema „Die kollaborative Wirtschaft – von der traditionellen Arbeit zur Arbeit 4.0“.

Zunächst stellte sie fest, dass die traditionelle Arbeit immer in Zusammenhang mit der Industriellen Revolution zu sehen ist und genauso ist die Arbeit 4.0 immer in Zusammenhang mit der Revolution der Online-Plattformen zu sehen. Plattformen sind auf dem Vormarsch, da sich Verbraucher und die Art des Konsumierens verändert haben und da die neuen produzierenden Sektoren diese Plattformen nutzen, um Mehrwert für ihre Produkte zu schaffen. So hat die Revolution 4.0 das Produktionssystem und das Arbeitssystem verändert und dabei sowohl den Arbeitsort sowie die Arbeitsformen und -zeiten der Industriellen Revolution aufgelöst.

KOLLABORATIVE WIRTSCHAFT (auch Sharing Economy) basiert auf einem Tauschgeschäft zwischen Menschen. Es muss somit unterschieden werden zwischen der kollaborativen Wirtschaft und der Arbeit über Plattformen.

Für Arbeitsrechtler sind die Probleme, die in dieser Arbeitswelt entstehen, schwer zu lösen:

  • Risiken, denen die Arbeiter ausgesetzt sind
  • Sie verursachen einen unlauteren Wettbewerb
  • Die Tätigkeiten sind nicht gewinnorientiert
  • Es werden keine Steuern gezahlt

Dagegen in der Plattformwirtschaft:

  • Sie verändert den üblichen Status der Arbeiter
  • Die Arbeiter erhalten eine geringe Vergütung
  • Sie haben keine soziale Absicherung
  • Sie werden nur durch das Unternehmen kontrolliert.

Welche Lösungen gibt es für diese Probleme? Angesichts des Regulierungschaos, der fehlenden Klarheit in der Gesetzgebung und den uneindeutigen Positionen der Arbeitsaufsicht und des Sozialgerichtshofs scheint die Lösung, für die man sich hinsichtlich der Plattformarbeit entschieden hat, zu sein, die Crowdworker als SELBSTSTÄNDIGE ARBEITER IN WIRTSCHAFTLICHER ABHÄNGIGKEIT anzusehen.

Um das Thema der kollaborativen Wirtschaft noch zu vertiefen, wurde im Anschluss eine Debatte zum Thema „Europas Engagement für die kollaborative Wirtschaft“ geführt. Es wurden zwei Länder ausgewählt, Portugal und Rumänien, deren Repräsentanten darlegen sollten, wie dieses System in den Arbeitsmarkt integriert wurde und wie die Nutzer davon Gebrauch machen.

Zunächst begann Frau MARÍA REINA MARTIN, Vizepräsidentin der Internationalen Plattform für Mitarbeit und Migration (PICM) und Generalsekretärin von FIDESTRA, Portugal, ihren Vortrag mit zwei Fragen: Was ist kollaborative Wirtschaft? Wie nehme ich als Nutzer tagtäglich daran teil?

Um diese beiden Fragen zu beantworten, wurde ein Film gezeigt, in dem zunächst definiert wurde, was unter kollaborativer Wirtschaft zu verstehen ist, nämlich eine neue Tätigkeit innerhalb der Marktwirtschaft, die nicht durch die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen geregelt wird. In der kollaborativen Wirtschaft werden neue Produkte und Dienstleistungen zu günstigeren und wettbewerbsfähigeren Preisen geschaffen und angeboten. Sie basiert auf der Digitalisierung und, da es sich um ein neues System mit vielen Defiziten in der Regulierung handelt, ist eine neue und angemessene gesetzliche Regelung notwendig.

Als Nutzer wenden wir dieses System tagtäglich bei Einkäufen an, ohne uns bewusst zu sein, dass es sich um eine neue Realität handelt, die vom traditionellen Handel abweicht. Es kam im Jahr 2010 auf, mitten in der Wirtschaftskrise, als dem Nutzer auf diese Weise Produkte zu günstigeren Preisen angeboten werden konnten. Die kollaborative Wirtschaft in Portugal ist immer noch schwach, aus Angst das Produkt nicht zu bekommen oder weil die notwendige technische Ausstattung nicht vorhanden ist, um das System zu nutzen. Es hat jedoch neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet, dank der einfachen Gründung und der Auswirkungen auf die Gesellschaft. Das System bringt aber auch Risiken und Herausforderungen mit sich, aufgrund der schlechten Regulierung und der mangelnden Berücksichtigung von Verbraucherrechten und Datenschutz.

