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Zeit, die Regeln für den Europäischen Betriebsrat zu ändern, so das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit eine Entschließung angenommen, in der die Kommission aufgefordert wird, die Richtlinie über Europäische Betriebsräte von 2009 zu überarbeiten.

In der gesamten EU gibt es mehr als 1000 Europäische Betriebsräte (EBR). Dabei handelt es sich um Gremien, die die Arbeitnehmer:innen großer transnationaler Unternehmen in der EU vertreten und denen bestimmte Informations- und Anhörungsrechte zustehen. Die Bestimmungen, die die Einrichtung solcher Gremien regeln, waren 2009 zum letzten Mal überarbeitet worden und müssen nun erneut geändert werden. Dazu hat das Parlament die Kommission nun förmlich aufgefordert.

Dennis Radtke (EVP), der als Berichterstatter für dieses Thema fungierte, gelang es, eine große Mehrheit für die Resolution zu finden. Die Europäische Kommission hat nun drei Monate Zeit, um auf die Forderungen des Parlaments zu reagieren.

Die Resolution unterstreicht die Bedeutung, die die EU der Demokratie am Arbeitsplatz, der Versammlungsfreiheit, dem Recht der Arbeitnehmer:innen auf Unterrichtung und Anhörung, dem Recht auf Kollektivverhandlungen und -maßnahmen sowie dem sozialen Dialog beimisst. Sie bekräftigt auch, dass die Europäischen Betriebsräte eine wichtige Säule des europäischen Sozialmodells sind.

 

Konkret fordert das Parlament, die geltenden Vorschriften für EBR zu reformieren:

  • eine konkrete Definition des transnationalen Charakters der betroffenen Unternehmen
  • Klarstellung, dass "Arbeitnehmervertreter:innen" Gewerkschaften sind
  • Hervorhebung, dass die Anhörungsrechte der Arbeitsnehmer:innen in einem echten Dialog stattfinden müssen. Arbeitnehmer:innen müssen im Vorfeld Möglichkeit haben eine Stellungnahme abzugeben
  • Einführung eines genauer definierten Verfahrens zur Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats in Bezug auf das besondere Verhandlungsgremium, die Unterstützung durch anerkannte Gewerkschaftsorganisationen auf Unionsebene, die Ausgewogenheit der Geschlechter und andere Fragen
  • Mehr Klarheit über die Vertraulichkeitsanforderungen zu schaffen
  • Verbesserung der Informations- und Konsultationsverfahren
  • Präzisierung der Rolle und des Schutzes von Arbeitnehmervertreter:innen und Ausbildungseinrichtungen
  • Festlegung der Rolle der Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung angemessener und zugänglicher Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.
  • Festlegung von Regeln für Sanktionen bei Verstößen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen
  • Einführung des Rechts des EBR, zweimal im Jahr mit der zentralen Leitung zusammenzukommen.

"Wir freuen uns natürlich, dass das Europäische Parlament mit einer deutlichen Mehrheit für den Bericht von Dennis Radkte gestimmt hat", sagte Jan Franco, internationaler Sekretär von ACV-CSC Bauindustrie & Energie (ACV-CSC BIE), einem EZA-Mitglied. "Das eröffnet Perspektiven für die mehr als 140 Delegierten unserer Gewerkschaft, die ein Mandat in einem Europäischen Betriebsrat haben. Aber so weit sind wir noch nicht. Ohne eine rechtliche Stärkung der europäischen Richtlinie in diesem Bereich und ohne Sanktionen, die hartgesottene multinationale Unternehmen wirklich treffen können, werden allzu viele Arbeitnehmer:innen von der Unterrichtung und Anhörung auf europäischer Ebene ausgeschlossen sein. Und das in turbulenten Zeiten, in denen das Recht auf Unterrichtung und Anhörung und vor allem auf den sozialen Dialog von entscheidender Bedeutung ist", fügte er hinzu.