Was die Arbeitnehmerrechte betrifft, so gibt es mit der Richtlinie 17203 des Europäischen Parlaments eine sehr allgemeine Regelung, die in jedem EU-Land unterschiedlich umgesetzt wird. Die EU sollte daher angesichts des Problems der prekären Beschäftigung eine Verordnung erlassen, welche die Arbeitnehmerrechte und die Menschenrechte für alle Mitglieder der Union sicherstellt, denn dieses neue System wird bleiben.

Daraufhin ergriff Herr SILVIU TRAIAN ISPAS, Vorsitzender des Institutul de Formare Economica si Sociala (IFES), Rumänien, das Wort und legte die Situation der kollaborativen Wirtschaft in Rumänien dar. Er erklärte, dass die rumänische Gesellschaft eher konservativ sei und die kollaborative Wirtschaft daher bislang nicht recht Fuß fassen konnte. In den Bereichen, in denen sich das System bereits etabliert hat, kam es zu Verstößen gegen den unlauteren Wettbewerb, wie zum Beispiel im Falle von Taxis, TÜV etc. Diese Probleme haben zu Streiks und Gerichtsverfahren geführt.

Aus den Vorträgen zum Thema kollaborative Wirtschaft geht hervor, dass das neue System der kollaborativen Wirtschaft angesichts der schlechten Regulierung und der mangelnden Kontrolle besser reguliert werden muss, um den Anwendern einen größeren Nutzen zu bringen. Ohne Regulierung wird es verstärkt zu Konflikten kommen.

VORTRÄGE ÜBER DIE BILDUNG UND AUSBILDUNG VON ARBEITNEHMERN

Es folgten zwei Vorträge, in denen die Kompetenzen und Fertigkeiten, die sowohl während der schulischen als auch der beruflichen Ausbildung der Arbeiter vermittelten werden, im Laufe des gesamten Arbeitslebens analysiert wurden.

Frau MARTA ENCINAS-MARTIN, OECD-Analytikerin, präsentierte in ihrem Vortrag zunächst eine Reihe von Grafiken, welche die Situation der verschiedenen Länder in Bezug auf die Kompetenzen der Schüler in den jeweiligen Bildungssystemen darstellten. Die Grafiken zeigten, dass die asiatischen Länder, die bis heute in ihren Kompetenzen am weitesten zurücklagen, inzwischen am weitesten fortgeschritten sind. Hingegen haben Länder stagniert, die bisher am fortschrittlichsten waren.

Sie wies auch auf die Polarisierung der Beschäftigungsstrukturen bei Arbeitsplätzen hin, zwischen Hochqualifizierten und Geringqualifizierten und zwischen den verschiedenen Beschäftigungsformen, sowohl typische als auch atypische, die zu einer größeren Polarisierung der Gehaltsstruktur führen können.

Die Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitnehmern bzw. Akademikern steige immer mehr, denn aufgrund der Digitalisierung benötigten die Unternehmen höhere Qualifikationen und Fertigkeiten. Es sei also nicht wahr, dass es in Spanien zu viele Hochschulabsolventen gebe.

Die Veränderung hin zur Intensivproduktion könne den Anteil des BIP an der Beschäftigung weiter verringern und somit für neue Ungleichheiten in den Regionen und in den Beschäftigungsstrukturen sorgen, da die neuen Arbeitsplätze, die mit den Plattformen und den Start-ups entstehen, hohe Qualifikationen erfordern.

Um diese hohen Qualifikationen zu erreichen, fordern sowohl die OECD als auch PISA, dass die Ausbildung in diesen Kompetenzen und Fertigkeiten bereits in der Schule beginnen muss und dass die Schulsysteme die Schüler nicht schon zu Beginn ihres Bildungswegs trennen sollten.

Ähnlich wie der Vorredner begann Herr ISMAEL SANZ LABRADOR, Generaldirektor der Organisation für Stipendienvergabe Becas y Ayudas al Estudio de la Comunidad de Madrid, seinen Vortrag damit, über die Programme zu sprechen, die von der Comunidad der Madrid entwickelt werden, um Schüler, insbesondere in den Bereichen Lesen und Naturwissenschaften, gemäß den Empfehlungen der PISA mit den notwendigen Kompetenzen auszustatten.

Anschließend gab er einen allgemeinen Überblick über die Bildungssituation von Jugendlichen zwischen 16 und 26 Jahren in den Mitgliedsstaaten der EU mithilfe verschiedener Grafiken zu den Themen Bildung, Berufsausbildung und Nutzung neuer Technologien. Er verteidigte die Integration und Eingliederung von Schülern über die Berufsausbildung und insbesondere auch die Hochschulbildung, da sich ein Studium auszahle. Am Ende fasste er zusammen, dass Jugendliche ohne eine gute Ausbildung und die Beherrschung der neuen Technologien und ohne gute Fremdsprachenkenntnisse große Schwierigkeiten haben werden, Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen zu erhalten, da ihnen die entsprechenden Kompetenzen und Fertigkeiten fehlen werden.

Die Ausbildung der Jugendlichen müsse der Grundstein sein, der dazu dient, einen fließenden Übergang von der Ausbildung in die Beschäftigung zu ermöglichen, indem sie den Schülern und Jugendlichen für ihren Einstieg in die Arbeitswelt die Kompetenzen und Fertigkeiten vermittelt, die in einer globalisierten Wirtschaft und auf einem hart umkämpften Arbeitsmarkt notwendig sind.

GEWERKSCHAFTSBEWEGUNG IN ZEITEN DER DIGITALISIERUNG

Als Gegenpol zu den akademischen Vorträgen gab es eine weitere Rede, die von dem Vertreter der Gewerkschaft USO gehalten wurde, sowie Debatten, an denen Mitglieder von Arbeitnehmerorganisationen des EZA teilnahmen und ihre Standpunkte angesichts der Herausforderungen, vor welche die Digitalisierung und der aktuelle Arbeitsmarkt die Gewerkschaftsbewegung stellen, darlegten.

Herr JOSÉ LUIS FERNÁNDEZ SANTILLANA, Direktor des Studienbüros von USO, hielt einen Vortrag zum Thema: „Die digitale Gewerkschaftsbewegung in einer Wirtschaft 2.0“. Sein Vortrag basierte auf seinen Erfahrungen als langjähriger Vorsitzender des Unterrichtsverbands Federación de Enseñanza der USO. Der Begriff „digitale Gewerkschaftsbewegung“ gefalle ihm nicht, da die Verantwortlichen in den Gewerkschaften dafür zuständig seien, die Arbeitnehmer anzuleiten, ihnen Vorschläge zu machen und ihnen bessere Leistungen in Echtzeit zu bieten. Kernpunkt der Gewerkschaftsbewegung müsse es sein, für die Arbeitnehmer ein Instrument darzustellen, das ihnen hilft, Probleme im Zusammenhang mit ihrer Arbeit zu lösen. Selbstverständlich müssten auch von der Gewerkschaft neue Technologien eingesetzt werden, aber es könne nicht auf alles Altbewährte verzichtet werden, da einige Arbeiten automatisiert werden können, andere nicht.

DEBATTE ZUM THEMA DIGITALE GEWERKSCHAFTSBEWEGUNG UND GEWERKSCHAFTSARBEIT

Der erste Redner war Herr MATTIAS HOMEY, Verantwortlicher für den Bereich Seminare und Forschung des Europäischen Zentrums für Arbeitnehmerfragen (EZA).

Er begann seinen Vortrag mit der Feststellung, dass die frühere Gewerkschaftsbewegung auf einer kollektiven Kraft beruhte, während die digitale Gewerkschaftsbewegung sich an den Individualismus der heutigen Arbeit anpassen müsse.

In den verschiedenen Seminaren des EZA wurden einige Schritte ausgearbeitet, die von den Gewerkschaften zu umzusetzen sind, darunter:

  • Gesetzliche Regelung
  • Nutzung neuer Technologien bei der Anwerbung neuer Mitglieder
  • Förderung lebenslanger beruflicher Weiterbildung
  • Ausbildung neuer Fähigkeiten für Arbeiten, die mit den neuen Technologien zusammenhängen
  • Tarifverhandlungen mit neuen Ansätzen

Die Gewerkschaften müssten neue Ideen entwickeln, wenn sie sich um die Belange der Arbeitnehmer und Bürger kümmern, so zum Beispiel im Hinblick auf Generationenverträge, Datenschutz, Verbraucherschutz, Ausbildung für neue Beschäftigungsformen aufgrund neuer Technologien, kollaborative Wirtschaft, Plattformen und Selbstständigkeit.

Herr FERNANDO MOURA, Vorsitzender von FIDESTRA (Portugal).

Er begann seinen Vortrag mit der Feststellung, dass Veränderung nur um der Veränderung Willen in der Gewerkschaftsbewegung falsch sei, dass aber Veränderungen für eine Veränderung der Gesellschaft gesorgt haben. Diese Veränderungen sind mit der Digitalisierung gekommen, so dass neue Gesetze und Vorschriften notwendig sind, in einer Wirtschaft und auf einem Arbeitsmarkt, die durch einen wesentlich stärkeren Wettbewerb gekennzeichnet sind. Die aktuelle Gewerkschaftsbewegung darf sich gegenüber den Veränderungen in der Gesellschaft nicht verschließen.

Herr IMRE SZILARDSZABO, Leiter des Sekretariats von MOSZ (Ungarn).

Er sprach über die gesetzlichen Regelungen, die mit den neuen Beschäftigungsformen der Digitalisierung einhergehen und über die Plattformen als Herausforderung für die Gewerkschaften. Die Rolle der Gewerkschaften muss darin liegen, die Arbeitnehmer zu schützen, und zwar durch Fortbildung und Aufklärung über ihre Rechte. Gemäß der Konferenz von Frankfurt müssen die Gewerkschaften bei allen Arten von Erwerbstätigkeit aktiv werden, unabhängig davon, ob sie in klassischen Beschäftigungsformen stattfindet oder über Plattformen, andernfalls sei die Gewerkschaftsbewegung zu eng gefasst.

Herr ANTONIO MATOS CRISTOVAO, Vorsitzender von CIFOTE (Portugal)

Herr MATOS CRISTOVAO merkte an, dass er in diesem Seminar viel über die Schwierigkeiten der Arbeitnehmervereinigung und die Gewerkschaftsbewegung sowie über die großen Probleme, die mit den neuen Beschäftigungsformen einhergehen, gehört habe. Zurzeit sei jedoch noch kein Mittel gefunden worden, um diese Probleme zu lösen. Als Gewerkschafter stellte er fest, dass es keine Krise der Gewerkschaftsbewegung gebe, sondern dass nur noch keine neue Form der Gewerkschaftsarbeit gefunden wurde, um den neuen Herausforderungen der Digitalisierung entgegenzutreten.

Herr LUBOS MARTINÁK, Unabhängige Christliche Gewerkschaften Slowakei (NKOS)

Herr MARTINÁK unterstrich, dass Gewerkschaften als Koordinatoren und Unterstützer der Arbeitnehmer in Absprache mit den Unternehmen dienen müssten. Er unterstützt die berufliche Ausbildung von Arbeitnehmern und insbesondere die duale Ausbildung, sowohl durch Unternehmen als auch durch gesellschaftliche Organisation und Gewerkschaften. Schließlich bat er die Gewerkschaftsorganisationen, junge Slowenen als Mitglieder anzuwerben, damit sie nicht in andere Länder abwandern, die wettbewerbsfähiger sind.

ABSCHLUSS DES SEMINARS

Nach Ende der Debatten wurde das Seminar offiziell durch den Vorsitzenden des EZA, Herrn BARTHO PRONK, den Vorsitzenden von CEAT, Herrn DAVID CERVERA OLIVARES und den Ehrenvorsitzenden von CEAT, Herrn JESÚS CASADO GONZALO, abgeschlossen.

Die Redner dankten den Referenten und Moderatoren für die qualifizierten Vorträge sowie den Dolmetscherinnen, die mit einem großen Applaus verabschiedet wurden. Die Schlussfolgerungen der Veranstaltung befinden sich in der Anlage.

BESCHLÜSSE

1. - Die Revolution 4.0 mit ihren Problemen und der mangelhaften Regulierung wird Bestandteil unserer Wirtschaft bleiben. Das bedeutet: alle Sozialpartner, Arbeitnehmer und Verbraucher müssen Ansätze finden, um Möglichkeiten für neue Beschäftigungsformen zu schaffen.

2. - CEAT fordert klare und präzise Vorschriften, damit sich die Arbeitsstellen, welche die Digitalisierung in den Bereichen Plattformen, Start-ups, kollaborative Wirtschaft oder Selbstständigkeit hervorbringt, der Kontrolle und den Kriterien der Steuerbehörden nicht entziehen.

3. - CEAT unterstützt und fördert die Weiterbildung von Arbeitnehmern in den Bereichen Digitalisierung, Fremdsprachen sowie technologische Innovationen und Fertigkeiten.

4. - Angesichts der Tatsache, dass Plattformen mit Unterstützung der Verbraucher entstanden sind und die Art des Konsumierens verändert haben, müssen wir als Konsumenten für eine ordnungsgemäße und produktive Funktionsweise sorgen.

5. - Angesichts der prekären Beschäftigung in Zusammenhang mit den neuen Beschäftigungsformen in Zeiten der Digitalisierung wird CEAT sich dafür einsetzen, dass die EU klare und gemeinsame Bestimmungen für alle Länder der Union erlässt.

6. - Angesichts der starken Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitnehmern durch die neuen Technologieunternehmen unterstützt CEAT die lebenslange Weiterbildung, sowohl über die Unternehmen als auch über die Universitäten oder Sozialpartner.

7. Sowohl die traditionelle als auch die digitale Gewerkschaftsbewegung müssen als Instrument dienen, um Lösungen für Probleme zu finden, die Arbeitnehmer in Zusammenhang mit ihrer Arbeit haben. Gewerkschafter dürfen die Veränderungen der Gesellschaft und der Unternehmen nicht ignorieren.